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Akualisierungen des Buches Störfälle

Auch in England explodieren die Folgekosten

Die Folgekosten der Katastrophe von 1957 in der damaligen Wiederaufbereitungsanlage „Windscale“ in England laufen völlig aus dem Ruder und zeigen, mit welchen Folge-Kosten die Atoimindustrie (und damit der Steuerzahler) auch bei uns rechnen muss. In Jülich steht die Bergung eines havarierten Forschungsreaktors an, bei dem eine ähnliche Kostenexplosion (wenn auch nicht in dieser Gesamt-Größenordnung, d die Anlage kleiner war) zu rechnen ist … Auch eine Kostensteigerung der Sanierung der Asse (heute schon mehr als 6 Mrd. € geplant) wird so absehbarer …

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Entsorgung Störfälle

Erhöhte Strahlung in Gorleben

Hohe Strahlenbelastung in Gorleben – Castor-Transport fraglich

Das Zwischenlager Gorleben muss nach Informationen des Umweltministeriums in Hannover vor Einlagerung weiterer Castor-Behälter für besseren Strahlenschutz sorgen. An einer Messstelle am Zwischenlager sei der zulässige Grenzwert für die Strahlenbelastung der Umgebung fast erreicht worden, erklärte eine Ministeriumssprecherin am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht des NDR-Fernsehens. „Vor der Annahme weiterer Behälter muss der Betreiber Maßnahmen zur Senkung der Strahlenbelastung ergreifen“, so die Sprecherin weiter.

Nach Angaben der Sprecherin ermittelte eine Messstelle am Zaun des Zwischenlagergeländes im ersten Halbjahr eine Strahlenbelastung, die einem Jahresmittelwert von 0,27 Millisievert entspricht. „Der Jahresgrenzwert liegt bei 0,3 Millisievert“, sagte Sprecherin Jutta Kremer-Heye. „Um ein Überschreiten des Grenzwertes zu verhindern, muss der Betreiber schon jetzt Maßnahmen ergreifen“, sagte sie.

 

Grenzwertüberschreitung nicht ausgeschlossen

Möglich sei etwa, die Castor-Behälter, von denen die Strahlung ausgehe, im Zwischenlager anders zu verteilen. Der Betreiber könne etwa auch für eine zusätzliche Abschirmung sorgen, sagte die Sprecherin zudem. Nach ihren Angaben stehen die Behälter bislang alle an dem Ende der Zwischenlagerhalle, die der Messstelle mit den hohen Strahlenwerten benachbart ist. Die Halle in Gorleben hat an den Seiten Lüftungsschlitze, um die in den Behältern durch radioaktiven Zerfall entstehende Hitze abzuführen. Für die Abschirmung der Strahlen sorgen allein die Castor-Behälter selbst.

 

Grüne verlangen Absage von Transport

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Stefan Wenzel, bezeichnete die Meldungen über die Messung der radioaktiven Strahlung am Zaun des Castor-Lagers als „Alarmsignal“. Die zulässigen Jahreswerte würden bereits ohne neuen Transport überschritten, sagte er. Insofern gebe es nur eine mögliche Konsequenz, „nämlich die Absage des für diesen Herbst anstehenden Atommülltransportes“. Wenzel warnte Landesregierung und Atomindustrie davor, weitere Einlagerungen durch „Tricks und Manipulationen“ ermöglichen zu wollen. Die Umstellung der Behälter an die Hallenrückwand oder gar die Abschirmung mit Leerbehältern seien „abenteuerliche Überlegungen“.

Der im November geplante Castortransport nach Gorleben ist der letzte mit hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Von dort soll 2014 voraussichtlich noch ein Transport mit mittelradioaktivem Atommüll in das Zwischenlager rollen. Ab 2015 sollen noch 21 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien in das Lager gebracht werden.

https://www.verivox.de/nachrichten/hohe-strahlenbelastung-in-gorleben-castor-transport-fraglich-78400.aspx


Hintergrund Gorleben

Das Lager war für 420 Castoren genehmigt. Jetzt befinden erst 102 Castoren dort. Trotzdem werden die Grenzwerte überschritten. Mitte des Jahres 2011 wurde am Zaun eine Neutronenstrahlung von 0,141 mSv

für das erste halbe Jahr gemessen. Die Messung erfolgte vom 30.11.10 bis 6.6.11 (Halbjahr plus 6 Tage) Hochgerechnet auf das ganze Jahr betrüge die Belastung demnach 0,282 mSv. Von diesem Wert wird eine so genannte natürliche Neutronenstrahlung in Höhe von 0,05 mSv in Abzug gebracht. Außerdem muss die voraussichtliche Gammastrahlung für das Jahr addiert werden. Für 2010 wurden 0,120 mSv gemessen. In der Summe ergäbe sich ohne neue Castoren für 2011 bereits ein Wert von 0,352 mSv/Jahr. Das ist eindeutig höher als zulässig.

