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Demonstration Termine

Schweiz: MenschenStrom gegen Atom

Es ist wichtig, das ganz viele aus Deutschland am 22.05.2011 in der Schweiz demonstrieren. Dort 2013 eine bindende Volksabstimmung über den Bau von 3 AKW direkt an der deutschen Grenze geben.

Friedlicher Großanlass für die erneuerbare Zukunft
MenschenStrom gegen Atom

Seit Monaten wird der zweite familienfreundliche Großanlass für die erneuerbare Zukunft und gegen neue und alte Atomkraftwerke geplant. Die OrganisatorInnen sind bestürzt über die Atomkraft-Katastrophe in Japan. Tausendevon Menschen jeden Alters wandern am 22. Mai 2011 gemeinsam im Kanton Aargau in die erneuerbare Zukunft.

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Laufzeitverlängerung Termine Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

Petition zu Atomausstieg

Bitte unterstützen

zur Zeit gibt es eine e-Petition (17036) für den Ausstieg aus der Atomenergie online zum Mitzeichnen. Die Zeichnungsfrist läuft noch bis zum 4.5.2011
Lasst uns auch auf dieser Front Druck ausüben und versuchen 50.000 Unterschriften zu erreichen, damit diese Petition vom Petitionsausschuss zwingend behandelt wird.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php

Falls ihr in dem Bundestagssystem noch nicht angemeldet seid, musst ihr Euch vorher noch anmelden zur Zeichnung.
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Demonstration Termine

Großdemo 26.03.2011 Köln u.a.

Berlin: 12.00 Uhr, Potsdamer Platz (mit Menschen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Hamburg: 12.00 Uhr, Moorweide/Dammtor (mit Menschen aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)

Köln: 14.00 Uhr, Deutzer Werft (mit Menschen aus Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland)

München: 14.00 Uhr, Odeonsplatz (mit Menschen aus Baden-Württemberg und Bayern)

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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

IPPNW-Presseinformation vom 15. März 2010

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

BMU 1999: Alle AKW entsprechen nicht dem geforderten Sicherheitsmaßstab

Nach Angaben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW steht der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke nicht in Einklang mit den Bestimmungen des Atomgesetzes und den Grundsätzen des Kalkar-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein älteres Papier der Bundesregierung bestätigt, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht rechtmäßig betrieben werden.

Das Atomgesetz schreibt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik als zentralen Sicherheitsmaßstab für Atomkraftwerke vor. Für den Fall, dass eine Anlage diesen Sicherheitsstandard nicht mehr erfüllt, sieht das Atomgesetz den „Widerruf“ der Betriebsgenehmigung, also die endgültige Stilllegung vor. Die Argumentation der Atomindustrie, die Atomkraftwerke müssten heute lediglich den alten Sicherheitsstandards während der Zeit der Genehmigung vor rund 30 Jahren genügen, ist falsch. Denn der Widerruf laut Atomgesetz ist für den Fall vorgesehen, dass der Sicherheitsstandard „später“, also während der Betriebsphase nicht mehr gegeben ist.

Im einschlägigen Kalkar-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Atomaufsichtsbehörden (meist Umweltministerien) dazu verpflichtet, einen „dynamischen Grundrechtsschutz“ zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Behörden dafür zu sorgen haben, dass die Atomkraftwerke beispielsweise durch Nachrüstungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ist dies nicht der Fall, dann darf ein Atomkraftwerk nicht betrieben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei ausdrücklich die für die Atomaufsicht zuständigen Ministerien (die Exekutive) in die Pflicht genommen, weil die Behörden sehr viel schneller reagieren könnten als der Gesetzgeber. Entsprechend resultiert aber auch eine Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik tatsächlich durchzusetzen bzw. den weiteren Betrieb von Atomkraftwerken zu unterbinden, wenn der erforderliche Sicherheitsstandard nicht mehr gewährleistet werden kann.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben leitende Juristen der Bundesatomaufsicht in einem internen Papier vom 12. August 1999 festgestellt: „Alle laufenden Atomkraftwerke wären nach diesem Maßstab heute nicht mehr genehmigungsfähig. Laufende Atomkraftwerke entsprechen damit heute nicht mehr einem Sicherheitsmaßstab, der vom Atomgesetz nach neuem Stand von Wissenschaft und Technik gefordert ist.“

Die Bundesbeamten machen explizit deutlich, dass sowohl die ganz alten als auch die zuletzt errichteten „Konvoianlagen“ (Neckarwestheim-2, Emsland, Isar-2) nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen genügen: „Anlagen, die nicht zu den sog. Konvoi-Anlagen zählen (d.h. die älteren Anlagen), entsprechen konzeptionell und in der Ausführung in weiten Teilen auch nicht mehr dem Stand der Technik, soweit er im kerntechnischen Regelwerk festgeschrieben ist. In einzelnen technischen Merkmalen fallen auch bereits die Konvoi-Anlagen hinter den heutigen Stand der Technik zurück. Beispiele sind Maßnahmen zur Erhöhung der Abschaltsicherheit und zur Erhöhung der Zuverlässigkeit von Notkühlung und -bespeisung.“

Ebenso bestätigte beispielsweise auch das Hessische Umweltministerium in internen Behördenvermerken, dass das Atomkraftwerk Biblis „selbstverständlich“ nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Betrieb von Atomkraftwerke nur dann als zulässig erklärt, wenn der Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist. Da dies nach Bewertung der Behörden nicht der Fall ist, erweist sich der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke als rechtswidrig.

Siehe auch: Interview mit dem ehemaligen Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg:

https://www.ippnw.de/atomenergie/atom-recht/artikel/398e3988b2/die-behoerde-handelt-rechtsfehlerha.html

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Entsorgung Laufzeitverlängerung

Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

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Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/

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Hintergründe Störfälle Terrorgefahr

IPPNW-Klage gegen Biblis unterstützen

Ich bitte um Unterstützung dieser Aktion des IPPNW:

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Liebe Aktive in der Anti-Atom-Bewegung,

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lässt sich mit der Biblis-Klage der atomkritischen Ärztorganisation IPPNW viel Zeit. Das Hessische Umweltministerium gibt den Takt vor. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Faltblatt, welches derzeit in großer Stückzahl in der Bevölkerung verbreitet wird (Seiten 3-5):

https://www.neue-energie-deutschland.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Biblis-Klage/Biblis_verstopft_Erneuerbaren_Leitungen.pdf

Es ist wichtig, dem VGH Kassel das öffentliche Interesse an dieser Klage und an einer Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis deutlich zu machen. Bitte machen Sie mit und nutzen Sie das Email-Formular auf der Website der IPPNW, um dem VGH den unten stehenden Text zu schicken:

https://www.ippnw.de/aktiv-werden/kampagnen/biblis-klage.html

Bitte helfen Sie auch mit, diesen Aufruf zu verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Henrik Paulitz, IPPNW

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Hilfreich ist erfahrungsgemäß auch, diesen Text abzuändern oder zu ergänzen, so dass das zuständige Gericht dies nicht als pauschale Aktion abgehandelt werden kann. Ich habe folgenden Absatz ergänzt:

So wurde ausdrücklich in der sog. „Konsens-Vereinbarung“ aus Zeitgründen umfangreiche Nachrüstungen  „erlassen“, die spätestens jetzt – unter vorübergehender Stilllegung nachgeholt werden müssten.

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Akualisierungen des Buches Terrorgefahr

Gaddafi: Der libysche Diktator und die libysch-französische Atombombe

Gaddafi: Der libysche Diktator und die libysch-französische Atombombe
Was wäre wenn…

In der libyschen Hauptstadt Tripolis sterben Demonstranten und die Armee soll mit Kampfjets Demonstranten beschossen haben. Seit Beginn der Proteste, die sich gegen das Regime des selbsternannten Revolutionsführers Muammar al-Gaddafi richten, sind nach Medienberichten 400 Menschen getötet worden. Genau wie zuvor in Tunesien und Ägypten wird der libysche Diktator von unseren Politikern und Medien endlich auch als Diktator bezeichnet und tatsächlich wird auch die bisherige perverse, feine Unterscheidung zwischen „guten und nützlichen“ Mördern und Diktatoren und „bösen“ Mördern und Diktatoren für vermutlich kurze Zeit öffentlich diskutiert.

Doch was wäre wenn, was wäre wenn Muammar al-Gaddafi über den Umweg der so genannten friedlichen Nutzung der Atomenergie zwischenzeitlich nach pakistanischem Vorbild im Besitz von Atomwaffen wäre?

Schon am 11.12.2007 haben die französische Umweltorganisation CSFR und der Bund für Umwelt und Naturschutz am Südlichen Oberrhein die gefährlichen Pläne des französischen Staatspräsidenten Sarkozy, Atomkraftwerke und damit Atomkraftwaffen nach Libyen und in andere Spannungsgebiete des Nahen Ostens zu exportieren, als Gefährdung des Weltfriedens scharf kritisiert. Die damalige Presseerklärung stieß auf keine große Resonanz, denn im Jahr 2007 war Herr Gaddafi gerade mal wieder ein „guter Diktator“ mit dem sich „gute Geschäfte“ machen ließen.

Heute dürfte die französische Regierung heilfroh sein, dass in Libyen und in den anderen Spannungsgebieten am Mittelmeer keine französischen Atomkraftwerke stehen, und dass die dortigen Nochdiktatoren nicht über Plutonium und Atomkraftwaffen verfügen.

Jean Jacques Rettig (CSFR), 0033388970707, Axel Mayer (BUND Regionalverband) 0761/30383

Hier finden Sie die Presseerklärung vom 11.12.2007: https://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/sarkozy-gaddafi-akw-epr.html


Gaddafi & Sarkozy: Der libysche Diktator und die libysch-französische Atombombe

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Laufzeitverlängerung Termine

Landtagswahlen RLP + BaWü: Atomausstieg wählen

Heute ist die Gelegenheit die Bundesratsmehrheit gegen den Atomausstieg weiter zu stärken…

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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle Terrorgefahr

Warum wird aktuelle Risikostudie nicht veröffentlicht?

