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Der Katastrophenschutz ist eine einzige Katastrophe …

Im durchaus möglichen Fall einer mit Fukushima vergleichbaren Atomkatastrophe in einem Rheinland-Pfalz benachbarten Atomkraftwerk, z.B. in Cattenom, wären die betroffenen BürgerInnen den Ereignissen völlig hilflos ausgeliefert. Ein angemessener Katastrophenschutzplan existiert nicht.

Hier die wichtigsten Links im Überblick:
Anfrage an die Verwaltung als pdf und als word.doc
ADD-Broschüre
50-km-Zone in der Schweiz
Stellungnahme des Umweltinstitutes München
BfS: Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz Die zuständigen Kreisverwaltungen verweisen auf die ADD Trier … und von DORT kommt auf eine entsprechende Anfrage (HIER als word.doc zum Bearbeiten für eigne Anfragen) seit Monaten keine Antwort. Lediglich eine im Ernstfall wenig hilfreiche Broschüre ist im Angebot, Zitat: „Was kann passieren? Auch wenn deutsche und französische Kernkraftwerke über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen verfügen, die das Eintreten eines Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung praktisch ausschließen sollen, ist immer noch ein Restrisiko vorhanden. Zu einem solchen Ereignisablauf kann es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich sind. Unfälle mit der Ausbreitung von radioaktivem Material wie zuletzt in Japan oder 1986 in Tschernobyl, Ukraine, machen die Risiken dieser Technologie deutlich.“

Welch eine Erkenntnis!

Die Problematik wurde von mir auf einer IHK-Veranstaltung, ursprünglich geplant mit dem Atom-Befürworter Öttinger, der sich aber leider entschuldigen ließ, thematisiert, Näheres finden Sie HIER.

Problem Versorgung mit Iod:

Eines der großen Probleme (aber bei weitem nicht das Einzige) bei der Vorsorge für einen Störfall ist die rechtzeitige Versorgung der Bevölkerung mit Iodtabletten zur Prophylaxe. Radioaktives Iod (I-131) (das bei einer größeren Atomkatastrophe immer als erstes freigesetzt wird) setzt sich in der Schilddrüse fest und verursacht dort Krebs. Daher muss VOR Eintreffen der radioaktiven Belastung neutrales Iod (I-127) eingenommen werden, um die Schilddrüse zu sättigen, so dass das radioaktive Iod NICHT aufgenommen wird.

Die Schweiz diskutiert eine Ausweitung der Verteil- und Bevorratungszone auf 50 km, Fachleute fordern seit langem 100 km (s.a. unten). Stand ADD Trier: „Ausgabe/Einnahme von Jodtabletten: Jodtabletten sättigen die Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Jod und verhindern damit bei rechtzeitiger Einnahme die Anreicherung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse. Die Jodtabletten werden im Landkreis Trier-Saarburg vorgehalten und im Bedarfsfall an die betroffene Bevölkerung verteilt.

Das Umweltinstitut München meint dazu: „In einigen Ländern, ist eine Vorverteilung an die Haushalte erfolgt: Hessen z.B. hat im 5-km-Umkreis vorverteilt, Baden-Württemberg im 5-km-Umkreis und auch im 5-10-km-Umkreis, wenn in den jeweiligen Gebieten im Ereignisfall die Ausgabe nicht innerhalb von 2-4 Stunden erfolgen kann. D.h. aber, dass die entsprechenden Haushalte selbst dafür Sorge tragen müssen, dass die Tabletten im Bedarfsfall unverzüglich parat sind. Andere Länder, wie z.B. Bayern, haben sich dieser Regelung nicht angeschlossen und werden mit der Tabletten-Ausgabe erst nach einem Atom-Unfall beginnen. In den Ländern, wo eine Vorab-Verteilung stattgefunden hat, ist eine rechtzeitige Jod-Einnahme in aller Regel gewährleistet, vorausgesetzt, dass die entsprechende Aufforderung an die Bevölkerung vor Eintreffen der radioaktiven Wolke erteilt wird. Problematischer ist die Situation in den Bundesländern, die keine Vorverteilung durchführen.
Hier lautet die Empfehlung, dass im 25-km-Umkreis der havarierten Atomanlage die Verteilung der Jod-Tabletten „innerhalb von möglichst zwei bis vier Stunden nach Entscheidung“ sicherzustellen ist. Zu berücksichtigen ist noch der Zeitverzug von der atomaren Freisetzung bis zur Entscheidung über die Information der Bevölkerung. Außerhalb des 25-km-Umkreises wird empfohlen, die Verteilung innerhalb von zwölf Stunden nach Entscheidung sicherzustellen. Diese Empfehlungen stehen aber in krassem Widerspruch zur ebenfalls amtlichen Empfehlung, dass die Jodgabe „rechtzeitig“ erfolgen soll und die Schutzwirkung bereits zwei Stunden nach Exposition halbiert ist und nach mehr als acht Stunden praktisch keine Schutzwirkung mehr erfolgt.
“ Weitere Infos zur Iod-Prophylaxe finden Sie HIER.

