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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Antrag für die Sonder-BDK am 25.6.2011

Diesen Antrag stellte der Verfasser von „Störfall Atomkraft“ für den Sonderparteitag der Grünen am 25.6. in Berlin.
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Antrag für die Sonder-BDK am 25.6.2011

DAS ist nicht unser Konsens!

Vollständiger Atomausstieg bis 2017

Die Bundesregierung will die sieben ältesten Atomkraftwerke und das AKW Krümmel nicht wieder ans Netz gehen lassen. Zugleich haben Angela Merkel und ihre Minister beschlossen,  dass Atomkraftwerke noch bis zum Jahr 2022 die Sicherheit in Deutschland gefährden werden. Das ist nach Fukushima weniger als das, was rot-grün vor einem Jahrzehnt beschlossen hatte. Und das ist halbherziger als das, was die von der Regierung Merkel eingesetzte Ethikkommission vorgeschlagen hatte.

Es gibt jetzt einen schrittweisen Ausstieg. Dies ist ein Erfolg der Anti-Atom-Bewegung. Allerdings sind nach wie vor bei der Bundestagswahl 2017 noch mindestens sieben Meiler in Betrieb; die nächste Laufzeitverlängerungsdebatte ist damit vorprogrammiert. Eine „Unumkehrbarkeit“ des Atomausstiegs“ sieht anders aus. Im deutlichen Gegensatz dazu steht, dass nach der neuesten Forsa-Umfrage von Mitte Juni 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher wollen.

Wir begrüßen die endgültige Stilllegung von acht Altreaktoren als überfälligen aber auch wirkungsvollen Schritt zur dauerhaften Minderung des inländischen Katastrophenrisikos aus Atomkraftwerken. Wir begrüßen, dass CDU/CSU und FDP damit scheinbar eingesehen haben, dass ihre jahrzehntelange Politik grundfalsch und die gerade erst beschlossene Laufzeitverlängerung die größte energiepolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte war. Aber wir sehen auch, dass die letzten Entscheidungen der schwarzgelben Regierungsparteien ausschließlich wahltaktisch geprägt waren. Wir Grüne machen dagegen unsere Energiepolitik nicht unter dem Aspekt der kurzfristigen WählerInnen-Täuschung und der Tagespolitik, sondern zum langfristigen Schutz von Klima, Rohstoffen und der Betroffenen.

Wir werden nicht die Stillstandszeiten für Störfälle wie in Krümmel, Biblis und anderen Schrottreaktoren sowie das bewusste Herauszögern der Abschaltdaten durch die Konzerne während der Großen Koalition  nachträglich legitimieren.

Die seit über drei Monaten anhaltende und immer noch eskalierende Atomkraftwerk-Katastrophe in Fukushima zeigt endgültig, dass Atomkraftwerke technisch nicht beherrschbar sind. Zehntausende Menschen werden vertrieben und um ihre Existenz gebracht, eine ganze Generation von Kindern ist von Krankheit und Elend bedroht, wie wir es bereits aus Tschernobyl kennen. Die Wirtschaftsweltmacht Japan taumelt in eine Wirtschaftskrise, die das Gefüge der Weltwirtschaft zutiefst erschüttert. Und die Katastrophe läuft weiter, jeden Tag drohen neue Eskalationen. Dazu kommt die latent drohende Gefahr von Terroranschlägen, die spätestens seit dem 11.9.2001 eine reelle Gefahr darstellen und deren Folgen den betroffenen Staat um Jahrzehnte zurückwerfen würden.

Die „End“-Lagerfrage ist so ungeklärt wie am ersten Betriebstag des ersten AKWs und belastet mindestens die nächsten 8.000 Generationen, auf deren Kosten wir uns heute vermeintlich „billigen“ Strom leisten.

Die Energiewende wurde durch die schwarzgelbe Laufzeitverlängerung ausgebremst und kämpft heute noch mit den Folgen. Selbst die Wende rückwärts hat die „Erneuerbaren“ vergessen und setzt auf den langsamen Entwicklungsfahrplan aus der Zeit der Laufzeitverlängerung.

  • All dies zeigt: Atomkraft ist unverantwortbar, jeder weiterer Tag ist ein „russisches Roulette“ mit vollem Risiko.

 

Verantwortbar ist nur „SOFORT“

Aus diesen Gründen fordern die Grünen die unverzügliche Stilllegung aller Atomkraftwerke in Deutschland, wie dies Konsens einer breiten und wachsenden Mehrheit in der Gesellschaft ist. Wir sind jedoch nicht naiv. Wir können technische Gegebenheiten und die Versorgungssituation nicht ignorieren. Sofort heißt für uns: ohne schuldhaftes Zögern. Ohne größere Probleme wäre ein Ausstieg bis 2013 umsetzbar, ohne wirtschaftliche Einbußen, ohne soziale Probleme. Technisch ist das machbar, mit erneuerbaren Energien, mit Energieeinsparungen … Es scheitert an der Politik! Bündnis 90/Die Grünen werden die schnellstmögliche Stilllegung aller am Netz verbliebenen deutschen Atomkraftwerke umsetzen, sobald sie als Regierungspartei dazu die Gelegenheit bekommen. Aufgrund der zeitlichen Fristen bei einer seriösen und verantwortungsvollen Gesetzes-Einbringung und -Verarbeitung und drohenden Klagen wird dies etliche Monate dauern. Schnellstmöglich nach einer grünen Regierungsbeteiligung, spätestens bis 2017,  wollen wir alle deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet haben.

