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Atom und Politik Terrorgefahr

Grund zur Panik?

Fakten und Fragen zu einigen Ungeklärheiten

Die Fakten:

Am Freitag, 10.3.2017 wurden fünf Atomkraftwerke, die AKWs Brunsbüttel, Brokdorf*und Krümmel* in Schleswig-Holstein sowie Grohnde, Lingen* und Unterweser in Niedersachsen (* = stillgelegt, die beiden anderen nicht am Netz wegen Wartung) evakuiert in Norddeutschland. Grund waren 20 Minuten fehlender Funkkontakt einer Air India Maschine aus Ungarn nach London, Abfangjäger waren aufgestiegen und haben die Maschine bis an die belgische (sic!) Grenze begleitet und dort „übergeben“
https://www.jungewelt.de/artikel/306925.doppelter-alarm.html
http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/fuenf-atomkraftwerke-geraeumt-verlorener-funkkontakt-sorgt-fuer-aufregung/19503132.html

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Akualisierungen des Buches Endlagersuchgesetz Entsorgung Terrorgefahr

Zwischenlager Brunsbüttel rechtswidrig – die Folgen?

Atomzwischenlager in Brunsbüttel ohne gültige Betriebsgenehmigung

Klage von Anlieger war erfolgreich

Mit dem Urteil des OVG des Landes Schleswig-Holstein, gegen das keine Revision zugelassen ist (gegen diese Nicht-Zulassung kann allerdings geklagt werden, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig) wurde mit einem Federstrich das Kartenhaus der deutschen Quasi-Entsorgung entsorgt! Da die anderen deutschen Zwischenlager genauso schlecht oder noch schlechter geschützt sind, muss damit gerechnet werden, dass aufgrund weiterer Klagen sämtlichen noch laufenden deutschen AKWs die Genehmigung für ihre Zwischenlager (Entsorgungsnachweis!) und damit letztlich die Betriebsgenehmigung entzogen wird (s.a. HIER). Für das Endlagersuchgesetz, das in seinem Kompromiss auch die Unterbringungen weiterer Castoren aus Sellafield in Brunsbüttel vorgesehen hatte, dürfte die Emtscheidung zumindest ein weiterer Rückschlag, wenn nicht das AUS sein … (s.u.: Aus für Endlagersuchgesetz?)

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Hintergründe

Geheimer Prüfkatalog – Alle AKW vor dem Aus?

Kontraste-Geheimpapier:

Do 17.03.11 22:00

Geheimer Prüfkatalog – Alle AKW vor dem Aus?

Interne Unterlagen der Bundesregierung, die KONTRASTE exklusiv vorliegen, belegen: Allen deutschen Kernkraftwerken droht das AUS. Experten fordern neue Sicherheitsstandards, deren Umsetzung die Energiewirtschaft Milliarden kosten würde. Das Dokument kann unter https://tinyurl.com/6g55orp heruntergeladen werden.

Dokument der Bundesregierung

Arbeitsgruppe RS I 3 Bonn, 16. März 2011

Geheimer Prüfkatalog – Alle AKW vor dem Aus?

Erabeitet haben dieses Papier Fachleute aus den Atomaufsichtsbehörden der Ländern und des BMUs, durchaus größtenteils Kernkraft-Befürworter. Als weiteres Vorgehen wird empfohlen: Die Sicherheitsnormen massiv nach oben zu setzen. Das bedeutet einen Kurswechsel des BMUs: Bisher wurden die entsprechenden Forderungen gerade NICHT gestellt.

Erkannte Sicherheitsdefizite der deutschen Reaktoren:

̶     Erdbebenauslegung: Neckarwestheim 2 – liegt in Erdbebengebiet, steht auf zerklüfteten Kalkgestein, heute dürfte hier nicht einmal ein Industriegebiet gebaut werden.

̶     Hochwassergefahr: Unterweser, Brokdorf – z.B. Tsunamigefahr zur Hangrutschungen an Nordsee-Steilküsten.

