Kategorien
Laufzeitverlängerung

Laufzeitverlängerung?

Streit um Zustimmungsrechte des Bundesrates

Hier gibt es mehrere Meinungen:

  1. Der Bundesrat muss grundsätzlich nur informiert werden und ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung (und damit zur Rücknahme des Ausstiegskonsenses) ist nicht zustimmungspflichtig.
  2. Der Bundesrat muss nur dann informiert werden und ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung (und damit zur Rücknahme des Ausstiegskonsenses) ist dann nicht zustimmungspflichtig, wenn die Laufzeit in „geringem Umfang“ verlängert wird. Unter „geringem Umfang“ versteht z.B. Umweltminister Röttgen max. 8 bis 10 Jahre.

Im Innen- und Justizministerium werden derzeit (Ende August 2010) Gutachten erarbeitet, die dies klären sollen. Hintergrund ist die nach der NRW-Wahl veränderte Bundesratsmehrheit, die eine Zustimmung des Bundesrates zu einer wie auch immer ausformulierten Laufzeitverlängerung unwahrscheinlich erscheinen lassen. Hintergrund der Debatte ist dabei die Frage, inwieweit die Länder von einer Laufzeitverlängerung überhaupt betroffen sind. Hätte die Verlängerung keine Auswirkung auf die Länder, so wären sie nicht um Zustimmung zu fragen. Haben sie allerdings als Verantwortliche für die jeweiligen Aufsichtsbehörden dadurch höhere Kosten zu erwarten, so wäre ein entsprechendes Gesetz zustimmungspflichtig. Es ist zu erwarten, dass – wie auch immer die Entscheidung ausfällt – die unterlegene der beiden Seiten bis vor das Bundesverfassungsgericht klagen wird. Eine Entscheidung wird also noch Jahre auf sich warten lassen.

In der CDU tobt derweil ein Richtungsstreit um den UMFANG der Laufzeitverlängerung. Das Lager um Röttgen versucht mit einer „moderaten“ (?) Verlängerung eine höhere Rechtssicherheit zu gewinnen, während die Atomlobby durchzockt und zwanzig Jahre und mehr fordert. Zudem soll das Ganze durch Einmalzahlungen der Konzerne so abgesichert werden, dass eine Vereinbarung bei einem möglichen Regierungswechsel nicht rückholbar wäre. Schwarzgelb hat offenbar aus den Fehlern von Rotgrün gelernt … Gleichzeitig sind Art und Umfang der (an sich selbst unstrittigen) Gewinnabschöpfung bei einer Laufzeitverlängerung umstritten: Die Regierung Merkel ist hier mit einer „Brennstoffsteuer“ in Höhe von 2,3 Mrd. € p.a. vorgeprescht, die „auf jeden Fall, auch ohne Laufzeitverlängerungen erhoben werden wird“, während die Atomkonzerne, wie oben erwähnt, versuchen mit einer Einmalzahlung zum Einen billiger davon zu kommen und gleichzeitig auch noch Rechtssicherheit im Falle eines Regierungswechsels zu erkaufen. Eine weitere Variante wäre ein „Fond“, der dann die Alternativen Energie fördern soll. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Zusage; dass es keine weitere Anpassung der Sicherheitsstandards geben wird. Diese Forderung ist nach Meinung der Fachleute nicht nur unverantwortlich, sie wird in die Nähe einer Rechtsbeugung und der „Käuflichkeit des Staates“ gerückt.

Quellen: SZ, 13.8.2010: „Bund darf Atomlaufzeiten nur begrenzt verlängern“

Dabei ist zumindest eines der Institute bzw. der Gutachten umstritten: Professor Marc Oliver Bettzüge ist Chef des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität in Köln (EWI). Seine Stiftungsprofessur wird nicht aus dem Haushalt der Universität, sondern von der „deutschen Energiewirtschaft“ finanziert, u.a. RWE und E.on.

Das EWI hat zusammen mit dem Schweizer Prognos-Institut und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (gws) den Auftrag der Regierung erhalten, eine Studie zur deutschen Energieversorgung-Sicherheit zu erstellen, wie Spiegel-Online am 27.8. meldete.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert