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Abrüstung Atom und Politik Hintergründe Terrorgefahr

Atom-U-Boot-Geschäft USA/Australien

Spannende Info, mir war vor der USA-/französischen Atom-U-Boot-Affäre auch nicht bekannt, dass Atom-U-Boote mit waffenfähigem Uran (HEU) betrieben werden! Dadurch ist m.E. der Verkauf der U-Boote an Australien (vermutlich inkl. Brennmaterial) ein eindeutiger Verstoß gegen den NVV. Aber damit haben die USA ja schon Erfahrung: Die Zusammenarbeit im Atom-Bereich mit Indien ist ebenfalls ein Verstoß gegen den NVV.


——– Originalnachricht ——–
Betreff: Spannender Artikel zu hochangereichertem Uran in U-Booten – The US Navy Should Start Weaning its Reactors off Bomb-Grade Uranium – Defense One
Datum: 22.09.2021 10:18

https://www.defenseone.com/ideas/2018/03/its-time-wean-us-navy-reactors-bomb-grade-uranium/146648/[1]

Christoph von Lieven, Campaigner Peace Team

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Abrüstung Atom und Politik Hintergründe

Nukleare Teilhabe beenden

Anfang August 2021 wurde von IPPNW und ICAN Deutschland ein Papier „Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland, Nukleare Teilhabe beenden, nukleare Abschreckung delegitimieren“ vorab veröffentlicht. [HIER der Link zum gesamten Papier].

Verfasser:innen / Beteiligte in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen:
(Die mit Autor:innen gekennzeichneten Texte sind von den Genannten verfasst, die nicht gekennzeichnete Texte entstanden im Team)
Anne Balzer, Inga Blum, Helmut Domke, Xanthe Hall, Leo Hoffmann-Axthelm, Karl-Wilhelm Koch, Christoph von Lieven, Johannes Mikeska,
Hans-J. Misselwitz, Lars Pohlmeier, Johannes Oehler, Jürgen Scheffran,
Thomas Schmidt, Ralph Urban

Nachfolgende finden Sie eine Zusammenfassung:

Zusammenfassung –
Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland
Nukleare Teilhabe beenden,
nukleare Abschreckung
delegitimieren

Die bisherige Rüstungskontrolle droht Geschichte zu werden. Die Atomwaffenstaaten, allen voran die USA und Russland, rüsten ihre Atomwaffensysteme auf, die Zahl der einsetzbaren Atomwaffen steigt wieder. Das Ende des INF-Vertrags zur Begrenzung von Mittelstreckenraketen in Europa und die Modernisierung der in Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe stationierten Atomwaffen verschärfen das Wettrüsten und erhöhen die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen in Europa. Wer eine nuklearwaffenfreie Welt will, muss neue Wege beschreiten.
Eine Perspektive auf Abrüstung und Abschaffung der Atomwaffen bietet der am 22. Januar 2021 in Kraft getretene UN Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) – ein echter Schritt zur Demokratisierung der internationalen Nuklearwaffenpolitik.
Die Bundesregierung lehnt den Beitritt zum AVV und das dafür notwendige Ende der nuklearen Teilhabe bisher – ebenso wie die Atomwaffenstaaten – ab. Die Bundesregierung argumentiert, man müsse an der nuklearen Abschreckung festhalten, der AVV schwäche den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und der Beitritt zum AVV sei nicht mit der NATO Mitgliedschaft vereinbar. Dieses Papier gibt Antworten auf die Argumente der Bundesregierung zum Atomwaffenverbot, erläutert die nukleare Teilhabe in Deutschland und hinterfragt die vermeintlich sicherheitsstiftende Funktion nuklearer Abschreckung. Die umfassenden Belege zu den Risiken eines Atomwaffeneinsatzes und den humanitären Folgen von Atomwaffen müssen Grundlage eines verantwortungsbewussten politischen Handelns werden.
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist die Reaktion der Staatengemeinschaft auf das Scheitern des alten Rüstungskontrollregimes. Auf jeder Überprüfungskonferenz des NVV appelliert die große Mehrheit der atomwaffenfreien Staaten an die Besitzer von Nuklearwaffen, ihrer dort eingegangenen Verpflichtung „zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“ (Artikel VI, NVV) nachzukommen. Diese Appelle sind jedes Mal ungehört verhallt.
Der multilaterale Verbotsvertrag baut auf dem Nichtverbreitungsregime auf und verankert das Verbot von Atomwaffen ausdrücklich im Völkerrecht. Ein (rechtlicher) Widerspruch zum NVV kann dabei nicht festgestellt werden und das Überwachungsregime des NVV wird übernommen und gestärkt.
Wenn Deutschland dem AVV beitritt, müssten die im Rahmen der nuklearen Teilhabe in Büchel, Rheinland-Pfalz stationierten Atomwaffen abgezogen werden. Im Fall eines Beitritts zum AVV wären jedoch Deutschlands Mitspracherechte in der NATO nicht beeinträchtigt. Beispiele für NATO-Mitgliedsstaaten, die ihre einstige nukleare Teilhabe beendet haben, sind Kanada und Griechenland. Spanien, Litauen, Dänemark, Norwegen und Island haben sogar die Stationierung von Atomwaffen auf ihrem Gebiet ausgeschlossen und sind weiter in der NATO. Die Beendigung der nuklearen Teilhabe ist ein längst überfälliger Schritt, denn sie ist ein Relikt des Kalten Krieges – sie hat ihren militärischen und politischen Sinn verloren und das Festhalten daran ist ein fortwährendes Sicherheitsrisiko. Im Ernstfall wäre Rheinland-Pfalz erstes Angriffsziel.
Die ab 2022 geplante Modernisierung von Atomwaffen mit erweiterten Fähigkeiten wäre die erste nukleare Aufrüstung Deutschlands seit Anfang der 80er Jahre in Folge des NATO Doppelbeschlusses. Um die Fortsetzung der nuklearen Teilhabe zu gewährleisten, kündigte das Verteidigungsministerium im April 2020 an, neue atomwaffenfähige Trägerflugzeuge vom Typ F18 zu beschaffen. Dies führte zu einer breiten öffentlichen Debatte über die Zukunft der nuklearen Teilhabe. Daher wurde diese Entscheidung in die nächste Legislaturperiode vertagt.
Historisch betrachtet ist es eindeutig, dass sich das Verhalten von Staaten erst ändert, wenn der Besitz von Massenvernichtungswaffen klar geächtet wird. Das Inkrafttreten von früheren Abrüstungsverträgen etwa zu Nukleare Teilhabe beenden 43 Nukleare Abschreckung delegitimieren Landminen und Streumunition zeigt, dass sich auch das Verhalten von Staaten ändert, die nicht beitreten. Auch im Ächtungsprozess zu Landminen und Streumunition gab es anfangs allerdings entschiedenen Widerstand, insbesondere aus der NATO. Schon heute ist ein wichtiger Effekt des Verbots von Atomwaffen die nachhaltige Veränderung der Abrüstungsdebatte.
Die baltischen Staaten und die Ukraine, die diese Bomben angeblich vor Russland schützen sollen, sind durch sie eher bedroht. Es gibt kein militärisches Szenario, in dem Atomwaffen der nuklearen Teilhabe sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Verfechter der nuklearen Abschreckung behaupten, Atomwaffen hätten über 70 Jahre lang einen Konflikt zwischen den Großmächten abgewendet. Belastbare Evidenz für diese Behauptung gibt es nicht. Die Geschichte der Beinah-Katastrophen lässt den Schluss zu, dass nicht wegen, sondern trotz der nuklearen Abschreckung ein großer Nuklearkrieg zwischen den USA und der UdSSR ausgeblieben ist. Die lange Liste von Missverständnissen, Unfällen und technischen Fehlern belegen, dass das Risiko eines Atomkrieges inakzeptabel hoch ist.
Das Festhalten am Konzept der nuklearen Abschreckung führt zu einem Sicherheitsdilemma und damit zu Wettrüsten sowie zur Weiterverbreitung von Atomwaffen.
Die künftige Bundesregierung steht in der Verantwortung, diesem Dilemma entgegenzuwirken. Dazu ist auch Deutschlands Rolle zu hinterfragen: Die künftige Bundesregierung muss mit konkreten Schritten die Beendigung der nuklearen Teilhabe und den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag einleiten und eine offene und kritische Debatte in der NATO zur künftigen Rolle von Atomwaffen einfordern – und somit auf eine Reduktion der Bedeutung von Atomwaffen hinwirken. Erste konkrete Maßnahmen sollten die Teilnahme an der ersten Staatenkonferenz des AVV und eine klare Absage an die Beschaffung neuer Atomwaffenträgersysteme sein. Damit würde eine künftige Bundesregierung den Verpflichtungen Deutschlands aus dem Nichtverbreitungsvertrag gerecht werden. Sie würde auch den Bestimmungen zur deutschen Wiedervereinigung entsprechen, nach denen Deutschland erklärt hat, auf Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt von ABC Waffen zu verzichten.