Eine neu erstellte Risikostudie österreichischer Experten („FLAB DID II“-) über die alten deutschen Atomreaktoren wird nicht veröffentlicht, sondern als „Verschlusssache“ eingestuft. Die zuständigen deutschen Regierungsstellen haben einer Veröffentlichung widersprochen. Das brachte der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober am 24.2.2011 in einem Gespräch mit den Oberösterreich-Nachrichten an die Öffentlichkeit. Die Österreicher regt besonders auf, dass auch das bayrische AKW Isar 1 betroffen ist, das im Fall eines GAUs verheerende Auswirkungen auf Österreich hätte.

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Akualisierungen des Buches Entsorgung

Keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte … und Schweine können fliegen …

In einem Artikel im Ärzteblatt wird im Februar 2011 berichtet, dass laut Bundesamt keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte nachweisbar ist. Im maroden Atommüll-Endlager Asse bei Wolfenbüttel sei die Strahlen­belastung nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlen­schutz (BfS) zu gering, um bei den Beschäftigten nachweislich Krebs­erkrankungen auslösen zu können.

Das sei das Ergebnis eines Gesundheitsmonitorings, das am Donnerstag in Salzgitter vom BfS vorstellte. Der BfS-Leiter für den Fachbereich Strahlenschutz, Thomas Jung schränkte aber ein, es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu höheren Strahlenbelastungen gekommen ist, die nicht dokumentiert worden sind“. Inzwischen stellten drei frühere Bergleute der Asse Anträge, ihre Leukämie als Berufserkrankung anzuerkennen.

Das BfS reagierte mit dem nun veröffentlichten Gesundheitsmonitoring. Dabei wurde auf der Basis von Akten des früheren Asse-Betreibers, des Helmholtz-Zentrums in München, die Strahlenbelastung der Mitarbeiter seit 1967 abgeschätzt. (Anm. des Verfassers) Zur Erinnerung: das Helmholtz-Zentrums in München ist der ehemalige Betreiber der Asse, der wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit am 1.1. 2009 die Betriebsgenehmigung entzogen wurde!

Zitat aus „Störfall Atomkraft, Asse II – eine Lügengeschichte“: „Die Asse scheint in den 1970er-Jahren das Loch gewesen zu sein, in dem alles, was richtig lästig war, entsorgt wurde. Dass mindestens neun Kilogramm Plutonium eingelagert sind, gilt als sicher. Es können aber auch 27 Kilo sein. Es gibt sogar Hinweise auf hochradioaktiven Müll. … Die erneute Überprüfung der in der Asse eingelagerten Abfälle hat ergeben, dass die ursprünglich angegebene Menge Plutonium von rund 28 Kilogramm doch zutreffend sei, heißt es in einem Schreiben an den BfS-Präsidenten Wolfram König.

Bei sieben Männern in der Asse wurden Werte von über 100 Millisievert Strahlenbelastung gemessen. Der Grenzwert für die Berufslebensdosis beträgt 400 Millisievert. Insgesamt gab es in dem untersuchten Zeitraum rund 200 sogenannte Kontaminationsereignisse. „Wir können nicht ausschließen, dass hohe Expositionen passiert sind“, sagte der BfS-Fachbereichsleiter laut Ärzteblatt.

Im vergangenen Dezember war bekannt geworden, dass in der Samtgemeinde Asse im Landkreis Wolfenbüttel in den vergangenen Jahren doppelt so viele Männer an Leukämie erkrankt sind wie im Durchschnitt, die Zahl der Frauen mit Schilddrüsenkrebs liegt sogar dreimal so hoch. Insgesamt seien „18 Blutkrebspatienten erfasst worden. … Erwartbar waren allerdings nur acht Fälle in dem Zeitraum. In den untersuchten acht Jahren starben zudem sechs Menschen mehr an Leukämie als statistisch erwartet. Auch die Rate der Frauen, die von 2002 bis 2009 an Schilddrüsenkrebs erkrankten, stieg von den drei erwarteten auf zehn.“ („Zeit“ vom 26.11.2010)

Fazit von Störfall Atomkraft: Da kein Mensch genau weiß, WAS überhaupt alles in der Asse WIE (z.B. in mittlerweile leckgeschlagenen Fässern?) eingelagert ist, ist eine seriöse Aussage über mögliche Krebsgefahren nicht haltbar! Zudem kann Krebs bereits von kleinsten Mengen radioaktiven Materials wie z.B. Plutonium ausgelöst werden, hier gibt es keinerlei „Unter“-Grenzen!

Ein weiterer Artikel im Ärzteblatt dazu ist hier.

Weitere Beiträge zu den Leukämiefällen im Umfeld der Asse:

Zeit, Welt, Hamburger Abendblatt, Stern.