Wir wissen dabei, dass wir zur Umsetzung Koalitionspartner brauchen und uns einem langen Rechtsstreit mit den Betreibern gegenüber sehen. Unsere Überzeugung ist dennoch, dass es keinen anderen Weg der verantwortungsvollen Politik in Deutschland gibt. Den/die Koalitionspartner wollen wir mit unseren Argumenten überzeugen, dem Rechtsstreit sehen wir gelassen entgegen, weil nach „Fukushima“ die Faktenlage eine „Andere“ geworden ist:

  • Das angeblich völlig unwahrscheinliche „Restrisiko“ ist gleich dreifach eingetreten und es ist unbeherrschbar!

Bei jedem Weiterbetrieb – wie lange auch immer – muss jeden Tag, auch am letzten Betriebstag – mit dem Eintritt dieses Restrisikos gerechnet werden. Daher ist jeder weiterer Tag mit auch nur einem laufenden AKW ein Tag zuviel! Wir wissen um die Schwierigkeiten, die AKWs sofort abzuschalten. Zu lange wurde in die Atomenergie investiert, Alternativen vernachlässigt. Diese müssen nun forciert errichtet und ans Netz gebracht werden.

 

Sicherheit geht vor

Was die derzeitige Bundesregierung bisher verweigert, ist die Inkraftsetzung des „kerntechnischen Regelwerks“. Grüne an der Regierung werden dies umgehend als Gesetz in Kraft setzen, denn die größtmögliche Sicherheit muss bis zur Abschaltung des letzten AKWs gewährleistet sein. Bis zur endgültigen Abschaltung legen wir strengste Sicherheitsmaßstäbe an, um Katastrophen wie Fukushima vorzubeugen:

  • Alle noch in Betrieb befindlichen AKWs müssen unverzüglich echten Stresstests unterzogen werden.
  • Für alle AKWs muss eine redundante[1], von Stromnetzen unabhängig (batteriebetriebene) Notstromversorgung sichergestellt sein, die für mindestens 72 Stunden funktionsfähig ist.
  • Es muss für jedes AKW Notsteuerstellen geben, die verbunkert und von der Anlage hinreichend entfernt sind. Die Leitungen müssen auch schwersten Störfallen standhalten.
  • Die Auslegung aller Anlagen (AKWs wie Zwischenlager) für Erdbeben in vor Ort prinzipiell nicht auszuschließender Stärke wie für dadurch bewirkte Erdbewegungen (wie Erdrutsche) ist neu zu überprüfen und zu bewerten. Eine nukleare Anlage kann nur dann weiterbetrieben werden, wenn Schäden durch derartige Szenarien nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind. Das gilt insbesondere für Neckarwestheim.
  • Die Sicherung der Anlagen vor Überschwemmungen, einschließlich der aus Kanälen, muss gewährleistet sein.
  • Kühlleitungssysteme müssen so weit gesichert sein – etwa durch Verbunkerung, dass ihre Zerstörung durch Außeneinwirkungen praktisch ausgeschlossen werden kann. Mindestens EIN Strang der redundanten Kühlwasserleitungen muss völlig erdbebensicher verlegt sein, d.h. er darf nicht in den Boden einbetoniert sein.
  • Die Anlage muss gegen den Absturz auch von Großraumflugzeugen so weit gesichert sein, dass weder die Reaktorhülle, noch die Kühlleitungen und (zumindest) die Notstromversorgung dadurch zerstört werden können.
  • Gleichwertige Sicherheiten sind für die Brennelemente-Becken zu garantieren.
  • Alle Anlagen sind vollständig IT-sicher (against cyber attacs) zu betreiben.
  • Die Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C sind daraufhin zu überprüfen, ob Folgen eines Störfalles wie in Fukushima, etwa durch Flugzeugabstürze, Terroranschläge oder Erdbeben auszuschließen sind. Ist dies nicht der Fall, ist diesen die Betriebsgenehmigung dauerhaft zu entziehen.

Die Haftungsregelungen für die Kernkraftwerke müssen im Sinne der neuen Sicherheitseinschätzung angepasst werden. Es kann nicht sein, dass die im Fall eines Super-GAUs betroffenen BürgerInnen auch noch die Kosten ihrer Verletzungen und Enteignung tragen müssen, weil der Betreiber pleite ist und der Staat die Kosten ohne die Gefahr einer Staatspleite nicht übernehmen kann. Japan zeigt gerade, wie groß diese Gefahr ist: dort werden notwendige Evakuierungen nicht angeordnet sondern „nur“ empfohlen, um der Kostenfalle zu entgehen.

 

DAS ist nicht unser Konsens!