̶     Terrorattacken: Philippsburg 1 – Wartungszentralen etc. sind nicht verbunkert.

Weitere Probleme: zusätzlich geforderte Rohrsysteme, besser geschützte Abklingbecken, … Zitat: „die geforderten Maßnahmen sind für alle Anlagen kurzfristig und als Voraussetzung für die Nutzung der zusätzlichen Strommengen aus der Laufzeitverlängerung umzusetzen.“ Bei konsequenter Abarbeitung des Katalogs würden laut Kontraste vermutlich kein AKW übrig bleiben!

Das AUS für Brunsbüttel, Krümmel, Isar 1 und Neckarwestheim 1 wurde bereits beschlossen.

| rbb Rundfunk Berlin…

https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_17_03_2011/geheimer_pruefkatalog.listall.on.printView.on.html

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Laufzeitverlängerung

Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel erloschen

Das AKW Brunsbüttel hat ein ernsthaftes Problem, wieder an das Netz zu kommen … Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hat ergeben, dass die Stillstandzeit zu lange war, so dass damit die Betriebsgenehmigung, originellerweise nach dem BImSch-Gesetz (Bundes-Immisionsschutz-Gesetz), erloschen ist und neu erteilt werden müsste. DAS wiederum dürfte unmöglich sein, da der geforderte „Stand  der Technik“ nicht mehr „so ganz aktuell“ ist. Nachfolgend die entsprechende PE der Grünen und der Link zum Gutachten.

Die Grüne Landtagsfraktion hat ein Rechtsgutachten zur Frage des Erlöschens der Betriebsgenehmigung für das AKW Brunsbüttel in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwältin *Dr. Cornelia Ziehm* kommt zu dem Ergebnis, dass für das AKW Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen und eine Wiederinbetriebnahme unzulässig ist. Seit dem 27. Juli 2007, das sind fast dreieinhalb Jahre, ist das AKW ununterbrochen vom Netz und produziert keinen Strom.

Gemäß Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) erlischt eine Genehmigung, „wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist.“ Das ist bei dem Atomkraftwerk Brunsbüttel der Fall. Das Atomgesetz verweist in Paragraf 7 Abs. 4 S. 3 auf die Grundsätze des o.g. Paragraf 18 BImSchG, somit gilt die Dreijahresregel auch für das AKW Brunsbüttel. Diese Rechtsfolge tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer behördlichen Maßnahme bedarf.

Um den Atommeiler wieder anfahren zu lassen und ans Netz zu bringen, muss der Betreiber ein neues Genehmigungsverfahren beantragen, denn die alte Genehmigung ist durch Zeitablauf erloschen. Im neuen Genehmigungsverfahren müssen die Auswirkungen des Betriebs auf die Nachbarschaft und die Umwelt, die sich inzwischen auf das dauerhafte Unterbleiben der Emissionen eingestellt haben, geprüft werden.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, *Robert Habeck*: „Wir Grünen werden mit dem Hinweis auf das vorliegende Rechtsgutachten an die Landesregierung herantreten, mit dem Ziel, dass das AKW Brunsbüttel endgültig abgeschaltet und der ordnungsgemäße Rückbau eingeleitet wird. Es ist völlig klar: Die Reaktorsicherheitsbehörde darf dem Betreiber ein Wiederanfahren des AKW nicht genehmigen, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist.“

Der energiepolitische Sprecher der grünen Fraktion, *Detlef Matthiessen*, ergänzt: „Der Pannenmeiler in Brunsbüttel gehört zu den ältesten Atomkraftwerken in Deutschland. Er gilt als sehr schlecht ausgelegt gegen terroristische Einwirkungen, ist führend in der Pannenstatistik und hat eine miserable Verfügbarkeit.  Nur die Schließung des AKW Brunsbüttel beugt der latenten Gefahr einer Havarie sicher vor. Nur ein stillgelegtes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk.“

Zwei Links zu Tagesschaubeiträgen dazu finden sich hier und hier.