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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle Terrorgefahr

Atomausstieg sofort!

– ein Kommentar

Jeder Tag länger ist ein Tag zuviel!

Die entsetzlichen Ereignisse von Fukushima haben uns allen endgültig vor Augen geführt, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie nicht zu verantworten ist. Ein Ereignis wie in Fukushima ist auch in Deutschland nicht auszuschließen und deshalb ist einem „Weiter-so“ in der Atompolitik kategorisch entgegen zu wirken. Aber auch ein Zurück zu dem rot-grünen Atom-Konsens macht unter diesen Vorzeichen keinen Sinn mehr und ist nicht zu vertreten.

Fukushima hat die Welt verändert, das bisher vernachlässigbare „Restrisiko“ gibt es nicht mehr. Denn diesem Restrisiko konnte unterstellt werden, es werde nie eintreten. Fukushima hat uns aber gezeigt, dass das nicht so ist, dass eben genau dieses Restrisiko eintreten kann und eintreten wird. Ein wie auch immer gearteter Weiterbetrieb bis zum Tag x schließt nun einmal das Risiko eines Super-GAUs, selbst noch am vorletzten oder am letzten Tag des Weiterbetriebes, also am Tag x – 1, ein. Daher kann es keinen neuen Konsens unterhalb eines Sofortausstiegs geben.

Mögliche Erdbeben bedrohen auch etliche deutsche AKWs. Zwar ist hier nicht mit derart verheerenden Beben wie in Japan zu rechnen, allerdings sind unsere AKWs sicherheitstechnisch auch auf deutlich geringere Beben ausgelegt, als sie z.B. im Rheingraben denkbar wären …

Klimaschutz und Gefährdung durch Atomenergie können und dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Der Ausstieg aus beidem ist möglich, auch ein Sofortausstieg aus der Atomenergie bei gleichzeitigem Fortschreiben der geplanten Klimaschutzmaßnahmen durch einen mittelfristigen Ausstieg aus den fossilen Energien ist kein Widerspruch. Hierbei wird bei der Argumentation pro Klimaschutz contra Sofortausstieg bisher regelmäßig die Umweltbelastung durch den zusätzlich produzierten Atommüll unterschlagen.

Details:

1.   Sichere Versorgung
Ein Atomausstieg bis 2015 ist machbar, ohne dass dies zu irgendeinem Zeitpunkt die sichere Versorgung gefährdet. Bestehende Überkapazitäten, Reserven im Kraftwerkspark und bereits geplante, rechtlich leider nicht mehr zu verhindernde Kraftwerkszubauten können den Wegfall aus der Atomkraft komplett kompensieren. Alleine rund 20 neue Erdgaskraftwerke und 10 Windparks auf dem Meer werden in den nächsten 5 Jahren ans Netz gehen. Hinzu kommen im Bereich Erneuerbarer Energien neue Kapazitäten bis 2020 von über 30 Gigawatt (GW) Solarstrom- und weitere 20 GW Windenergie-Leistung.
Die jahres- und kraftwerksgenauen Berechnungen zum Atomausstiegsplan zeigen, dass die Stromversorgung bis 2020 somit in jedem Jahr und zu jeder Zeit ohne zusätzliche Stromimporte gewährleistet werden kann. Selbst in extremen Zeiten, in denen die Last am größten ist, aber kaum Strom aus Wind- und Sonnenenergie zur Verfügung steht, ist die Versorgung sicher.[1]

2.      Lüge von den ausgehenden Lichtern:
Hier eine Beispielstunde vom 04.04.2011 (11 – 12 Uhr):
Importe                                                      Exporte
Aus Frankreich + 1.309 MW        In die Schweiz ‐ 2.536 MW
Aus Dänemark + 45 MW             Nach Polen ‐ 619 MW
Aus Tschechien + 937 MW         Nach Schweden ‐ 436 MW
__________________________Nach Dänemark ‐ 101 MW
__________________________Nach Österreich ‐ 291 MW
In die Niederlande 1.405 MW______________________
Importe Gesamt + 2.291 MW     Exporte gesamt ‐ 5.388 MW

Bilanz: Der Export übersteigt den Import in dieser Stunde um: 3.097 MW (wie viele andere Stunden auch)[2]

3.   Kernschmelze und Super-Gau ist in Deutschland möglich …. JEDEN Tag!
Alle 17 noch betreibbaren AKWs sind nicht gegen eine Kernschmelzkatastrophe geschützt. Fälschlicherweise werden einige von ihnen in der Debatte oft als „neu“ bezeichnet, obwohl auch diese schon 25 Jahre und etliche Störfälle auf dem Buckel haben. Wird die Haftpflicht den Risiken angepasst, dann sind alle 17 Reaktoren fällig. Auch bei einer „Neu“-Bewertung (was lediglich eine angemessene, realistische Bewertung wäre) der hinlänglich bekannten Risiken würde kein Meiler seine Betriebsgenehmigung behalten.
Wie diese Neubewertung konkret aussehen kann, hat interessanterweise der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) anhand der Gefahr eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 verdeutlicht. „Alles was möglich ist, muss ausgeschlossen sein“, erklärte er. Oder genauer: Bisher habe er bezüglich eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 nur die Wahrscheinlichkeit im Blick gehabt; die erschien ihm so gering, dass er den Betrieb für verantwortbar hielt. Jetzt schaue er stattdessen, ob es möglich sei, dass ein Flugzeug den Reaktor treffe. Und siehe da: Die Möglichkeit besteht, und deshalb ist Seehofer nun für die Stilllegung von Isar 1.
Wendet man dieses Seehofer’sche Gesetz jetzt aber auf alle anderen Atomkraftwerke an, bleibt kein einziges übrig. Denn überall ist die Kernschmelze möglich. Überall können Notstromversorgung und Kühlsystem ausfallen.

Der Sofortausstieg ist möglich
… und er ist nötig. Wenn nun Umweltorganisationen und Oppositionsparteien Szenarien entwickeln, dass wahlweise bis 2015, 2017 oder 2020 ausgestiegen werden kann, dann sind sie in ihrer Abwägung deutlich weniger konsequent als Horst Seehofer. Dann sagen auch sie letztlich nichts anderes als die Atomkraft-Befürworter: „Wird schon gutgehen.
Es ist klar, dass es bei diesen Konzepten in erster Linie darum geht, den skeptischen Teil der Bevölkerung mitzunehmen, die sich vor Stromlücken und teuren Energiepreisen fürchten. Realpolitisch ist dieses Vorgehen vielleicht sogar erfolgreich. Aber es macht auch ein Stück unglaubwürdig.[3]

4.   Gesetzeslage
Pressemitteilung vom 17.03.2011
Zu der aktuellen Debatte um das deutsche Atom-Moratorium und die künftige Energiepolitik erklärt Netzwerkmitglied Felix Ekardt, Professor für Umweltrecht an der Uni Rostock und Leiter der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik:
(1) Ein deutsches „Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken“ ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. § 17 und § 19 Abs. 3 Nr. 3 Atomgesetz erlauben genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil stets verlangt. Das Atomgesetz ist im Lichte dieser Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen.
(2) Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die Atomenergie nur „derzeit“ noch verfassungskonform sei, da ihr Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der Kraftwerksgenehmigungen nach § 17 Atomgesetz möglich. Ferner muss der Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.
(3) Die Debatte um die künftige Energiepolitik ohne Atomenergie braucht keinen Aktionismus, sondern eine konsequente Umsetzung bisheriger Erkenntnisse. Mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein genügen voraussichtlich nicht; es muss auch die absolute Energieverbrauchsmenge reduziert werden(Suffizienz), erst recht aus klimapolitischen Gründen. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte Erneuerbare-Energien-Einspeisevergütungen. Auf Dauer ist dies bei weitem billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg. Dagegen ist die in der EU und Deutschland bisher praktizierte Konzentration auf eine Vielzahl kleiner energiepolitischer Maßnahmen oft wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv.

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht
Juristische Fakultät/ Universität Rostock
Richard-Wagner-Straße 31
D-18119 Rostock
Tel.+Fax +49-341-9260883

BRIEFPOSTADRESSE und Leipziger Büro:
Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik
Könneritzstraße 41
D-04229 Leipzig
Tel.+Fax +49-341-9260883

 


[1] „Der Atomausstieg bis 2015 ist machbar, Neue Greenpeace-Berechnung für eine sichere Stromversorgung ohne Atomstrom“ Greenpeace

[2] Info-Mail von Hans-Josef Fell MdB vom 06.04.2011, 14:50 Uhr

[3] Jochen Stay in: https://www.ausgestrahlt.de/hintergrundinfos/politische-analyse/artikel/e72afac4f2/mitte-juni-faellt-die-entscheidung.html

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Hintergründe Störfälle

Update 18.05.2011, 01:00 (und zurückliegende Tage ….)

Prüfberichts der Reaktor-
sicherheitskommission:

Katastrophale Arbeitsbedingungen mit noch katastrophaleren Ergebnissen

Der heute vorgelegte Bericht zur Reaktorsicherheit offenbart gravierende Mängel, auch wenn sie teilweise schöngeredet werden. KEIN EINZIGES deutsches AKW ist – nun amtlich bescheinigt – gegen den Absturz einer großen Verkehrsmaschine gesichert, vier der ältesten sind faktisch überhaupt nicht gegen irgendwelche Flugzeugabstürze gesichert. „Die Meiler Biblis A und B sowie Brunsbüttel und Philippsburg I hätten keine nachgewiesene Sicherheitsauslegung. … Insgesamt verfügten die sieben ältesten AKW hier über keinen oder nur einen geringen Schutz „, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) bei der Vorstellung des Prüfberichts der Reaktorsicherheitskommission (RSK) in Berlin.