Der von Merkel und Schwarzgelb angebotene „Konsens“ wäre im Fall der Annahme  ein verhängnisvolles „Danaergeschenk“, ein Geschenk, das sich dem Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist. Er ist unehrlich und resultiert nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen („Das Thema ‚Atom’ endlich ‚abräumen’ “). DAS müssen und dürfen wir nicht unterstützen! Wesentliche Teile der Regierungsfraktionen tragen ihn bereits heute nicht mit und würden selbst bei einer Verabschiedung in den kommenden Wochen im Bundestag spätestens bei der nächsten Gelegenheit die nächste 180°-Wende einleiten. Die Konzerne der Atomindustrie – die 2001 immerhin den alten Konsens mit trugen – drohen dieses Mal mit Klagen und langen Prozessen. Und dieser Koalitions-Entwurf wird als Gesetz kaum Bestand vor den Gerichten haben! Die AKW-Betreiber sehen sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, haben entsprechende Klagen angekündigt und würden sie wahrscheinlich auch gewinnen. So sind z.B. die Begründungen der unterschiedlichen Abschaltdaten der einzelnen AKW nicht haltbar. Gehen diese Prozesse verloren, dann müssten sich die Menschen in Deutschland noch freuen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie mit mehreren Milliarden Euro “Entschädigungs”-Lösegeld an die AKW-Betreiber davonkommen ließe. Es besteht die Gefahr, dass das Gericht das Ausstiegsgesetz als verfassungswidrig ganz aufhebt und dadurch die Merkelsche Laufzeitverlängerung wieder in Kraft setzt, nach der Atomkraftwerke in Deutschland bis mindestens 2040 weiter laufen würden.

Gleichzeitig wurde den Umweltverbänden und Bürgerinitiativen seitens der Bundesregierung bisher bei allen Konsensgesprächen die Einbeziehung verweigert. Auch, aber nicht nur deshalb sind alle Umweltverbände geschlossen gegen Zustimmung und fordern die Grünen zur Ablehnung auf.

  • DAS ist alles andere als „Konsens“!

Ein Atomausstieg, der über eine Legislaturperiode hinaus andauert, wäre damit bei einem neuen Regierungswechsel nicht das Papier wert, auf dem er steht. DAS haben uns Schwarzgelb und die AKW-Betreiber vor wenigen Monaten „live“ demonstriert. Gleichzeitig würde sich die Grünen bei einer Zustimmung dauerhaft knebeln und binden und würden auf diese Vereinbarung verpflichtet, wenn z.B. neue Erkenntnisse, neue Ereignisse wie ein weiterer Super-GAU oder auch eine stärkere Zunahme des EE-Stroms einen schnelleren Ausstieg nötig oder möglich machen sollten. Sicherheitsverschärfung würden bis zur Unmöglichkeit erschwert, ein Anti-Atom- und Pro-Sicherheits-Wahlkampf unmöglich für uns, weil wir ja „zugestimmt“ haben! Zudem wäre die mühsam wieder gewonnene Glaubwürdigkeit der Grünen bei den Anti-Atom-Initiativen verloren.

 

WIR retten NICHT Merkels Mehrheit!

Ein Argument in der Diskussion ist die Frage, was passiert, wenn es Merkel an einer fehlenden Regierungsmehrheit mangelt? Dann ist zwar der „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ vorübergehend ausgesetzt, aber wir werden umgehend Neuwahlen haben und die Chance zu einem deutlichen schnelleren Ende des atomaren Wahnsinns. Eine fehlende Regierungsmehrheit nach dem Rumgeeiere der letzten Monate wäre niemanden im Lande mehr vermittelbar. Schwarzgelb hätte sein Gemurkse endgültig zu Grabe getragen. Und sicher könnte dann kein „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ mehr kommen, der durchaus droht, wenn Schwarzgelb bis 2022 noch einmal an die Macht käme ….

 

Ausstieg aus der Uranverarbeitungskette (UAA Gronau …)

Wer aus der Atomenergie aussteigt, benötigt auch keinen Brennstoff mehr. Die UAA in Gronau ist eine der größten Anlagen der Welt und liefert auch in großem Stil abgereichertes Uran für die Waffenindustrie (Uran-Granaten). Die Sicherheit der Anlagen in Gronau werden nach den oben genannten Kriterien geprüft werden wie jede andere Atomanlage.

Bis zu 60.000 t des sehr giftigen und radioaktiven Stoffes soll die neue Halle bis zum Jahr 2030 aufnehmen dürfen, kritisiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Diesen Ausbau lehnen wir ab, vielmehr werden wir eine schnellstmögliche Stilllegung angehen. Bündnis 90/Die Grünen werden gemeinsam mit den Atomkraft-Gegnern aus dem Münsterland juristische Schritte gegen die Erteilung der Ausbaugenehmigung der UAA Gronau prüfen.

 

Die Endlagerfrage muss neu gestellt und beantwortet werden – ohne Gorleben!

Schon auf der BDK in Freiburg haben wir beschlossen, dass die „ergebnisoffene Endlagersuche“, die jetzt endlich auch von anderen Parteien als notwendig angesehen wird, OHNE Gorleben stattfinden muss. Parallel muss das „End“-Lagerkonzept neu geklärt werden: Die bisherige Festlegung auf eine Nicht-rückholbare Lagerung (keine Rückholbarkeit, rascher Verschluss der Einlagerungen) muss erneut überdacht werden und gegen die Alternativen:

  1. Rückholbarkeit für die ersten Jahrhunderte
  2. Langzeitlagerung mit Bergbarkeit
  3. „endlose Zwischenlagerung“ = dauerhafte Rückholbarkeit („Hütekonzept“)

abgewogen werden.