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik drohender Atomkrieg Hintergründe

Atombomben-Manöver in der Eifel

Stell dir vor, es ist Atomkrieg … und die Deutschen gehen hin

Oder

Der subtile Umgang einer abgewählte Regierung mit dem Friedens-Nobelpreis-Komitee und der UN

In Anbetracht des von Deutschland bisher boykottierten UN-Atomwaffenverbotsvertrages (=> Link) und des gerade an ICAN verliehenen Friedensnobelpreises bedarf es schon einer gewissen Dreistigkeit, dass sich die Bundeswehr im Rahmen der völkerrechtswidrigen  „Nuklearen Teilhabe“ (Begriffs-Erklärung => Link 1, Hintergrund => Link 2) an dem aktuellen NATO-Manöver «Steadfast Noon» (= standhafter Mittag) beteiligt. Dabei üben regelmäßig einmal jährlich einige europäische NATO-Staaten mit den USA den Einsatz der in Europa, u.a. in Büchel stationierten Atomwaffen (=> Link).

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik Hintergründe

Steht die Welt am Rande eines Atomkrieges?

Weitere Eskalation durch Nordkorea

Am 3.9.2017 hat Nordkorea offenbar – nach eigenen Angaben – eine Wasserstoffbombe (H-Bombe) gezündet. Während eine Atombombe über Kernspaltung von Uran oder Plutonium funktioniert und dafür Neutronen benötigt ähneln die Abläufe bei der Zündung einer H-Bombe den Prozessen in der Sonne: über Kernverschmelzung von Wasserstoff zu Helium werden extrem große Energiebeträge bis zu mehr als dem 100-fache einer Atombombe freigesetzt. Zur Zündung ist allerdings eine derart große Energiemenge erforderlich, dass dazu eine „herkömmliche“ Atombombe genutzt werden muss.

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik Hintergründe Terrorgefahr

Droht ein Atomkrieg im Fernen Osten – und was wären die Folgen?

In den letzten Tagen hat sich Lage um Nordkorea – vor allem durch die verwendete Rhetorik der beiden Haupt-Protagonisten – erheblich verschärft. So drohte der US-Präsident „Nordkorea sollte besser keine weiteren Drohungen gegen die Vereinigten Staaten machen. Ihnen wird mit Feuer und Wut begegnet werden, wie es die Welt niemals zuvor gesehen hat.“ Die Rede war offenbar weder mit der Regierung noch mit dem Militär abgestimmt.

Rechnet man Trumps „normale“ Artikulierungskünste dabei raus, so bleibt nicht mehr und nicht weniger als die Drohung des amtierenden US-Präsidenten mit einem Atomaren Angriff. Dazu muss man wissen, dass der US-Präsident ALLEIN (!!) über den Einsatz von Atomwaffen entscheidet und diesen somit auch – diskussionslos, OHNE die Möglichkeit von Einwänden, von wem auch immer – durchführen kann. Selbstverständlich könnte er anschließend in einem Rechtsverfahren zur Verantwortung gezogen werden, aber der Befehl IST zunächst DURCHZUFÜHREN! Dabei ist durchaus denkbar, dass die plumpe Rhetorik des Präsidenten inhaltlich von Hardlinern bei Militär und Regierung geteilt werden: Man ist die ständig wachsende Bedrohung durch Raketentechnik- und Atombomben-Entwicklung aus Nordkorea vielleicht schlicht „leid“ und möchte sie final beenden, solange ihnen dies (vermeintlich) ohne „große Verluste“ (?? ohne große EIGENE Verluste??) gelingen kann.

Der Hintergrund

Nordkorea ist mit Südkorea und den USA seit Ende des Koreakrieges weiter im „Kriegszustand“. Der Krieg zwischen dem kommunistischen Nordkorea und der Republik Südkorea ist bis zum heutigen Tage nicht offiziell beendet. Ein Friedensvertrag ist auch fast 62 Jahre nach Ende der Kampfhandlungen nicht geschlossen. Im Zuge der Sechs-Parteien-Gespräche zwischen Nord- und Südkorea sowie China, Russland, Japan und den USA über das nordkoreanische Kernwaffenprogramm wurde auch die Möglichkeit eines Friedensvertrags angesprochen. Die Gespräche scheiterten jedoch 2009 mit dem Austritt Nordkoreas. 2013 kündigte Nordkorea sogar sämtliche Nichtangriffsabkommen. Das kommunistische Regime reagierte damit auf die Verhängung von Sanktionen durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Auslöser für die Strafmaßnahmen der UN war ein Atombombentest Nordkoreas im Februar 2013.[1]