(SpON) Hier seien die AKW in drei Sicherheitskategorien eingestuft worden:
Keinen „nachgewiesenen baulichen Schutz“ haben die AKW Biblis A und B, Brunsbüttel und Philippsburg.

  • Die Kernkraftwerke Unterweser, Isar I und Neckarwestheim I besitzen einen Schutz der Stufe eins, also gegen leichtere Flugzeuge.
  • Die anderen zehn deutschen AKW stuften die Experten auf die Schutzstufe 2 ein.
  • Die Stufe 3 – ein ausreichender Schutz gegen den Einschlag schwerster Flugzeuge – werde von keinem deutschen AKW erreicht.

Die Erdbebenauslegung der meisten AKWs ist unzureichend. Dabei wurden nicht einmal die Einhaltungen der Zulassungskriterien geprüft: Für eine Vor-Ort-Prüfung fehlte schlicht die Zeit: Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht kritisierte vor der Übergabe des Abschlussberichts das enge Zeitfenster bei der Überprüfung. Es müsse festgestellt werden, „dass in dem gewählten engen zeitlichen Rahmen viele Fragen von den Betreibern nicht mit der für eine atomaufsichtliche Bewertung erforderlichen Qualität beantworten werden konnten und erst recht keine atomaufsichtliche Bewertung möglich war„, heißt es in dem Schreiben an das Umweltministerium und den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, Rudolf Wieland.
Weiterhin gilt, dass „kein deutsches Atomkraftwerk vor Terroranschlägen sicher (ist). Hätte die Reaktorsicherheitskommission ihre eigenen Kriterien für die Sicherheit ernst genommen, wäre die endgültige Stilllegung aller Atomkraftwerke die logische Konsequenz. Alle Meiler haben nicht zu beseitigende Sicherheitslücken und sind auch mit Nachrüstmaßnahmen nicht hundertprozentig sicher zu machen. Deshalb müssen sie alle vom Netz und zwar unumkehrbar und noch in der laufenden Legislaturperiode“, sagte der BUND-Vorsitzende Weiger.
TAZ: Die Wissenschaftler haben sich nur mit extremen Ereignissen beschäftigt, „auf die Fragen, die sich aus Fukushima neu ergeben„, so Röttgen. Was passiert, wenn Terroristen eine Rakete auf den Meiler schießen, Mitarbeiter Fehler machen, ließen sie beiseite. Und ob etwa Bauteile spröde werden, spielte keine Rolle.
Ausdrücklich NICHT überprüft wurde, ob die AKWs noch die ZULASSUNGSKRITERIEN erfüllen. Dies zu prüfen habe die Zeit gefehlt. Für eine ausführliche Prüfung auch unter diesen Aspekten seien 12 bis 18 Monate erforderlich, so Fachleute.
https://www.ippnw.de/startseite/artikel/d73010a483/akw-stresstest-war-nur-eine-freun.html
https://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/flugzeugabstuerze-sind-nicht-mitgedacht/
https://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,763028,00.html
https://www.heute.de/ZDFheute/pda/inhalt/0,3729,8239554_counter:4-openerType:image-p:8239554,00.html
https://www.bund.net/nc/bundnet/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/pressemitteilungen/artikel/bericht-der-reaktorsicherheitskommission-ist-keine-akzeptable-grundlage-fuer-atomausstieg-flugzeuga/

Erdbebensicherheit?

Prüfergebnis: Wie gut sind deutsche AKWs gegen starke Erdbeben gesichert? Nur drei AKWs halten Erdbeben aus, die eine Intensitätsstufe höher sind als bisher: Neckarwestheim 1 und 2 sowie Brokdorf. Für alle anderen AKWs gibt es dafür keine gesicherten Beweise der Betreiber! Dr. Gerhard Jentsch, Erdbebenforscher Uni Jena: „Wenn man die Prognose (eines möglichen Erdbebens größerer Intensität) berücksichtigt, wird man die meisten AKWs abschalten müssen!
Video: https://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1338102/Atomausstieg-Wer-muss-wann-vom-Netz%253F
https://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html

Der „Störfall“-Beitrag zum Thema „Erdbebensicherheit“ vom 27.4.2011 ist hier nachzulesen

 

 

Ausstieg per Gesetz?

Die DUH (Deutsche Umwelthilfe) schlägt vor, in einer Novelle des Atomgesetzes die bisherige Festlegung der Reaktorlaufzeiten auf Basis von Reststrommengen, die noch erzeugt werden dürfen, aufzugeben und stattdessen die Laufzeiten aller 17 Atomkraftwerke einheitlich auf 28 Kalenderjahre seit der Aufnahme des kommerziellen Betrieb zu begrenzen. (Die daraus resultierenden Abschalttermine ergeben sich aus der Anlage.) DUH-Geschäftsführer Baake erläuterte, dass sich die Investitionen in die Anlagen spätestens nach 28 Jahren amortisiert und einen im Rechtssinne „angemessenen Gewinn“ abgeworfen hätten. Entschädigungsforderungen der Betreiber wären unbegründet. Um kein unnötiges Risiko bei einer zu erwartenden Klage der Betreiber vor dem Bundesverfassungsgericht einzugehen, empfiehlt die DUH dennoch, eine Entschädigungsklausel für noch nicht amortisierte Sicherheitsinvestitionen in die Reaktoren seit dem „Atomkonsens“ von 2001 ins Gesetz aufzunehmen. … Als letzter Reaktor würde im April 2017 Neckarwestheim 2 stillgelegt, der 1989 als letzter Meiler der alten Bundesrepublik den kommerziellen Betrieb aufnahm.
Der gesamte Artikel:
https://www.hannover-zeitung.net/aktuell/vermischtes/37186216-schneller-atomausstieg-die-lichter-bleiben-an-ueberall