Eine gute Stellungnahmen des IPPNW („Veraltet und überfordert, Katastrophen­schutz um Atomkraftwerke 2012“) finden Sie HIER und einen offenen Brief des IPPNW an den Innenminister zum Thema HIER.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt dazu in „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ vom 27. Oktober 2008 Folgendes: „4.7: … Die Iodtabletten sind vorzuverteilen bzw. dezentral zwischen zulagern.
Für alle Personen unter 45 Jahren:
–        Im Bereich 0-5 km: Vorverteilung an die Haushalte
– Im Bereich 5-10 km: Vorverteilung an die Haushalte oder Vorhaltung und Lagerung bevölkerungsnah an mehreren Stellen in den Gemeinden (z.B. Rathäuser, Schulen, Krankenhäuser, Betriebe) – auch für die Einsatzkräfte
– Im Bereich 10-25 km: Vorhaltung und Lagerung bevölkerungsnah in den Gemeinden bzw. in geeigneten Einrichtungen Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere:
Bereich 25-100 km(!!): Bevorratung in mehreren zentralen Lagern. Es ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass im Ereignisfall Einsatzkräfte und betroffene Bevölkerung Iodtabletten möglichst frühzeitig, d.h. möglichst vor einer Inhalation, erhalten bzw. darüber informiert werden, bereits vorverteilte Iodtabletten bereitzuhalten. Verteilerwege und Ausgabeverfahren sind für alle Planungszonen festzulegen. Die Bevölkerung ist über die vorgesehene Schutzmaßnahme zu informieren und erhält Angaben, wann, wo und wie die Ausgabe erfolgt.

(HIER die gesamten Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, Stand 21.09.2008, zustimmend zur Kenntnis genommen in der 217. Sitzung der SSK am 21.09.2007 Zur Kenntnis genommen vom Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz am 18./19.10.2007 und im Umlaufverfahren vom Hauptausschuss des Länderausschusses für Atomkernenergie vom 29.02.2008)

Internationaler Runder Tisch zum AKW-Katastrophenschutz

In einer Veranstaltung: “Aarhus Runder Tisch Cattenom- Notfallvorsorge & Post-Notfallreaktion” (Organisator: “Die von einem möglichen SuperGAU des Kernkraftwerkes Cattenom betroffene Öffentlichkeit”, begleitet von Nuclear Transparency Watch Arbeitsgruppe „Atomare Notfallvorsorge & Post-Notfallreaktion“) am 17. Mai 2014 in Chateau de Schengen, Beim Schlass, 5444 Schengen, Luxemburg wurde die Katastrophenschutzproblematik international thematisiert.

Angebot für Veranstaltungen zum Thema:

Um das Thema in einer Veranstaltung vorzustellen habe ich einen PPP-Vortrag zusammen gestellt, den ich auch gern nach Vereinbarung mit weiteren Hintergrund-Infos bei Euch/Ihnen vorstelle, gern verbunden mit einer Einladung an die zuständige Verwaltung.

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