Nordkorea hat – auch gerade erneut in den letzten Monaten – wieder mehrfach den Versuch unternommen, einen Friedensvertrag abzuschließen.[2] Dies wurde entweder brüsk zurück gewiesen oder nicht beachtet. „Nordkorea will die USA dazu bringen, dass man sich an einen Tisch setzt. Letztendlich will Nordkorea einen Friedensvertrag, was auch das Ende der Sanktionen bedeuten würde. Nordkorea will den Status Quo verändern  und will die USA mit seiner derzeitigen aggressiven Rhetorik an den Verhandlungstisch zwingen.[3]

Nordkorea hatte den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet, konnte aber wie jeder Unterzeichnerstaat die Mitgliedschaft kündigen. Genau dies – völkerrechtlich zulässig, über die Formalia wird gestritten – hat Nordkorea im Januar 2003 getan.[4] Eine Steilvorlage dafür („Gefährdung der höchsten Interessen des Landes“) liefert George W. Bush mit seiner Rede im Januar 2002, in der er Nordkorea in die „Achse des Bösen“ einordnete. (Zu den rechtlichen Hintergründen des NVV in diesem Zusammenhang hier mehr). Die Begründung war die gleichzeitige Militär-Präsenz der Atommacht USA im Nachbarland und Kriegsgegner.

Nordkorea hat – offenbar mit pakistansicher Hilfe im Tausch gegen Raketen-Technik – mittlerweile erfolgreich beide Wege zur Bombe beschritten, sowohl über die Anreicherung von Uran wie auch über Plutonium aus Schwerwasser-Reaktoren.[5] und [6]

Die aktuelle Lage

Seit etlichen Jahren halten die USA und Südkorea gemeinsame Militärübungen ab. Nordkorea fürchtet nachvollziehbarerweise, dass es sich hier um Übungen für eine Invasion handeln könnte. Ihrerseits sind die Raketentests und die Nukleare Bewaffnung eine Versicherungsgarantie für ihr Land und ein Beweis der eigenen Macht. Die Nordkoreaner verfügen mittlerweile mindestens über funktionierende Mittelstreckenraketen bis 3.500 km Reichweite und sind daran (oder haben es geschafft?), dass diese auch mit Atomaren Sprengköpfen bestückbar sind. Fernstreckenraketen, welche das US-Amerikanische Festland (auch südlich von Alaska) erreichen könnten, sind in der Entwicklung, angeblich wurde vor wenigen Tagen die erste erfolgreich getestet.[7] Die Schätzung über einsatzbereite Atombomben variieren zwischen 10 und über 20[8], offenbar ist es Nordkorea auch mittlerweile gelungen, diese soweit zu verkleinern, dass sie mit Raketen transportiert werden können.

Einschätzung möglicher Entwicklungen

Das wahrscheinlichste Szenario im Fall einer Eskalation wäre m.E. der Angriff der USA auf Raketenproduktionsstätten, Abschussrampen oder Atomanlagen mit konventionellen Waffen („Gänseblümchen-Schneider)[9]. Ein Gegenschlag würde vermutlich unweigerlich zu einem Angriff auf Südkorea (Seoul liegt 50 km von der Grenze entfernt! Eine nutzbare Vorwarnphase bei einem Raketen oder Kampfflugzeug-Angriff gibt es faktisch nicht) und auf weitere US-amerikanische Ziele, vornehmlich in Südkorea. Daher vermuten Experten, dass ein bevorstehender Angriff der USA mit einer Evakuierung des Grenzbereiches, also auch von Seoul, einherginge …

Der Einsatz von Atomwaffen in dieser Phase erscheint mir genauso unwahrscheinlich wie ein Raketenangriff auf Guam, beides ist im Vergleich zur möglichen Wirkung zu aufwendig und das „Risiko“ (aus nordkoreanischer Sicht) eines Fehlschlages zu hoch. Ein Angriff auf Seoul wurde jedoch bereits Tausende von Toten und Zehntausende von Verletzten hervorrufen und die Weltwirtschaft in eine Depression stützen. Eine weitere Eskalation inklusive des Einsatzes von Atomwaffen von einer der beiden Seiten scheint mir jedoch bei Betrachtung der Psyche der Beteiligten wahrscheinlich. Vermutlich wird der „absehbare Verlierer“ (also wahrscheinlich Kim) derjenige sein, der eskaliert.