 

Erdbeben löste bereits die Kernschmelze aus

Wenig überrascht reagierten Fachleute auf Meldungen aus Japan, nach denen jetzt (!!) Tepco und die japanische Regierung eingestanden, dass die Kernschmelze, zumindest im Reaktor 1, bereits unmittelbar nach dem Erdbeben ausgelöst wurde. Bisher wurde vage die „Möglichkeit“ eingeräumt „die Brennstäbe könnten beschädigt sein„. Anders als bisher verlautbart, war der Tsunami (und damit der vollständige Ausfall der Notkühleinrichtungen NICHT entscheidend. Das Erdbeben hatte ein Leck im Reaktordruckbehälter verursacht, wodurch der Kühlwasserspiegel noch am selben Nachmittag zu sinken begann. Schon nach fünf Stunden begann die Kernschmelze.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/atomkatastrophe-in-fukushima-der-unbemerkte-gau-1.1098291

Hier der Tepco-Bericht:

Vorläufige TEPCO-Analyse zum Zustand des Reaktorkerns in Block 1 (Fukushima Daiichi):

Am 15.05.2011 veröffentlichte der Betreiber TEPCO die Ergebnisse einer vorläufigen Analyse zum aktuellen Zustand des Reaktorkerns in Block 1 des KKW Fukushima-Daiichi. Die zusammenfassende Präsentation von TEPCO ist hier  abrufbar.

Aktuelle Messwerte zu Füllstand und Temperatur
Nach der Kalibrierung einer Vorrichtung zum Messen des Füllstands im Reaktordruckbehälter (RDB) am 10.05. hatte sich herausgestellt, dass im RDB deutlich weniger Wasser vorhanden ist, als die vorher vorhandenen Messdaten ausgewiesen hatten. Während bis zur Kalibrierung davon ausgegangen wurde, dass das Wasser bis etwa 1,65 m unter der Oberkante der Brennelemente steht und diese damit noch zu über der Hälfte von Wasser bedeckt sind, ist nun kein Füllstand mehr messbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Messeinrichtungen den Füllstand nur bis zu einer bestimmten, deutlich unterhalb der ursprünglichen Unterkante der Brennelemente liegenden Höhe erfassen können.
An der Außenwand des RDB werden bereits seit längerer Zeit Temperaturen von ca. 100° – 120° Celsius gemessen. Diese Werte legen nahe, dass sich nach wie vor Wasser im RDB befindet und dadurch eine Kühlung des Brennstoffs gegeben ist.
Ergebnisse der vorläufigen Analyse
Die aktuelle TEPCO-Analyse beruht auf der Annahme, dass die Systeme zur Notkühlung (insbesondere der sog. „isolation condenser“) des Reaktors unmittelbar nach dem Eintreffen des Tsunamis am 11.03. (gegen 15:30 Ortszeit) komplett ausgefallen waren und damit bis zum Beginn der Einspeisung von Wasser am 12.03. (gegen 05:50) keine Kühlung des Reaktorkerns gegeben war.
Den Berechnungen der Analyse zufolge sank der Füllstand im RDB innerhalb von rund 3 Stunden nach der Reaktorschnellabschaltung (durch das Beben gegen 14:45 ausgelöst) bis zur Oberkante der Brennelemente. Ab diesem Zeitpunkt stieg die Kerntemperatur an. Nach etwa 4,5 Stunden war die Unterkante erreicht, so dass die Brennelemente ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Wasser bedeckt waren. Innerhalb weniger Stunden wurde die Schmelztemperatur der Brennstabhüllen und schließlich des Brennstoffs (ca. 2.850° C) erreicht.
Die Analyse ergab, dass die Schmelze des Kerns in dessen Mitte begann. Rund 16 Stunden nach der Reaktorschnellabschaltung soll der größte Teil des Kerns infolge der Schmelze auf den Boden des RDB gelangt sein. Aufgrund des Füllstands und der Ergebnisse der Analyse geht TEPCO davon aus, dass der RDB beschädigt ist und Lecks aufweist. Die Kühlung des zerstörten Kerns soll aber angesichts der aktuell gemessenen Temperaturen gegenwärtig ausreichend sein.
TEPCO hat angekündigt, weitere Untersuchungen durchzuführen. Presseberichten zufolge sollen vergleichbare Analysen auch für die Blöcke 2 und 3 durchgeführt werden.
https://fukushima.grs.de/content/tepco-analyse-zustand-reaktorkern-block-1-fukushima-daiichi

Fazit: Wie vermutet war der Auslöser der Wasserstoffproduktion, die der Explosion des Blocks 1 vorausging, eine Kernschmelze in Reaktordruckbehälter 1! Da es in Block 3 ebenfalls eine Explosion gab und diese in Block 2 offenbar nur durch rechtzeitiges Ablassen des Gasgemisches vermieden wurde, ist davon auszugehen, dass hier vergleichbare Prozesse abgelaufen sind.