 

Der Schwarzbau Gorleben „hat fertig“

Aufgrund der nicht zu verantwortbaren geologischen Formationen in Gorleben, lehnen wir Gorleben als Endlager ab. Elementare Kriterien werden für eine Endlagerung nicht erfüllt. Gorleben wurde nachgewiesenermaßen nur aus politischen Gründen ins „Rennen“ geschickt, obwohl der Salzstock von vornherein als „ungeeignet“ angesehen wurde. Die Planung sind aus geologischen wie aus politischen Gründen mittlerweile völlig unhaltbar geworden. Die Asse hat eindrucksvoll demonstriert, wie ungeeignet Salzstöcke für Atommüll-„End“-Lager sind …

Eine grüne Bestätigung des Atomgesetzes ohne die Stilllegung Gorlebens ist ein Verbrechen gegenüber den Menschen, die seit Jahrzehnten hier – zu recht – Widerstand leisten! Gasvorkommen und geologischen Mängel allein sind schon Grund genug, die so genannten „Untersuchung“ sofort einzustellen. Die zu unrecht verbauten 1,5 Milliarden werden wir denen in Rechnung stellen, die sich über gültiges Recht und Gesetze hinweg gesetzt haben. Die Erkundungkosten hätten laut BfS pro Standort lediglich von ca. 300 bis 400 Millionen Euro kosten dürfen.

Wenn im Herbst 2011 der nächste Castor ins Wendland rollt, werden wir dabei mit vielen anderen wieder auf den Straßen und Schienen sitzen und gegen das Atomklo in Gorleben demonstrieren.

 

Energiewende JETZT – EE-Ausbau weiter beschleunigen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll bis 2020 im Vergleich zu den Planungen der Bundesregierung aus der Zeit der Laufzeitverlängerungen nicht beschleunigt werden. Dies ist völlig unverantwortlich! Die Energiewende von oben (Merkel) wird nur den großen Vieren weiterhin Garantien für Gewinne (offshore) verschaffen. WIR wollen die Energiewende von unten. Bereits Mitte Mai hatte die Deutsche Umwelt Hilfe (DUH) darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung im Herbst 2010 mit Laufzeitverlängerung einen Anteil der Erneuerbaren bis 2020 von 35 Prozent als Ziel ausgegeben hatte. In der aktuellen EEG-Novelle taucht das 35-Prozent-Ziel erneut auf – trotz des inzwischen versprochenen Atomausstiegs. Gleichzeitig soll die Förderung für Windenergieanlagen an Land und für Solarstrom kräftiger gekürzt werden als bisher vorgesehen, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

 

Grüne Energieversorgung ist dezentral

Wir machen den Atomausstieg selbst: Grüne Energiepolitik ist dezentral! Stadtwerke, Kommunen und Kreise werden mittelfristig autark. Als Selbstversorger entlasten sie die Netze, die Merkel heute noch für Milliarden ausbauen will. Arbeitsplätze werden in den Regionen vor Ort geschaffen, die Wertschöpfung landet nicht in den Taschen der Aktionäre. Den Oligopolisten RWE, EnBW, E.ON und Vattenfall wird das Wasser bzw. der Strom abgedreht. Wir brauchen schnell einen Ausbau an Speichermöglichkeiten. Wasserstoff und Windgas aus überschüssiger Photovoltaik und Windenergie werden im Gasnetz gespeichert. Kraftwärmekopplung (KWK) wird dort ausgebaut, wo ganzjähriger Wärmebedarf besteht. Mit dem SENERTEC/VW/Lichtblick-Programm zum Schwarmstrom liegen Konzepten auf dem Tisch, um in wenigen Jahren das Grundlastproblem zu entschärfen. Bürgerinnen und Bürger können mit bisherigen und weiteren Solarthermien, Photovoltaikanlagen – auch in Form von Bürgersolaranlagen – und Energiegenossenschaften, auch im Windenergiebereich, ihren Beitrag dazu leisten.

Dezentralisierung gegen die Marktbeherrschung durch EON, RWE, EnBW und Vattenfall entlastet die Netze und spart so viele Kilometer des teuren und naturbelastenden Netzausbaus. Die Stromgewinnung wandert mit unserer Unterstützung seit Jahren in die BürgerInnen-Hände, die Netze gehören dort ebenfalls hin, weg von den Blockierern und Abzockern der „Großen Vier“.

 

Europäischer Aspekt

Mit der Abstimmung in Italien am 13.6.2011 hat ein weiterer großer EU-Staat den Abschied von Atomkraft eindrucksvoll bestätigt:
Mit Dänemark, Deutschland, Österreich, Italien, Irland, Griechenland und Portugal haben immerhin bereits 36% der EU-Bevölkerung (182 von 500 Mio.) der Atomenergie die rote Karte gezeigt.

Wir können unsere Nachbarländer nicht zwingen, unserem Kurs zu folgen, aber wir können unsere Sicherheitsinteressen gegenüber unseren Nachbarn mit Anlagen nahe der deutschen Grenze geltend machen. Und wir können mit den Menschen dort zusammen grenzüberschreitend den Widerstand aufbauen. Das Beispiel Whyl könnte nochmals Schule machen.

  • Anders als 1986 von den französischen Behörden behauptet und mit gefälschten Werten belegt, macht Radioaktivität eben NICHT an Grenzen halt!