Schon in den zurückliegenden Jahren soll es Differenzen zwischen den Messwerten der Betreibergesellschaft des Atommülllagers und den Messwerten des NLWKN gegeben haben. Unabhängige Messungen beim Transport wurden nie zugelassen. Das Gewerbeaufsichtsamt hat in Frankreich und Deutschland zudem immer mit Messgeräten gearbeitet, die von der Atomindustrie bereitgestellt und kalibriert wurden. Über eigene Geräte verfügt das Gewerbeaufsichtsamt nicht. Das Neutronenspektrum und die Nuklidvektoren der Castoren sind trotz vielfacher Forderungen, Anfragen, Akteneinsichten u.a. nie veröffentlicht worden. (MdL Niedersachsen Stefan Wenzel)

weitere Quellen:

https://bewegung.taz.de/organisationen/contratom/blogeintrag/gorleben-castor-wegen-zu-hoher-strahlung-im-zwischenlager-absagen

https://www.focus.de/panorama/vermischtes/gorleben-neuer-strahlenschutz-im-castor-zwischenlager_aid_659037.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/atommuell-im-zwischenlager-gorleben-strahlenwerte-gefaehrden-castor-transport-1.1135103

https://www.castor.de/technik/transport/castor/strahlung.htm


Hintergrund Strahlung: (siehe auch hier)

Strahlung aus dem CASTOR

Zwei verschiedene Strahlenarten durchdringen die Wände des CASTOR: Gammastrahlen und Neutronenstrahlen.

Die Gamma-Strahlung stammt aus den radioaktiven (= zerfallenden) Atomen. Innerhalb von sieben bis zehn Jahren nimmt die Intensität dieser Strahlung relativ stark ab. Währenddessen verwandelt sich der größte Anteil der radioaktiven Atome in nicht strahlende, stabile Atome. Gammastrahlung ist eine elektromagnetische Wellenstrahlung ähnlich der Röntgenstrahlung, im Gegensatz zu den Teilchenstrahlungen (a-, b-, und Neutronen-Strahlungen). Sie ist aber sehr energiereich und kann deshalb den menschlichen Körper durchdringen.

Neutronenstrahlung entsteht z.B. durch Spaltung von sehr schweren Atomen wie Uran und Plutonium. Die Dauer der Neutronenstrahlung ist abhängig von der Halbwertzeit der betroffenen Atome. Es kann bis zu Millionen Jahren dauern, bis abgebrannte Brennelemente ihre Radioaktivität soweit verloren haben, dass sie keine wesentliche Gefahr mehr darstellen.

Neutronenstrahlung kann wie die Gamma­strahlung die Haut durchdringen. Für beides hat der Mensch kein Sinnesorgan. Nur mit geeigneten Messgeräten kann die Strahlung festgestellt und ihre Intensität bestimmt werden.

Beide Strahlungen addieren sich zur natürlichen Strahlung durch Gesteine und Höhenstrahlung (u.a. von der Sonne). Hauptsächlich schädigen sie die getroffenen Zellen. Geschädigte Zellen können verschiedene Krankheiten auslösen wie z.B. Leukämie, Krebs, Schädigung des Erbgutes, Missbildungen entstehenden Lebens, usw. Alle Krankheiten treten auch ohne künstliche Strahlenbelastung auf. Die künstliche Strahlung erhöht allerdings das Risiko. Wer z.B. durch die Strahlung des CASTOR geschädigt wird, kann deshalb den direkten Beweis niemals führen, dass die Schädigung vom CASTOR­-Transport verursacht wurde. Zwischen dem Zeitpunkt der Schädigung und dem Ausbruch einer Krankheit können Jahre oder Jahrzehnte liegen. Schädigungen des Erbgutes werden erst in folgenden Generationen sichtbar.