Eine wichtige Rolle spielt China, das über seine Handelsverbindungen das Nordkoreanische System unterstützen oder austrocknen, ja sogar „abwürgen“ kann. Allerdings hat die chinesische Führung nachweislich keinerlei Interesse daran, den Untergang Nordkoreas zu Beschleunigung: Dies würde bedeuten, dass sich das USA-unterstützte Südkorea bis an die eigne Grenze ausdehnen würde.

Die Folgen

Wie bereits erwähnt dürfte die erste Reaktion ein weltweiter Börsen-Crash sein, mit direkten Folgen für Arbeitslosigkeit und Armutszunahme, auch bei uns. Die Zündung weniger Atombomben würde noch keine weltweite Klima-Auswirkung hervorrufen, regional ist jedoch durch Strahlung und die direkte Wirkung mit Hunderttausende, wenn nicht mit Millionen von Toten zu rechnen, inklusiver der Verseuchung weiter Landstriche. Die Strahlenbelastung wird sich auf die Großregion beschränken, also vor allem Ostasien treffen.

Richtig gefährlich weltweit wird es bei einem Einsatz von deutlich mehr als 10 Bomben insgesamt. Der IPPNW hat – wenn auch aus Anlass eines drohenden Krieges zwischen Pakistan und Indien die Folgen eines „Regionalen Atomkrieges“ untersucht. Vor allem die klimatischen Folgen wäre – eigentlich unerwartet – ähnlich groß wie bei einem „großen“ Atomkrieg. Ein Krieg mit dem Einsatz von 10 oder 15 Atombomben in engem regionalen und zeitlichen Zusammenhang dürfte zumindest für das gesamte Asien und die andere Pazifikseite gravierende Auswirkungen mit Ernte-Einbrüchen, Hungersnöten und in der Folge weiteren Konflikten haben.[10]

Auch ist völlig unklar, wie sich ein Atomkrieg USA – Nordkorea auf andere Konflikte auswirken wird und ob hier eine weitere Eskalation droht. „Zaungäste“ wie Putin oder Erdogan könnten sich veranlasst sehen, „die Gunst der Stunde“ für eigne „Erfolge“ zu nutzen wie einen Angriff auf die Ukraine durch Russland oder die „Lösung des Kurdenproblems“ durch die Türkei, frei nach dem Motto „Die Welt hat gerade andere Probleme“. Die Rolle Chinas (durch Trump am Rande eines Handelskriegs mit den USA und eigentlich Verbündeter Nordkoreas ist völlig unklar und nicht einschätzbar.

Weitere Links zum Thema:

https://www.tagesschau.de/ausland/nordkorea-539.html

http://www.n-tv.de/politik/Nordkorea-droht-USA-mit-totalem-Krieg-article19974292.html

http://www.huffingtonpost.de/2017/08/10/nordkorea-usa-krieg-atom-wahrscheinlichkeit_n_17713346.html

http://www.sueddeutsche.de/politik/spannungen-zwischen-usa-und-nordkorea-aussenminister-gabriel-warnt-vor-atomkrieg-1.3623052

 

 

[1] http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/208700/koreakrieg

[2] http://www.dw.com/de/nordkorea-will-einen-friedensvertrag/a-38790655

[3] (Zitat DW, ebenda)

[4] http://www.atomwaffena-z.info/glossar/n/n-texte/artikel/08fcb17992/nordkorea.html

[5] https://www.stoerfall-atomkraft.de/site/?p=2899

[6] https://www.stoerfall-atomkraft.de/site/?p=2378

[7] http://www.n-tv.de/politik/Nordkorea-Interkontinentalrakete-getestet-article19919459.html

[8] http://www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/sipri-bericht-zahl-atomwaffen-gesunken-100.html

[9] http://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump-in-afghanistan–das-ist-die–mutter-aller-bomben–7413054.html

[10] https://news.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/Einleitung_Zusammenfassung_nuclearfamine.pdf

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"Störfall Atomkraft" in Presse und Öffentlichkeit Akualisierungen des Buches Atom und Politik Hintergründe Terrorgefahr

Das erfolgreiche Scheitern

(erstellt am 18.1.2016, Überarbeitung am 19.1.2016)

Selbst von neutralen Beobachtern wird der Erfolg der Vereinbarungen mit dem Iran zu dessen Atomprogramm überschwänglich gefeiert. Doch dies ist nicht angemessen, wenngleich ein Scheitern auch die wesentlich größere Gefahr, nämlich die eines Krieges mit Freisetzung großer Mengen an Radioaktivität bedeutet hätte. Doch der „Erfolg“ zeigt nur eines, dass die zivile Nutzung der Atomenergie immer die Hintertür des Bombenbaus offen lässt und dass es keine Sicherheit gibt, dass Missbrauch ausgeschlossen wird. Anhaltspunkte dazu sind:

  1. Wenn die iranischen Techniker (Zitat SZ) „000 der einst mehr als 18.000 betriebsfähigen Zentrifugen einmotten“, so verbleibt 1/3 der Zentrifugen in Betrieb: Da dies zugelassenen Zentrifugen aber die älteren Bauarten sind, wird die Geschwindigkeit der Anreicherung um deutlich mehr als den Faktor 3 verlangsamt. Der „Weg zur Bombe“ bleibt aber somit offen.
  2. Wenn (Zitat SZ) „bis auf 300 kg … an angereichertem Uran“ nicht abgegeben wurden, so ist dies allein kein ausreichendes Material für eine Atombombe. (Berechnung: Der Anreicherungsgrad darf max. 3,7% betragen für den Bombenbau benötigt der Iran eine Anreicherung > 90%, gebraucht werden ca. 20 kg pro Bombe.) Die weitere Anreicherung ist mit den verbliebenen Zentrifugen in wenigen Monaten allerdings machbar, die mögliche Frist wird von Experten mit „ca. einem Jahr“ geschätzt.
  3. In der Vergangenheit wurden mehrfach nicht gemeldete Atomanlage im Iran „entdeckt“, es ist zu vermuten, dass es weitere nicht gemeldete Anlagen gibt oder dass solche Anlagen neu gebaut werden. Dass dort weitere Zentrifugen (auch modernster Bauart) laufen oder angereichertes Uran lagert darf nach den bisherigen Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden.

Sicherlich wäre der von Teilen der israelischen Regierung (und den Falken in den USA) erwogen Militäreinsatz definitiv keine Alternative gewesen, dieser hatte die gesamte Region ins Chaos gestürzt (s.a. hier). Jetzt müssen die Verträge bis zum letzte Komma durchgesetzt werden und dabei darf nicht an Kosten für ausreichendes Fachpersonal und einer großen Anzahl Kontrollen gespart werden. Jeder hier gesparter Euro kostet uns alle später Abertausende. Und vor allem müssen der weiteren Verbreitung der „zivilen“ Nutzung in der Region (Saudi-Arabien, Emirate, Ägypten … ) mit aller wirtschaftlichen Kraft ein Riegel vorgeschoben werden.

Entscheidend hat die Verhandlung die katastrophale Dummheit der Administration Bush/Bolton 2004/05 erschwert. Sie hat damals mit der These „zero enrichment“ einen verhandelten Lösungsansatz des Schweizer Botschafters in Teheran. Tim Guldimann, torpediert, dem Teheran zugestimmt hatte und der Iran exakt maximal 164 Zentrifugen gelassen hätte. (S.a. die beiden BITS-Studien von Otfried Nassauer:
https://www.bits.de/public/pdf/rr06-1.pdf   und https://www.bits.de/public/pdf/bn06-1.pdf

Und Eines ist unerlässlich: Der NVV („Atomwaffensperrvertrag“) muss endlich von allen Unterzeichnern, vor allem von den Atomwaffenstaaten (USA; Russland, China, Frankreich, Großbritannien ernst genommen und umgesetzt werden. Das bedeutet – ohne irgendeine Interpretationsalternative – die Abrüstung bis auf „Null“. Das Gegenteil wird aber gemacht, aktuell werden von fast allen Atomwaffenstaaten Modernisierungen vorangetrieben! Auf die Nicht-Unterzeichner-Staaten muss wirtschaftlicher und politischer Druck aufgebaut werden, der einen Ausstieg aus dem Programm alternativlos macht. Vor allem müssen jegliche Zusammenarbeiten im nuklearen Bereich (wie z.B. mit Indien) sofort unterbunden und unter Sanktionen (wie im NVV vorgesehen) gestellt werden.

