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Behandlung von Castor-Antrag auf Parteitag abgelehnt

Die Behandlung des  nachfolgenden – einstimmig beschlossenen – Dringlichkeitsantrag des Landesverbandes Rheinland-Pfalz an die BDK (= Bundesparteitag) der Grünen wurde von Antragskommission und Bundesvorstand  ABGELEHNT! Ja, de Antrag wurde nicht einmal veröffentlich oder veteilt, obwohl die Einreichung ordnungsgemäß erfolgt war. Begründung war u.a., die Dringlichkeit wäre nicht gegeben, was eindeutig dadurch zu widerlegen ist, dass die Genehmigung des niedersächsischen Umwelltministeriums für den Transport TROTZ DER ERHÖHTEN STRAHLUNGSWERTE erst NACH Antragsschluss erteilt wurde.

Stattdessen wurde eine Resolution zu „Gorleben“ in 4 Minuten mit müden Applaus „durchgewunken“, in der Passagen des RLP-Antrages eingebaut wurden.

Fazit:

Das Thema „Atomausstieg“ mit allem Drum und Dran scheint bei den Grünen wirklich definitiv abgehakt zu sein … Aber bis 2022 ist es noch lange, es kann noch viel passieren und es wird TÄGLICH neuer hochradioaktiver Müll produziert werden.

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Hier der Antrag:

Dringlichkeitsantrag an die LDV von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz:

Strahlenwerte in Gorleben im Grenzbereich – bis zur Klärung der Ursache und Behebung der Gründe:

Vorerst keine weiteren Castortransporte nach Gorleben

Die Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben ist jetzt schon bedenklich hoch, auch ein kurzfristiges Verschieben von CASTOREN und die somit erfolgte Manipulation der Messwerte hat daran kaum etwas geändert. Mit der Einlagerung weiterer CASTOR-Behälter riskieren die Verantwortlichen eine dauerhafte Überschreitung des so genannten Eingreifwertes der Genehmigung, der sofortige Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung erforderlich macht. Das ist unverantwortlich und mit dem rechtlich verankerten Strahlenminimierungsgebot nicht vereinbar. Die aktuellen Messwerte aus Gorleben belegen gravierende Probleme mit der Lagerung der Castorbehälter. Die Gründe für die unerwartet hohe Radioaktivität sind bis heute ungeklärt.

Da es derzeit außer in Gorleben keine Genehmigung für die Einlagerung der Rücktransporte aus La Hague gibt, lehnt die LDV von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz die Durchführung des aktuellen Rücktransportes ab. Die Betreiber der deutschen AKWs sind als Verursacher in der Pflicht, den gesamten vertragsgemäß auf Deutschland entfallenden Anteil am radioaktiven Müll aus La Hague und Sellafield zurückzunehmen und die Rücknahme der noch ausstehenden Transporte zu regeln.

Standort und Bauweise von Zwischenlagern und auch die Konstruktion der Transport- und Lagerbehälter sind so zu wählen, dass die vom radioaktiven Müll ausgehenden Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik auf das mögliche Mindestmaß verringert werden.

Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, schnellstmöglich Alternativen zur Zwischenlagerung zu schaffen, die den erforderlichen Sicherheitskriterien entsprechen und dafür Genehmigungen zu erteilen.

Zwar ist ein Verbleiben des deutschen Mülls in der noch stärker gefährdeten Wiederaufbereitungsanlage La Hague den französischen MitbürgerInnen wie auch den französischen Anti-Atombewegung und Europe Ecologie, den dortigen Grünen, nicht zu zumuten. Durch die erforderlichen neuen Genehmigungen bedingte Wartezeiten für die Rücktransporte aus La Hague und Sellafield sind jedoch in Kauf zu nehmen.

Die LDV der Grünen Rheinland-Pfalz beschließt weiterhin, diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 25. bis 27. November in Kiel einzubringen. Dabei ist der Text redaktionell anzupassen.

 

Begründung:

In diesem Jahr sollen erneut elf Castoren mit hochradioaktivem Abfall in das Zwischenlager nach Gorleben gebracht werden. Die Behälter kommen aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage in La Hague und müssten bis ins niedersächsische Gorleben 1.500 Kilometer zurücklegen. In Deutschland existiert kein sicheres Endlager für Atommüll. Da dieser jedoch irgendwo hin muss, wird er zwischengelagert. In Gorleben wird die hochradioaktive Fracht in einer Lagerhalle abgestellt.

Nachdem Greenpeace anlässlich des letzten Transports von HAW („hoch radioaktiver Abfall“) aus La Hague nach Gorleben im Jahr 2010 die Forderung nach einer Zwischenlagerung dieser Abfälle in Süddeutschland erhoben hatte, griff der Niedersächsische Umweltminister Sander dieses auf. In einem Interview bezeichnete er die Zwischenlagerung an AKW-Standorten als eine mögliche Vorgehensweise.

Für dieses Verfahren sprechen folgende Vorteile der Zwischenlagerung an den AKW-Standorten:
–  Der Druck auf Gorleben als Endlagerstandort wird verringert.
–  Transportkilometer und damit Transportrisiken werden verringert.
–  Das Verursacherprinzip wird stärker berücksichtigt.
–  Der Ansatz der Lastenteilung unter den Bundesländern wird eingeführt.

1.     Karl-W. Koch, Sprecher der LAG Ökologie/Energie, Koordinator des AK Atom in der BAG Energie, KV Vulkaneifel

2.     Stephanie Nabinger, MdL, atompolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, KV Trier-Saarburg

3.     Uwe Diederichs-Seidel, KV Koblenz

4.     Britta Steck, KV Bernkastel-Wittlich

5.     Thomas Petry, KV Birkenfeld

6.     Dr. Olaf Prawitt, KV Mainz

7.     Claudia Laux, KV Ahrweiler

8.     Peter Kallusek, KV SÜW

9.     Franz Horak, KV Mainz

10.  Rainer von Schütz, KV Trier-Saarburg

11.  Ingrid Lambertus, KV Mainz

12.  Herbert Kleuth, KV Trier-Saarburg

13.  Jutta Paulus, KV Neustadt/W.

14.  Heide von Schütz, KV Trier-Saarburg

15.  H.-H. Ludewig, KV Mainz

16.  Susanne Wanner, KV Mainz

17.  Elisabeth Broeskamp, MdL, KV Neuwied

18.  Klaus Meurer, KV MYK

19.  Karsten Schilling, KV-Donnersberg

20.  Uller Koenig, KV Vulkaneifel

21.  Dr. Michael Jüngt, KV Vulkaneifel

22.  Georg Högner, KV Bitburg

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