 

Experten warnen vor Explosion in AKW Fukushima

(Welt, 12.5.2011) Die Schäden am havarierten Reaktor Fukushima sind schlimmer als bisher angenommen. Betreiberfirma Tepco agiert angeblich „im totalen Blindflug“.
Die Betreiberfirma Tepco hatte eine Messeinrichtung für den Kühlwasserstand im Druckbehälter von Block 1 repariert. Prompt wurde deutlich, dass alle Angaben der letzten Wochen zur Wasserhöhe falsch waren: Wenn – was niemand weiß – noch intakte Brennstäbe existieren, liegen sie vollkommen frei und sind damit ungekühlt. Teile der Brennstäbe seien auf jeden Fall geschmolzen, die Schmelze lagere am Boden des Druckbehälters, so ein Tepco-Sprecher. Und: Es gebe ein Leck im Druckbehälter. Anders sei der anhaltend niedrige Wasserstand nicht zu erklären, schließlich werden täglich 150 Tonnen Kühlwasser hineingepumpt. …
Einige Experten hatten seit Tagen vor möglichen katastrophalen Folgen des geplanten Flutens gewarnt. „Wenn der Druckbehälter mit dem Kernbrennstoff ein Leck hat, so wie Tepco es jetzt zugeben musste, ist die Gefahr groß, dass das radioaktive Schmelzmaterial austritt“, befürchtet beispielsweise der schottische Atomexperte Shaun Burnie. „Wenn dann eine Mischung aus diesem Material und dem geschmolzenen Metall des Reaktordruckbehälters auf Wasser trifft, kann es zu einer Explosion kommen.“
Auch der britische Ingenieur John Large hält ein Fluten des Containments für besonders riskant. Er hat am Mittwoch eine Kurzstudie vorgelegt, die er im Auftrag von Greenpeace erstellt hat („Brief opinion on the Tepco plan to flood the primary containment of unit 1, Fukushima-Daiichi“). Large sollte untersuchen, welche Auswirkungen ein Fluten des Containments auf den Reaktor hätte. Auch er kommt zu dem Schluss, dass eine erhebliche Gefahr besteht. „Wenn es zu einer Explosion kommt, weil der Druckbehälter schmilzt, kann es Schockwellen geben, die den Reaktor zerstören“, sagte Large. Das wiederum würde eine erhebliche Menge an Radioaktivität freisetzen. …
In Fukushima gibt es weiter viele offene Fragen – und zwei Gewissheiten. Erstens: Die Daten, die Tepco veröffentlicht, haben äußerst begrenzten Wert. Und zweitens: Entgegen allen anders lautenden Behauptungen sind die Reaktoren noch lange nicht unter Kontrolle.
Der vollständige Artikel:
https://www.welt.de/vermischtes/article13368802/Experten-warnen-vor-Explosion-in-AKW-Fukushima.html

 

 

WHO-Chefin gibt es erstmals zu

Radioaktive Strahlung immer gefährlich

(TAZ, 5.5.2011) „Es gibt keine ungefährlichen Niedrigwerte radioaktiver Strahlung“, erklärte WHO-Generaldirektorin Margaret Chan am Mittwoch bei einem kurzfristig anberaumten Treffen mit Mitgliedern der kritischen „Initiative für eine unabhängige WHO“. Die von ukrainischen, russischen und westeuropäischen Ärzten und Strahlenbiologen sowie ehemaligen WHO-MitarbeiterInnen gegründete Initiative demonstriert seit über vier Jahren täglich vor der WHO-Zentrale für eine Kündigung des Abkommens mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA).
Bislang hatte die WHO immer die von der IAEA vorgegebene Position vertreten, radioaktive Strahlung unterhalb bestimmter Grenzwerte sei ungefährlich. Chan bezog sich bei ihrer Aussage auf die interne Strahlung radioaktiver Partikel – beispielsweise Jod131, Cäsiums137, Strontium90, Plutonium – die über Nahrungsmittel, Wasser oder Atemluft in den Körper aufgenommen werden und sich in der Schilddrüse, Knochen oder inneren Organen ablagern und dort weiterstrahlen. …
Chan distanzierte sich auch von den bisherigen Aussagen der WHO zu den Folgen von Tschernobyl. „Ich persönlich glaube nicht, dass der Nuklearanfall in Tschernobyl nur 50 Todesopfer gefordert hat“ erklärte die WHO-Generaldirektorin laut Mitschrift des Gesprächs mit der Kritiker-Initiative. Im Einklang mit der IAEA behauptet die WHO bis heute offiziell, in Folge der Tschernobyl-Katastrophe seien lediglich 52 verstrahlte Personen gestorben und bis zu 6.000 weitere an Schildrüsenkrebs erkrankt. Diese Zahlen hat auch die UN-Wissenschaftlerkommission UNSCEAR übernommen und zuletzt im Februar dieses Jahres veröffentlicht. …