Insbesondere der Weiterbetrieb der alten und störanfälligen Meiler in Mühleberg (Schweiz), Cattenom und Fessenheim in Frankreich, Temelin in Tschechien und anderer wird von uns abgelehnt. Wir werden auf europäischer Ebene politisch und rechtlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, ein schnelles Abschalten dieser Reaktoren zu erreichen. Wir werden EURATOM beenden und in ein EUROSOL umwandeln!

Hermesbürgschaften dürfen – natürlich auch außerhalb Europas – nicht für den Export von Kernkraftwerken abgegeben werden.

Auch wir brauchen weder in Deutschland noch in Frankreich eine autarke Energieversorgung. Im Gegenteil bieten transeuropäische Netze Chancen für die regenerative Energieversorgung, das spart Speicherkapazität. Herrscht in Deutschland Flaute und Dunkelheit, so weht in Dänemark der Wind und in Spanien brennt die Sonne … Wir brauchen daher mittelfristig den Ausbau eines HGÜ-(Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-) Netzes, um Lücken in der Versorgung durch die EEs europaweit ausgleichen zu können.

  • Der Beweis, dass ein Industrieland binnen weniger Jahre sowohl aus „Atom“ als auch aus Kohle aussteigen kann, sich dabei aber weiterentwickelt und so zum Weltmarktführer bei Erneuerbaren Energien, Speicher und intelligenten Netzen wird, findet schnell Nachahmer bei anderen Ländern.

 

Fazit I: Der Sofortausstieg ist machbar!

Zur Umsetzung gehören größtmögliche Energie-Einsparungen, Effizienzsteigerung, Nachfragemanagement und der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien. Zur Effizienzsteigerung verweisen wir auf die Vorschläge der Ethikkommission: ein Erneuerungsprogramm für energieeffiziente Geräte in privaten Haushalten und die verbindlichen Einführung von „intelligenten“ Stromzählern sowie eine deutliche Ausweitung der Gebäudesanierungen. Zudem schlagen wir Maßnahmen zu einer deutlichen Erhöhung der Stromersparnismaßnahmen vor, die ohne relevante Investitionen zu machen sind, wie ein Verbot für Standby-Schaltung bei Neugeräten und prüfen die Einführung einer an die Haushalte vollständig ausschüttbaren Ökoumlage auf den Stromverbrauch. Der Ausbau der KWK und die schnelle Verbreitung von Schwarmkraftwerken (Modell Lichtblick / VW) schaffen weiteren Spielraum. Eine Nachfragesteuerung – vor allem in großen Dimensionen (Aluminiumindustrie) – kann unerwartete Kapazitätsengpässe ausgleichen.

Ein beschleunigter dezentraler Ausbau aller Erneuerbaren, inklusive weiterer Ausbau der Fotovoltaik statt der Einschränkungen durch Schwarzgelb sorgt für eine rasche und kostengünstige Steigerung bei den Erneuerbaren Energien. Den Vorrang beim Ausbau der Windenergie legen wir auf das Binnenland statt auf Offshore. Die Rahmenbedingungen werden in der Novellierung des EEG gesetzt

Ein maßvoller, aber schneller Ausbau der Netze durch bessere, transparente und beteiligungsfreundliche Planung und wirksame Investitionsanreize sowie Planung und Bau weiterer benötigter Speicher gewährleisten die sichere und klimafreundliche Energie-Versorgung in Deutschland. Beim Netzausbau setzen wir auf Erdkabel, wo immer diese machbar sind. Zudem werden wir die Dezentralisierung unserer Energieversorgung massiv vorantreiben, was die Netze ebenfalls entlastet. Für all dies werden wir umgehend die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.

 

Fazit II: Die Lichter werden in Deutschland nicht ausgehen!

In den letzten Jahren hat Deutschland große Mengen Strom exportiert, selbst Frankreich hat von Deutschland mehr Strom bezogen als geliefert wurde. Gerade dort herrscht Angst vor einem deutschen Ausstieg, weil Frankreich an kalten Wintertagen (hoher Bedarf der Elektroheizungen und die zugefrorenen Flüsse machen die Kühlung unmöglich) und an heißen Sommertagen (zu wenig und zu warmes Wasser in den Flüssen führt zu Kühlungsprobleme der AKWs) sein Land nicht selbst versorgen kann. In Deutschland gibt es genügend Reserven (Gas) und in Bau befindliche und rechtlich nicht mehr zu verhindernde Kohle- und Gaskraftwerke, die die Lücke der abgeschalteten AKWs innerhalb der Zeit der Umsetzungsverfahren bereits weitgehend schließen werden. Die von uns in Gang gesetzten Einsparungen und Effizienzsteigerung liefern mehr als den benötigten Rest der Kapazität.

 

Fazit III: Klimaschutz und Atomausstieg – beides ist nötig und beides geht!

Die Erreichbarkeit eines anspruchsvollen Klimaschutzes ist für uns unverhandelbar. Wir werden keine Kohle-Kraftwerk-Neubauten als Preis für den beschleunigten Ausstieg akzeptieren. Für einen beschleunigten Atomausstieg ist eine vorübergehende, mäßige Erhöhung des Treibhausgasausstoßes (etwa durch neue oder wieder aktivierte Gas-KWs) akzeptabel, weil dies den Weg zu einer dauerhaft wesentlich kostengünstigeren, klimaneutralen und sicheren Stromversorgung durch erneuerbare Energien ebnet und in der Summe der nächsten 20 Jahre die Treibhausgasbilanz Deutschlands gegenüber dem Merkel-Szenario deutlich verbessern wird.

 

Fazit IV: Der Strompreis wird nicht explodieren

Bei einem beschleunigten Ausstieg (Ausstieg 2015) beträgt laut Gutachten des PIK u.a. (Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) der Universität Leipzig im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung)  die zusätzliche Preissteigerung 0,8 ct/kWh (13%) gegenüber dem Ausstieg 2020 bzw. Ausstieg 2022. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien werden bis 2030 die Spotmarktpreise auf 5 – 6 ct/kWh sinken. Für die Haushalte, die der EEG-Umlage unterliegen, liegt der Strompreis beim Ausstieg 2020 und Ausstieg 2022 im Jahr 2015 bei 21,7 ct/kWh, beim Ausstieg 2015 bei 22,4 ct/kWh. Das Umweltbundesamt rechnet diesbezüglich ebenfalls nur mit geringfügigen Kostensteigerungen von „0,6 bis 0,8 Cent pro Kilowattstunde“.

 

Nur der Sofortausstieg schafft den nötigen Druck

Nur ein Sofortausstieg erzeugt den notwendigen Druck, die Investitionen in den Leitungsbau, beim Repowering und bei den Speichertechnologien, bei den Einsparungen und den Effizienzsteigerungen voranzutreiben. Eine Energiewende, die den Namen verdient braucht Druck und kein „Weiter So“!

 

Kein Konsens

Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen beschließt daher die Ablehnung des scheinheiligen „Konsens“-Angebotes. Die in dem vorliegenden Gesetzesentwurf fehlenden Punkte wie die Sicherheitsfragen, die Unumkehrbarkeit des Ausstieges und ein Ausschluss von Gorleben bei der neuen „End“-Lagersuche sind für uns unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundestagsfraktion auf, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.

 

Begründung:

Sechs AKW sollen noch mehr als zehn Jahre – über drei Bundestagswahlen hinweg – am Netz bleiben. Damit ist der Ausstieg nicht unumkehrbar, sondern das öffnet Tür und Tor für eine spätere Revision der jetzigen Beschlüsse. Nach einer Forsa-Umfrage vom 5.6.2010 wollen dagegen 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher. Die Mehrheit will also einen schnelleren Ausstieg, als ihn selbst die Grünen fordern (2017) – aber in keinem Fall den Weiterbetrieb der letzten AKW bis 2022. Die Bundesregierung stellt sich eindeutig gegen ihre eigene Behörde = Umweltbundesamt (UBA). Das UBA schlussfolgert in seinem Bericht unmissverständlich, „technisch und wirtschaftlich wäre der Ausstieg sogar schon ab dem Jahr 2017 möglich“.

Einen weitgehend sichere Unumkehrbarkeit lässt sich durch eine Änderung des Grundgesetzes, einen Staatsvertrag oder eben durch den Ausstieg in EINER Legislaturperiode schaffen. Sind alle deutschen AKWs vom Netz, müssten sie im Fall des Falles bei einer erneuten 180°-Wende wieder neu zugelassen werden, auf dem Stand der heute gültigen Sicherheitsbestimmungen. DAS würde keiner der 17 schaffen … !

Es kann daher nicht einmal ein Zurück zum alten Ausstiegsbeschluss der ehemaligen Bundesregierung geben. Der von der Regierung Merkel vorgelegte angebliche „Konsens“ fällt jedoch deutlich dahinter zurück. Zudem enthält er eine unzumutbare Laufzeit der extrem gefährlichen Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C sowie für das erdbebengefährdete Neckarwestheim 2.

Studien der GRS haben gezeigt, dass es bei SWR (=Siedewasserreaktor) im Fall einer Kernschmelze u. a. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Versagen des RDB (Reaktordruckbehälters = …-gefäßes) in Form von Lecks bzw. Undichtigkeiten an Durchführungen (z. B. für die Kerninstrumentierung oder für die beim SWR von unten in den Kern einfahrenden Steuerstäbe, deren Antriebe außerhalb des RDB liegen) kommen kann.

Immer mehr Gemeinde- und Stadträte verfassen auf Grünen-Antrag Beschlüsse, in denen von den französischen, belgischen und tschechischen Nachbarn die Stilllegung auch neuerer Reaktoren gefordert wird, oder von den niederländischen, keine neuen zu bauen. So gut das ist – es wird unglaubwürdig, wenn man gleichzeitig zustimmt, bei uns gleich oder ähnlich alte aus den 80ern hier noch 10 Jahre laufen zu lassen.