Weitere Quellen:

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/NaherMittlererOsten/Iran/Iranisches-Nuklearprogramm_node.html
https://www.zeit.de/politik/ausland/2015-12/atomabkommen-iran-uran-abtransport
https://www.spiegel.de/politik/ausland/iran-muss-95-prozent-seines-angereicherten-urans-beseitigen-a-1043598.html
https://www.tagesschau.de/ausland/iran-atomabkommen-101.html

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Atom und Politik Hintergründe

Parteibeschluss zur europäischen Atompolitik

Der Parteitag der grünen (BDK) beschloss am Freitag, 7.2.2014 mit geringfügigen Änderungen und einer Ergänzung zur Uranförderung und Verarbeitung von Stefan Boxler u.a. den von Karl-W. Koch erarbeiteten und vorgelegten Antrag:

Für ein Europa ohne atomare Bedrohung

Darin wird eine „grüne“ Atompolitik in Europa und weltweit für die nächsten Jahrzehnte skizziert und der Weg dorthin beschrieben. Die wesentlichen Forderungen dabei sind:

Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass …

• die in Büchel gelagerten und im Widerspruch zum Atomwaffensperrvertrag (NVV) unter deutscher „Nuklearer Teilhabe“ stehenden Atombomben, endlich abgezogen und vernichtet werden, statt sie zu modernisieren.
• Europa atomwaffenfrei wird.
• Den Euratomvertrag wollen wir durch ein neues Vertragswerk zur Förderung Erneuerbarer Energie ersetzen. Dazu wollen wir die Dezentralisierung der Energieversorgung fördern und die intelligente Vernetzung vorbringen.
• die Aufnahme von multilateralen Verhandlungen der offiziellen Atommächte USA, Russland,
China, Großbritannien und Frankreich, der faktischen Atommächte Nordkorea, Indien und Pakistan sowie der inoffiziellen Atommacht Israel initiiert wird mit dem Ziel der vollständigen Abrüstung.
• Deutschland und die anderen europäischen Staaten die von Neuseeland eingebrachte und bisher von 125 Staaten (inkl. der NATO-Staaten Dänemark, Norwegen und Island) unterzeichnete Erklärung „UNGA 68: First Committee Joint Statement on the Humanitarian Consequences of Nuclear Weapons” unterstützt, in welcher der Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen verurteilt wird.
• die ausnahmslose „Ächtung“ des Besitzes von Atomwaffen durch die VN angestrebt wird.
• die Verarbeitung von Uran europaweit beendet wird.
• mit unseren europäischen Partnern verantwortbare Endlagerkonzepte entwickelt und in allen Ländern, wo Bedarf besteht, dauerhaft sichere Endlager unter frühzeitiger und umfassender Beteiligung der BürgerInnen der betroffenen Regionen geschaffen werden.
• der Abbau von Uran international geächtet wird.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier zum Download:

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik drohender Atomkrieg Terrorgefahr Vorträge

Lässt sich ein Atomkrieg noch verhindern?

Die Menschheit hat seit 1945 beträchtliches Glück gehabt. Obwohl eine vernichtende neue Waffe – die Atombombe – entwickelt worden war, wurde sie – nach einem zweimaligen Einsatz – bisher nie wieder im Kriegsfall verwendet. Betrachtet man rückwirkend, wie knapp entsprechende Entscheidungen und Handlungen an einem möglichen Einsatz vorbei gingen, lässt sich nur mit „großem Glück“ charakterisieren. Sachliche Überlegungen oder rationale Abwägungen waren in den entscheidenden Phasen zumindest nicht immer entscheidend.

Aus dem – über lange Zeit stabilen – Kreis der fünf Atommächte sind mittlerweile neun Staaten geworden, die über die Einsatzmöglichkeit von Atomwaffen verfügen. Hinzugekommen sind die sog. „Faktischen“ Atommächte Indien, Pakistan und Nordkorea, die alle drei den Besitz von Atomwaffen zugeben oder sich gar damit brüsten sowie Israel. Deren Besitz von Atomwaffen ist ein offenes Geheimnis, zeitweise verplaudert sich auch mal ein hochrangiger Politiker[1].

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Atommacht Nordkorea

(Erg. 14.2.2013) Nordkorea hat offenbar seine 3. Atombombe gezündet, wiederum (im Gegensatz zum 1. Versuch) erfolgreich. Dass es sich dabei um eine „miniaturisierte“ Bombe handelt, könnte die Entwicklung – vor allem im Zusammenhang mit dem kürzlich erfolgreichen Test einer Interkontinentalrakete – umso gefährlich machen. Damit droht den USA und Europa – nicht nur wie bisher den Nachbarländern Südkorea und Japan – ein direkter möglicher Angriff. Allerdings ist die Logik: Kleine Sprengkraft, deswegen kleiner Sprengkopf, deswegen passt er auf leichte Interkontinentalrakete, NICHT zwingend. Ob das NKOR Design überhaupt auf eine Rakete paßt oder eher zu Flugzeugen gehören würde, ist noch vollständig offen. Die Waffenanpassung des Sprengsatzes steht noch aus. Fast oder alle Atommächte haben mit Flugzeugwaffen angefangen, weil sie dann nicht passend zum Raketendurchmesser vund -tragkraft entwickeln mussten. Vgl eine ältere Präsentation von Tom Cochran, einem der führenden Spezialisten https://www.bits.de/public/pdf/boell240205kl.pdf.

