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Atom-U-Boot-Geschäft USA/Australien

Spannende Info, mir war vor der USA-/französischen Atom-U-Boot-Affäre auch nicht bekannt, dass Atom-U-Boote mit waffenfähigem Uran (HEU) betrieben werden! Dadurch ist m.E. der Verkauf der U-Boote an Australien (vermutlich inkl. Brennmaterial) ein eindeutiger Verstoß gegen den NVV. Aber damit haben die USA ja schon Erfahrung: Die Zusammenarbeit im Atom-Bereich mit Indien ist ebenfalls ein Verstoß gegen den NVV.


——– Originalnachricht ——–
Betreff: Spannender Artikel zu hochangereichertem Uran in U-Booten – The US Navy Should Start Weaning its Reactors off Bomb-Grade Uranium – Defense One
Datum: 22.09.2021 10:18

https://www.defenseone.com/ideas/2018/03/its-time-wean-us-navy-reactors-bomb-grade-uranium/146648/[1]

Christoph von Lieven, Campaigner Peace Team

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Nukleare Teilhabe beenden

Anfang August 2021 wurde von IPPNW und ICAN Deutschland ein Papier „Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland, Nukleare Teilhabe beenden, nukleare Abschreckung delegitimieren“ vorab veröffentlicht. [HIER der Link zum gesamten Papier].

Verfasser:innen / Beteiligte in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen:
(Die mit Autor:innen gekennzeichneten Texte sind von den Genannten verfasst, die nicht gekennzeichnete Texte entstanden im Team)
Anne Balzer, Inga Blum, Helmut Domke, Xanthe Hall, Leo Hoffmann-Axthelm, Karl-Wilhelm Koch, Christoph von Lieven, Johannes Mikeska,
Hans-J. Misselwitz, Lars Pohlmeier, Johannes Oehler, Jürgen Scheffran,
Thomas Schmidt, Ralph Urban

Nachfolgende finden Sie eine Zusammenfassung:

Zusammenfassung –
Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland
Nukleare Teilhabe beenden,
nukleare Abschreckung
delegitimieren