Die Rechtssicherheit der vorliegenden Atomgesetznovelle ist völlig ungeklärt, Klagen der Unternehmen sind bereits VOR der Verabschiedung in Arbeit. Eine Stellungnahme von Wolfgang Renneberg besagt u.a.: „Der Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich anfechtbar. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird. … Art. 3 GG schützt auch die Betreiber von Kernkraftwerken gegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen durch den Staat.  Eine Ungleichbehandlung der Betreiber liegt darin, dass für  ihre Anlagen ganz unterschiedliche Laufzeiten festgelegt werden. Die Laufzeiten für die alten Anlagen, die mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden sollen, liegen deutlich unterhalb der Laufzeiten der anderen neueren Anlagen, die ab 2015 stillgelegt werden sollen. Darüber hinaus werden auch im Verhältnis der alten Anlagen untereinander sowie der neueren Anlagen untereinander verschiedene Laufzeiten festgesetzt.“ Weiterhin werden auch die vorgesehenen Regelungen zur Sicherheit, Rückstellungen und Endlagerfrage als angreifbar kritisiert.

Eine weitere Umkehrung des Ausstiegs bei erneutem Regierungswechsel oder „Energieknappheit“ 2020 ist somit Tür und Tor geöffnet. Und die Verhandlungspartner der Gegenseite haben mit ihrer Kündigung des rotgrünen Konsenses bei der 1. Gelegenheit gezeigt und zeigen aktuell durch ihre angedrohten Klagen, dass auf sie kein Verlass ist!

Zeitgleich muss in einem Konsens die „End“-Lagerfrage einvernehmlich geklärt werden. Dies bedeutet nach grüner Beschlusslage ein Ausklammern von Gorleben bei der kommenden bundesweite Suche nach einem geeigneten Konzept und einem Ort zu dessen Umsetzung. Auch dies ist in Merkels „Konsens“ nicht vorgesehen.

Das bisher geltende Energiekonzept der Bundesregierung reduzierte zugunsten der Laufzeitverlängerung den Ausbau der Erneuerbare Energien Sonne und Wind um bis zu 80% gegenüber den Vorjahren. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbare Energien wieder beschleunigen und können so die heute noch von den restlichen Atomkraftwerke gelieferten Strommengen 2015 vollständig ersetzen. Die Energiemengen aus den im Moratorium stillgelegten Atomkraftwerke haben wir bereits in den vergangenen zehn Jahren durch Erneuerbare Energien-Einspeisung im Rahmen des Erneuerbare Energien -Gesetzes ersetzt. Daher befanden wir uns bereits in einer Phase der Überkapazitäten im deutschen Strommarkt und haben bereits in den letzten Jahren bereits die Strommengen dieser Atomkraftwerke exportiert. Dadurch, dass der Ausbau der Erneuerbare Energien sehr viel schneller und erfolgreicher als ursprünglich geplant voranging, können wir heute den Atomausstieg in kürzerer Frist umsetzen, als im rotgrünen Ausstiegsszenario vorgesehen, ohne auf Kohle zurückgreifen zu müssen.

Der BuVo-Antrag sagt richtig: „Der Kampf geht weiter!“ Es stellt sich aber dann die Frage, wie dies nach 90% Zustimmung (inkl. einer Grüner Zustimmung) den WählerInnen noch vermittelt werden soll. Vielmehr sagen führende Politiker offen, dass mit der Zustimmung „Atom“ im Wahljahr 2013 KEIN WAHLKAMPFTHEMA mehr sein könne und würde!

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Henrik Paulitz, Energie- und Atomexperte der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW: „Der geplante Teil-Atomausstieg wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht verfassungsfest und entschädigungssicher geregelt, so dass dieser scheitern kann bzw. milliardenschwere Entschädigungsklagen Aussicht auf Erfolg haben. Die Regierung möchte zudem die Stilllegung von neun Atomkraftwerksblöcken auf die lange Bank verschieben und künftigen Mehrheiten die Option für erneute Laufzeitverlängerungen offen halten. Eine Absicherung des Atomausstiegs über eine Grundgesetz-Änderung lehnt sie daher vehement ab. Die Pläne der Bundesregierung beinhalten keine Energiewende, da der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Onshore-Windenergie, dezentrale Energiespeicher in Bürgerhand) weiterhin systematisch bekämpft wird. Die Regierung setzt vielmehr zugunsten der Energiekonzerne auf ein weiterhin zentralisiertes Energiesystem mit neun Atomkraftwerken, zahlreichen neuen Kohle-Großkraftwerken, auf einen überflüssigen Verbundnetzausbau und auf Offshore-Windparks. Die Bevölkerung soll dieses teure Energiesystem über drastisch steigende Energiepreise bezahlen, statt selbst von einer dezentralen Energiewende zu profitieren. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung dieses Antrags vollkommen richtig, die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aufzufordern, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.
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Unterstützung, mit sonnigen Grüßen, Franz Alt

Atom-Risiko bis 2022? Nicht mit uns! Unterstützung, Marianne Fritzen, Mitbegründerin und langjährigen Vorsitzenden der Bürgerinitiative Umweltschutz, Petra-Kelly-Preisträgerin

 

UnterstützerInnen:

  1. Karl-W. Koch, KV Vulkaneifel
  2. Elmar Diez, KV Main-Kinzig
  3. Stefanie Dolling, KV Weimar
  4. Prof. Dr. Wolf Schluchter, KV Bad Dürkheim
    Initiator des Memorandums von über 1.000 ProfessorInnen und Habilitierte in „Die Zeit“ am 16.6. gegen eine Zustimmung
  5. Stephanie Nabinger, MdL, KV Trier-Saarburg
  6. Elisabeth Bröskamp, MdL KV Neuwied
  7. Eva Quistorp, MdEP a.D., KV Charlottenburg-Wilmersdorf, Gründungsmitglied der Grünen
  8. Roland Vogt, MdB a,D, KV DÜW, Gründungsmitglied der Grünen
  9. Norbert Dick  KV Schleswig-Flensburg
  10. Astrid Cramer, KV Dortmund