Die Explosion ereignete sich um ca. 4:00 Uhr auf dem Atomtestgelände Punggye Ri, wo bereits die beiden bisherigen Tests in 2006 und 2009 stattfanden.

Die US-Atomwaffen wurden 1991 u.a. aufgrund von Verhandlungen mit Nordkorea aus dem Süden des geteilten Landes abgezogen. Weitere Gründe waren technische Sicherheitsbedenken und der zeitgleiche Abzug des Großteils der US-Atomwaffen aus Europa (s.a.: https://www.bits.de/public/ndrinfo/20121006.htm). Allerdings ist bis heute nicht völlig klar, ob wirklich alle Atomwaffen abgezogen wurden. Nordkorea hat den Atomwaffensperrvertrag (NVV) 2003 einseitig gekündigt (s.u.).

Nordkorea verfolgt beide Möglichkeiten, an waffenfähiges Spaltmaterial zu kommen. Zum einen werden Brennstäbe aus Reaktoren aufgearbeitet und das Plutonium daraus gewonnen, zum anderen wurde mithilfe von Kadir Khan und Pakistan (wahrscheinlich im Tausch gegen Raketentechnik) eine Anreicherung mit Zentrifugen aufgebaut, um (bombenfähiges) Uran 235 zu gewinnen.

Zwar ist es Nordkorea per UN-Resolutionen verboten, Raketen- oder Atomtechnik zu entwickeln. Allerdings ist dies in Anbetracht der nicht sanktionierten Verstöße anderer Staaten gegen den Atomwaffensperrvertrag (NVV) unglaubwürdig:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.

Verstöße dagegen: USA – Indien, China – Pakistan, Frankreich – Israel … übrigens auch Deutschland mit der faktischen Verfügungsgewalt über die Atomwaffen in Büchel!

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Verstöße dagegen: USA – Indien, China – Pakistan, Frankreich – Israel …

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens(!!) in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung(!!) sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Verstöße dagegen: USA – Russland…

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch aussergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der aussergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

DAS hat Nordkorea als Unterzeichnerstaat (1985) am 9. Januar 2003 ordnungsgemäß gemacht.

  • Der gesamte Text des NVV findet sich hier.
  • Eine gute Zusammenfassung der Entwicklung in Nordkorea und des Umgangs mit dem NVV – auch seitens der USA gibt Uli Cremer hier
  • sowie die IPPNW-Seite Atomwaffena-z.

 

weitere Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/ausland/obama-verurteilt-nordkoreas-atomtest-als-angriff-auf-weltfrieden-a-882762.html

https://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1417430

https://www.tagesschau.de/ausland/nordkorea630.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Nordkoreanisches_Kernwaffenprogramm

https://www.naturefund.de/erde/atlas_der_welt/aufstieg_asiens/atomwaffen_und_hungersnot_in_nordkorea.html

 

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Iran: AKW Bushehr am Netz

https://german.ruvr.ru/2013_01_09/AKW-Buschehr-in-Iran-an-Stromnetz-des-Landes-angeschlossen/

Radio Stimme Russlands

Iran: AKW Bushehr an Stromnetz angeschlossen

9.01.2013, 17:08 Uhr

Das AKW Bushehr im Iran sei am letzten Samstag, den 5. Januar an das nationale Energiesystem angeschlossen worden und werde zu 100 Prozent seiner Kapazität betrieben. Dies berichtete der Leiter der Organisation für Atomenergie des Iran Fereidoon Abbasi Davani.

Der Bau des ersten im Iran und in der Nahostregion Kernkraftwerks war im Jahr 1975 durch den deutschen Konzern „Kraftwerk Union“ begonnen worden. Aber im Jahre 1979 wurde der Vertrag wegen der islamischen Revolution gekündigt.

Am 8. Januar 1995 wurde der russisch-iranische Vertrag zur Fertigstellung des ersten Energieblocks des AKW Bushehr unterzeichnet, und 1998 eine Ergänzung zum Vertrag für den Abschluss des schlüsselfertigen Baus des Objekts durch das russische Unternehmen Atomstrojexport.