Die bisherige Rüstungskontrolle droht Geschichte zu werden. Die Atomwaffenstaaten, allen voran die USA und Russland, rüsten ihre Atomwaffensysteme auf, die Zahl der einsetzbaren Atomwaffen steigt wieder. Das Ende des INF-Vertrags zur Begrenzung von Mittelstreckenraketen in Europa und die Modernisierung der in Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe stationierten Atomwaffen verschärfen das Wettrüsten und erhöhen die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen in Europa. Wer eine nuklearwaffenfreie Welt will, muss neue Wege beschreiten.
Eine Perspektive auf Abrüstung und Abschaffung der Atomwaffen bietet der am 22. Januar 2021 in Kraft getretene UN Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) – ein echter Schritt zur Demokratisierung der internationalen Nuklearwaffenpolitik.
Die Bundesregierung lehnt den Beitritt zum AVV und das dafür notwendige Ende der nuklearen Teilhabe bisher – ebenso wie die Atomwaffenstaaten – ab. Die Bundesregierung argumentiert, man müsse an der nuklearen Abschreckung festhalten, der AVV schwäche den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und der Beitritt zum AVV sei nicht mit der NATO Mitgliedschaft vereinbar. Dieses Papier gibt Antworten auf die Argumente der Bundesregierung zum Atomwaffenverbot, erläutert die nukleare Teilhabe in Deutschland und hinterfragt die vermeintlich sicherheitsstiftende Funktion nuklearer Abschreckung. Die umfassenden Belege zu den Risiken eines Atomwaffeneinsatzes und den humanitären Folgen von Atomwaffen müssen Grundlage eines verantwortungsbewussten politischen Handelns werden.
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist die Reaktion der Staatengemeinschaft auf das Scheitern des alten Rüstungskontrollregimes. Auf jeder Überprüfungskonferenz des NVV appelliert die große Mehrheit der atomwaffenfreien Staaten an die Besitzer von Nuklearwaffen, ihrer dort eingegangenen Verpflichtung „zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“ (Artikel VI, NVV) nachzukommen. Diese Appelle sind jedes Mal ungehört verhallt.
Der multilaterale Verbotsvertrag baut auf dem Nichtverbreitungsregime auf und verankert das Verbot von Atomwaffen ausdrücklich im Völkerrecht. Ein (rechtlicher) Widerspruch zum NVV kann dabei nicht festgestellt werden und das Überwachungsregime des NVV wird übernommen und gestärkt.
Wenn Deutschland dem AVV beitritt, müssten die im Rahmen der nuklearen Teilhabe in Büchel, Rheinland-Pfalz stationierten Atomwaffen abgezogen werden. Im Fall eines Beitritts zum AVV wären jedoch Deutschlands Mitspracherechte in der NATO nicht beeinträchtigt. Beispiele für NATO-Mitgliedsstaaten, die ihre einstige nukleare Teilhabe beendet haben, sind Kanada und Griechenland. Spanien, Litauen, Dänemark, Norwegen und Island haben sogar die Stationierung von Atomwaffen auf ihrem Gebiet ausgeschlossen und sind weiter in der NATO. Die Beendigung der nuklearen Teilhabe ist ein längst überfälliger Schritt, denn sie ist ein Relikt des Kalten Krieges – sie hat ihren militärischen und politischen Sinn verloren und das Festhalten daran ist ein fortwährendes Sicherheitsrisiko. Im Ernstfall wäre Rheinland-Pfalz erstes Angriffsziel.
Die ab 2022 geplante Modernisierung von Atomwaffen mit erweiterten Fähigkeiten wäre die erste nukleare Aufrüstung Deutschlands seit Anfang der 80er Jahre in Folge des NATO Doppelbeschlusses. Um die Fortsetzung der nuklearen Teilhabe zu gewährleisten, kündigte das Verteidigungsministerium im April 2020 an, neue atomwaffenfähige Trägerflugzeuge vom Typ F18 zu beschaffen. Dies führte zu einer breiten öffentlichen Debatte über die Zukunft der nuklearen Teilhabe. Daher wurde diese Entscheidung in die nächste Legislaturperiode vertagt.
Historisch betrachtet ist es eindeutig, dass sich das Verhalten von Staaten erst ändert, wenn der Besitz von Massenvernichtungswaffen klar geächtet wird. Das Inkrafttreten von früheren Abrüstungsverträgen etwa zu Nukleare Teilhabe beenden 43 Nukleare Abschreckung delegitimieren Landminen und Streumunition zeigt, dass sich auch das Verhalten von Staaten ändert, die nicht beitreten. Auch im Ächtungsprozess zu Landminen und Streumunition gab es anfangs allerdings entschiedenen Widerstand, insbesondere aus der NATO. Schon heute ist ein wichtiger Effekt des Verbots von Atomwaffen die nachhaltige Veränderung der Abrüstungsdebatte.
Die baltischen Staaten und die Ukraine, die diese Bomben angeblich vor Russland schützen sollen, sind durch sie eher bedroht. Es gibt kein militärisches Szenario, in dem Atomwaffen der nuklearen Teilhabe sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Verfechter der nuklearen Abschreckung behaupten, Atomwaffen hätten über 70 Jahre lang einen Konflikt zwischen den Großmächten abgewendet. Belastbare Evidenz für diese Behauptung gibt es nicht. Die Geschichte der Beinah-Katastrophen lässt den Schluss zu, dass nicht wegen, sondern trotz der nuklearen Abschreckung ein großer Nuklearkrieg zwischen den USA und der UdSSR ausgeblieben ist. Die lange Liste von Missverständnissen, Unfällen und technischen Fehlern belegen, dass das Risiko eines Atomkrieges inakzeptabel hoch ist.
Das Festhalten am Konzept der nuklearen Abschreckung führt zu einem Sicherheitsdilemma und damit zu Wettrüsten sowie zur Weiterverbreitung von Atomwaffen.
Die künftige Bundesregierung steht in der Verantwortung, diesem Dilemma entgegenzuwirken. Dazu ist auch Deutschlands Rolle zu hinterfragen: Die künftige Bundesregierung muss mit konkreten Schritten die Beendigung der nuklearen Teilhabe und den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag einleiten und eine offene und kritische Debatte in der NATO zur künftigen Rolle von Atomwaffen einfordern – und somit auf eine Reduktion der Bedeutung von Atomwaffen hinwirken. Erste konkrete Maßnahmen sollten die Teilnahme an der ersten Staatenkonferenz des AVV und eine klare Absage an die Beschaffung neuer Atomwaffenträgersysteme sein. Damit würde eine künftige Bundesregierung den Verpflichtungen Deutschlands aus dem Nichtverbreitungsvertrag gerecht werden. Sie würde auch den Bestimmungen zur deutschen Wiedervereinigung entsprechen, nach denen Deutschland erklärt hat, auf Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt von ABC Waffen zu verzichten.