11. Klaas Ansmann, KV Ammerland

12. Peter Kallusek, KV DÜW

13. Patrick Gabler, KV Kempten (Allgäu)

14. Claudia Nobel, SV Oldenburg

15. David Hilzendegen, KV Worms

16. Christian Michalak, KV Bochum

17. Marco Petrikat, KV Köln

18. Jörg Rupp, KV Karlsruhe

19. Rüdiger Bender, KV Erfurt

20. Oliver Schlickau, KV Worms Kassierer

21. Ciler Firtina, KV-Köln

22. Sebastian Beer, Stadtverband Oldenburg

23. Corina Genuit, KV Vulkaneifel

24. Lutz Horn, KV Pforzheim

25. Martina Haardt, KV Lauenburg

26. Jürgen Diekmann, Kreisverband Oldenburg

27. Sengül Kilic KV Mainz

28. Arfst Wagner, KV Schleswig-Flensburg

29. Siegrid Braun,  KV Rhein-Hunsrück

30. Markus Mezger, KV Hochtaunus

31. Peter Meiwald, KV Ammerland

32. Tobias Balke, KV Charlottenburg-Wilmersdorf

33. Udo Engelbart, Stadtverband Oldenburg

34. Joachim Schäfer, KV Frankfurt am Main

35. Rudolf Ladwig, KV Hagen

36. Ronald Maltha, KV Mayen-Koblenz

37. Sebastian Krieg, RV Wartburgkreis / Stadt Eisenach

38. Frank Peters, KV DÜW

39. Barbara Streich, Kreistagsabgeordnete KV Unna

40. Sofrony Christow, KV Erlangen

41. Jürgen Klippert, KV Hagen

42. Ingrid Lambertus, KV Mainz

43. Till Westermayer, KV Breisgau-Hochschwarzwald

44. Annette Schmidt, KV Köln

45. Jochen Schmidt, KV Köln

46. Anne Lück, Stadtverband Oldenburg

47. Walter Lück, Stadtverband Oldenburg

48. Volker Droege, KV Hanau

49. Gunther Schmutzenhofer, KV Nordfriesland, Mitglied im Vorstand

50. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck

51. Irmgard Winkelnkemper, KV Hersfeld-Rotenburg

52. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck

53. Antje Lehnert-Jacobsohn, KV Dortmund

54. Rüdiger Höwler, KV Göppingen

55. Horst Schmidt, KV Main-Kinzig

56. Wolfgang Faller, KV Mainz

57. Martina Müller, KV Hochsauerlandkreis

58. Hilke Schwingeler, Sprecherin KV Dortmund

59. Jochen Pade, SV Oldenburg

60. Peter Nickels, KV Aachen

61. Werner Petry, KV Rhein-Pfalz-Kreis

62. Oliver Jirka, KV Oberhavel

63. Bernhard Kaiser, GAL Hamburg KV Eimsbüttel

64. Siegfried Leittretter, KV Marzhahn-Hellersdorf

65. Claudia Laux, KV Ahrweiler

66. Carsten Meyer, KV Weimar

67. Lutz Oschmann, KV Kiel

68. Ludwig Stolz, KV Neuwied

69. Dieter Kaufmann, KV Frankfurt am Main

70. Franz Josef Bayer, KV Spandau

71. Ritva Harju, KV Spandau

72. Ingo Mayer, KV Mainz

73. Karsten Schilling, KV-Donnersberg

74. Stefan Barth, KV Vulkaneifel

75. Dominique Barth, KV Vulkaneifel

76. Felicitas Flörchinger, KV Kaiserslautern-Stadt

77. Hans-Jürgen Lutz, KV- SÜW

78. Sascha Feldes, Stadtverordneter KV Hanau

79. Jens Rowold, KV Ammerland

80. Reiner Perschke, KV Ludwigshafen

81. Frank Koslowski KV Spandau

82. Maria-Luisa Werne, KV Emmendingen

83. Jaime Timoteo-Gonzalez, KV Breisgau-Hochschwarzwald

84. Sascha Brüggemann, Stadtverband Oldenburg

85. Lydia Bauer-Hechler, Kreisverband Fürth-Stadt

86. Cornelia Rein, RV Schmalkalden-Meiningen-Suhl

87. Bernd Rosbach, KV Neuwied

88. Lars Andersen, KV Hamburg-Altona

89. Bernd Frieboese, Berlin-Reinickendorf

90. Roberto Faulstich, KV Neuwied

91. Dr. Michael Jüngt, KV Vulkaneifel

92. Annelie Scharfenstein, KV Westerwald

93. Herbert Divossen, KV Vulkaneifel

94. Hans Aust, KV Städteregion Aachen

95. Dr. Frank Brozowski, KV Dessau-Roßlau

96. Wilhelm Ritz, KV Göttingen

 


[1] = zusätzliches Vorhandensein funktions-, inhalts- oder wesensgleicher Objekte wie Wasserleitungen oder Stromkreisen

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