WHO hält Fukushima-Messergebnisse unter Verschluss

Die „Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik“ (ZAMG) in Wien, die ebenfalls Zugriff auf die Messergebnisse der CTBT0 hat, stellte bereits Ende März einen deutlich höheren Austritt von Radioaktivität aus Fukushima fest, als die japanischen Behörden – und gestützt auf deren Angaben die WHO und die IAEA – öffentlich bekannt gaben. Chan erklärte, die WHO würde die CTBTO-Messdaten „nur veröffentlichen, wenn sie gefährliche Werte anzeigen“. Ob das der Fall sei, entscheide sie „allein“.
https://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/radioaktive-strahlung-immer-gefaehrlich/

 

Gefährliche Strahlengurke

(TAZ, 3.5.2011) Die Strahlenbelastung der weiteren Umgebung des havarierten Atomkraftwerks Fukushima Daiichi hat an manchen Stellen gefährliche Werte erreicht, dies ist jetzt offiziell bestätigt. …Vor allem in der „Abgasfahne“ Richtung Nordwesten überschreiten die Messergebnisse teilweise deutlich die Grenzwerte. Diese Tatsache, die bisher von Umweltschützern und internationalen Organisationen moniert wurde, wird jetzt durch offizielle japanische Daten bestätigt. Gestern begannen die Behörden in Japan mit der Veröffentlichung der Werte, die bisher laut Regierung „aus Angst vor Panik“ zurückgehalten wurden.
Alle Messungen zeigen eine Zone der Belastung, die sich ähnlich einer Gurke nach Nordwesten erstreckt. Im Kern der Zone haben die Behörden zwischen dem 12. März und dem 24. April Belastungen von 100 mSv … . Bis an die Grenze der 20-Kilometer-Zone, aus der die Menschen evakuiert wurden, wurden immer noch 50 Millisievert … . Der gesamte Artikel:
https://taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/gefaehrliche-strahlengurke/

 

Arbeiter in Fukushima

Ein hochinteressanter Bericht (ARD Weltspiegel vom 15.5.2011) zu den sozialen wie gesundheitlichen Arbeitsbedingungen der Arbeiter in Fukushima zeigt u.a. Bilder aus dem Inneren der Reaktorblöcke: Ein Wirrwarr zusammen gestöpselter Hilflosigkeit. Die Arbeiter können aufgrund der Strahlung höchstens 10 Minuten hier arbeite. In dem Bericht wird u.a. von einem Zeugen bestätigt, dass die Arbeiter keineswegs (wie immer von Tepco behauptet) mit Dosimeter ausgestattet werden.
Der Bericht findet sich hier:
https://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/329478_weltspiegel/7168596_japan–die-arbeiter-von-fukushima?buchstabe=W

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Demonstration Termine

Atomaustieg sofort – Atomforum blockieren!

Aus dem Aufruf

E.on, RWE, Vattenfall und EnBW haben in den letzten Jahren zusammen 100 Milliarden Euro Gewinn erzielt. Darauf werden sie in Zukunft nicht verzichten wollen. Es darf nicht sein, dass die Energiekonzerne einseitig die Politik bestimmen und mit der Bundesregierung hinter den Kulissen Deals über Laufzeiten und ihre Besteuerung aushandeln.

Um es klar zu sagen: Wir sind fassungslos über eine gesellschaftliche Ordnung, in denen Leiharbeiter in den Tod geschickt werden, um an einem explodierten Atomreaktor aufzuräumen. Atomkonzerne wie Tepco, RWE, E.on, EnBW und Vattenfall gehen für Profite über Leichen. Im Interesse ihrer Aktionäre und ihrer Gewinne!

Es reicht!

Das anti-Atomforum bricht aus und macht selbst Programm. Den Stromanbieter zu wechseln ist gut, aber es reicht nicht aus. Über die Stilllegung der Atomanlagen wird auf der Straße entschieden, vor den Toren der Atomkraftwerke, vor den Aktionärsversammlungen, und auch am 17. Mai vor dem BCC (berliner congress center) in Berlin.