 

Grenzwerte

Die derzeit in der BRD geltenden Grenzwerte stützen sich noch auf den (überholten!) Wissensstand von 1977. Die Einschätzung der Schadwirkung von Neutronenstrahlung geht gar auf den Kenntnisstand von 1973 zurück. Gemessen wird heute in SIEVERT (Sv), welche die biologische Wirkung der Strahlung beurteilt. Grundlage für eine Einschätzung des Gesundheitsrisikos von Gammastrahlung bilden die Krebssterblichkeitsregister der Städte Hiroshima und Nagasaki, die seit 1950 geführt werden. In ihrem offiziellen Dokument „ICRP­26“ ging noch 1977 die internationale Strahlenschutzkommission von 1,25% Todesfällen pro Sievert aus. Aufgrund neuerer Forschungsergebnisse musste dieser Wert 1990 im Dokument „ICRP­60“ auf 10% korrigiert werden, ist also achtmal größer als ursprünglich angenommen. Die Grenzwerte in Deutschland blieben aber bis heute unverändert.

Für die Bewertung der Neutronenstrahlung stehen keine Daten über große Bevölkerungsteile zur Verfügung. Deshalb ist die Wissenschaft bei der Untersuchung von Ursache und Wirkung auf Tierversuche und Bestrahlungen von Zellkulturen angewiesen, um die Schadwirkung von Neutronen- im Vergleich zur Gammastrahlung zu ermitteln.

Der Faktor, um den sich die Energiedosen von Gamma- und Neutronenstrahlung unterscheiden, die die gleiche biologische Schädigung hervorrufen, wird relative biologische Wirksamkeit (RBW) genannt. Diese ist von mehreren Dingen abhängig: von der Energie der Neutronen, der Dosis, der Dosisleistung und dem untersuchten biologischen Effekt. So schwanken die Werte für die Schadwirkung zwischen 20 und mehr als 200. Die ICRU legt für Spaltneutronen, – diese entsprechen in etwa der Neutronenstrahlung aus dem Castor – , eine 50fach größere Schadwirkung im Vergleich zur Gammastrahlung zugrunde. Die deutsche Gesetzgebung verwendet jedoch noch immer (seit 1959 unverändert) den Faktor 10. (x 5). Prof. Kuni postuliert aufgrund der Faktoren sogar eine Schadwirkung der Neutronenstrahlung, die 30 mal höher ist (Qualitätsfaktor Q = 300), als sie das geltende Recht bewertet. Wenn sich die neuesten Erkenntnisse amerikanischer Wissenschaftler über die Dosis der Strahleneinwirkung in Hiroshima und Nagasaki bestätigen, würde sich der Qualitätsfaktor für Neutronen nochmals verdoppeln (Q = 600)

Für den Transport von abgebrannten Brennelementen gelten derzeit zwei Grenzwerte: Auf der Oberfläche darf die Dosisleistung der Strahlung 2 Millisievert pro Stunde (2 mSv/h) und in zwei Meter Entfernung von der Quelle 0,1 mSv/h nicht überschreiten. Zum Vergleich beträgt die Dosisleistung der natürlichen Strahlung im Gebiet um Gorleben 0,8 mSv pro Jahr. Somit ist der Grenzwert von 0,1 mSv/h ca. 1.100 mal größer als die natürlichen Strahlung. Die international als unerheblich betrachtete Strahlenbelastung von 0,01 mSv pro Jahr wird auch bei Einhaltung des genannten Grenzwertes bereits nach 6 Minuten Aufenthalt überschritten.

1995 wurden die Grenzwerte differenziert für Neutronen- und Gammastrahlung. Dabei wurden sie einzeln im Vergleich zum alten Grenzwert fast verdoppelt. Für das Transportbehälter-Lager, darf die mittlere Dosisleistung der zukünftigen CASTOR-Behälter an der Oberfläche 0,198 mSv/h für Neutronen und 0,130 mSv/h für Gammastrahlung erreichen. Entsprechend erhöht ist dann auch die Dosisleistung in 2 Meter Entfernung.

Der genehmigte Wert für Gorleben an Radioaktivität entspricht der ca. 100-fachen freigesetzten Menge der Tschernobylkatastrophe. Er entspricht ca. dem hochradioaktiven-Abfall deutscher Reaktoren von 8 Jahren.

Wesentlich ausführliche Info hier: https://www.castor.de/technik/transport/castor/strahlung.htm