Die Entscheidung, der beiden Bundesländer NICHT gegen den Weiterbetrieb zu klagen ist falsch und nicht zu verantworten. Das lässt sich sogar aus der Begründung der Klage-Verweigerung ablesen:
- ein sicherheitstechnisches Gutachten hat die hohen Risiken des AKW für die Region (Wahrscheinlichkeit eines GAUs zwischen 1 : 100 und 1 : 10.000) ergeben
- Eine Nachgerüstung, die das Sicherheitsrisiko deutlich senken würde, ist laut Gutachten NICHT möglich.
- Die aktuellen Laufzeiten reichen lautv französischer Planung bis 2046 bzw. 2051 für die einzelnen Blöcke