Termine:
15. 05 – 19. 05. 2011 Camp auf dem Alexanderplatz:
16. 05. 2011, 17:00 Uhr, Demo – Schlesisches Tor zum Kino Kosmos
17. 05. 2011, ab 8:00 Uhr Protestaktionen rund um den Alexanderplatz
_______________________________________________
antiAtom-Initiativen mailing list
antiAtom-Initiativen@lists.nadir.org
https://lists.nadir.org/mailman/listinfo/antiatom-initiativen

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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

IPPNW-Presseinformation vom 15. März 2010

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

BMU 1999: Alle AKW entsprechen nicht dem geforderten Sicherheitsmaßstab

Nach Angaben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW steht der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke nicht in Einklang mit den Bestimmungen des Atomgesetzes und den Grundsätzen des Kalkar-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein älteres Papier der Bundesregierung bestätigt, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht rechtmäßig betrieben werden.

Das Atomgesetz schreibt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik als zentralen Sicherheitsmaßstab für Atomkraftwerke vor. Für den Fall, dass eine Anlage diesen Sicherheitsstandard nicht mehr erfüllt, sieht das Atomgesetz den „Widerruf“ der Betriebsgenehmigung, also die endgültige Stilllegung vor. Die Argumentation der Atomindustrie, die Atomkraftwerke müssten heute lediglich den alten Sicherheitsstandards während der Zeit der Genehmigung vor rund 30 Jahren genügen, ist falsch. Denn der Widerruf laut Atomgesetz ist für den Fall vorgesehen, dass der Sicherheitsstandard „später“, also während der Betriebsphase nicht mehr gegeben ist.

Im einschlägigen Kalkar-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Atomaufsichtsbehörden (meist Umweltministerien) dazu verpflichtet, einen „dynamischen Grundrechtsschutz“ zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Behörden dafür zu sorgen haben, dass die Atomkraftwerke beispielsweise durch Nachrüstungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ist dies nicht der Fall, dann darf ein Atomkraftwerk nicht betrieben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei ausdrücklich die für die Atomaufsicht zuständigen Ministerien (die Exekutive) in die Pflicht genommen, weil die Behörden sehr viel schneller reagieren könnten als der Gesetzgeber. Entsprechend resultiert aber auch eine Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik tatsächlich durchzusetzen bzw. den weiteren Betrieb von Atomkraftwerken zu unterbinden, wenn der erforderliche Sicherheitsstandard nicht mehr gewährleistet werden kann.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben leitende Juristen der Bundesatomaufsicht in einem internen Papier vom 12. August 1999 festgestellt: „Alle laufenden Atomkraftwerke wären nach diesem Maßstab heute nicht mehr genehmigungsfähig. Laufende Atomkraftwerke entsprechen damit heute nicht mehr einem Sicherheitsmaßstab, der vom Atomgesetz nach neuem Stand von Wissenschaft und Technik gefordert ist.“

Die Bundesbeamten machen explizit deutlich, dass sowohl die ganz alten als auch die zuletzt errichteten „Konvoianlagen“ (Neckarwestheim-2, Emsland, Isar-2) nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen genügen: „Anlagen, die nicht zu den sog. Konvoi-Anlagen zählen (d.h. die älteren Anlagen), entsprechen konzeptionell und in der Ausführung in weiten Teilen auch nicht mehr dem Stand der Technik, soweit er im kerntechnischen Regelwerk festgeschrieben ist. In einzelnen technischen Merkmalen fallen auch bereits die Konvoi-Anlagen hinter den heutigen Stand der Technik zurück. Beispiele sind Maßnahmen zur Erhöhung der Abschaltsicherheit und zur Erhöhung der Zuverlässigkeit von Notkühlung und -bespeisung.“

Ebenso bestätigte beispielsweise auch das Hessische Umweltministerium in internen Behördenvermerken, dass das Atomkraftwerk Biblis „selbstverständlich“ nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Betrieb von Atomkraftwerke nur dann als zulässig erklärt, wenn der Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist. Da dies nach Bewertung der Behörden nicht der Fall ist, erweist sich der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke als rechtswidrig.

Siehe auch: Interview mit dem ehemaligen Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg:

https://www.ippnw.de/atomenergie/atom-recht/artikel/398e3988b2/die-behoerde-handelt-rechtsfehlerha.html

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Hintergründe Störfälle

Erdbebensicherheit deutscher AKWs

aktualisiert am 27.4.2011, ein pdf des Artikels mit Grafiken finden Sie hier

Japans Atomkatastrophen haben eindrücklich gezeigt, dass die Erdbebengefahr bei der Kernkraftnutzung bisher sträflich vernachlässigt wurde. Die nachfolgende Arbeit soll darlegen, dass auch in Deutschland eine immense Gefahr einer Katastrophe jenseits des sog. „Auslegungsstörfalls“ besteht, die bisher schlicht ignoriert oder verleugnet wurde. Zwar sind Beben wie das Jahrhundertbeben in Japan nicht zu erwarten, dafür sind die Schutz-Auslegungen gegen Beben in deutschen AKWs auch auf wesentlich geringere Beben berechnet. Selbst ein Tsunami an der Nordseeküste ist nicht auszuschließen, Ursache könnte ein Hangrutsch wie vor 8.000 Jahren sein oder ein gewaltiger, plötzlicher unterseeischer Vulkanausbruch bei Island.[1]

Eine kurze Erläuterung zum Verständnis vorab: Es gibt verschiedene Mess-Skalen zur Feststellung der Erdbebenstärken. Gebräuchlich ist die Richterskala[2] (ML = lokale Magnitude). Diese Skala misst die Wirkung des Bebens an der Oberfläche, eigentlich die sog. die Intensität. Intensität und dadurch die Bodeneffekte hängen nicht nur von der Magnitude (s.u.) ab, sondern auch von der Distanz zum Epizentrum, der Tiefe des Erdbebenherdes unter dem Epizentrum und den geologischen Bedingungen. Die Intensität ist zu unterscheiden von der Magnitude (ein Maß für die Stärke von Erdbeben. Magnituden werden überwiegend aus den Amplituden, seltener auch aus anderen Parametern von Seismogrammen bestimmt.)

Eine weitere Intensitätsskala, die so genannten MSK-Skala[3] (Medvedev-Sponheuer-Karnik-Skala), gibt die Stärke eines Bebens beispielsweise in zwölf Stärkegraden an. Die Abstufung orientiert sich sowohl an subjektiven als auch an objektiven Kriterien. Sehr grob ist eine Umrechnung von der Richter-Skala auf die MSK-Skala durch Addieren von „+2  bis +2,5“ möglich.


[1] https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,441648,00.html

bzw. https://www.sueddeutsche.de/wissen/unterwasserhaenge-im-nordmeer-rutschender-schlick-1.400429

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Richterskala

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Medwedew-Sponheuer-K%C3%A1rn%C3%ADk-Skala

Richter Magnituden, Stärkegrad Beobachtung

1,0     Mikro Mikro-Erdbeben
2,0     extrem leicht: nicht spürbar, jedoch messbar
3,0     sehr leicht: Oft spürbar, Schäden sehr selten
4,0     leicht: sichtbares Bewegen von Gegenständen
5,0     mittel: Bei anfälligen Gebäuden ernste Schäden
6,0     stark: Zerstörung im Umkreis bis zu 70 km
7,0     groß: Zerstörung über weite Gebiete
8,0     sehr groß: Zerstörung in einigen 100 km
9,0     extrem groß: Zerstörung in Bereichen von 1000 km
10,0    Globale Katastrophe: Noch nie registriert

MSK-Skala, Stärkegrad Beobachtung
I            nur von Erdbebenmessgeräten registriert
II           nur von ruhenden Pers. zu spüren
III          nur von wenigen Personen gespürt
IV          Geschirr und Fenster klirren
V           hängende Gegenstände pendeln
VI          leichte Verputzschäden an Gebäuden
VII         Risse in Wänden + an Schornsteinen
VIII        große Risse in Giebelteile, Dachsimse stürzen ein
IX          Wände und Dächer stürzen ein; Erdrutsche
X           Einsturz vieler Gebäude; Spalten im Boden
XI          zahlreiche Spalten im Boden; Erdrutsche
XII         starke Veränderungen an der Erdoberfläche

 

Weitere Skalen sind eher unüblich.

Siehe auch


Am 13. Apr. 1992 bebte nahe Roermond (Niederlande) die Erde. Beim Erdbeben von Roermond 1992 wackelten die Häuser, Schornsteine und Dachziegel fielen herab, Bäume stürzten um. Mehr als 30 Personen wurden verletzt, die Sachschäden wurden auf deutscher Seite auf etwa 150 Millionen D-Mark beziffert. Die Magnitude wurde nach Richter (RS) auf  5,9 eingestuft, die Intensität betrug VII. Das Beben war in dieser Stärke unerwartet, das letzte ähnlich starke Beben lag 200 Jahre zurück.

In Deutschland gibt es Erdbeben vor allem entlang des Rheingrabens und auf der Schwäbischen Alb. Am 5.12.2004 gab es in Waldkirch im Breisgau ein Beben der Stärke 5,2 (RS), ebenso am 14.3.1951 in Euskirchen. Bei den beiden schweren Beben in Christchurch in Neuseeland 2010 und 2011 war in dieser Region in den 150 Jahren vorher kein einziges vergleichbares Beben gewesen. Dies zeigt, dass Erdbebenvorhersagen nicht nur bezüglich des Zeitpunktes, sondern auch bezüglich Stärke und Ort unmöglich sind. Ein Urvertrauen darauf, dass sich Erdbeben „an die bisherigen Stärken halten und diese nicht zu überschreiten gedenken“ ist also durch nicht zu rechtfertigten!

Prof. Wolfgang Jacoby, Uni Mainz, hält am 14.4.2011 in einem Vortrag in Speyer Beben in Deutschland bis ML 5 auf RS für jederzeit denkbar. Gefährdet sind der Hohenzollerngraben, das Maintal, das Niederrheinbecken. Die größte denkbare Magnitude wäre dabei ML 7,0, voraussichtlich im Rheingraben. Es lassen sich nur Aussagen zur „Wahrscheinlichkeit“ etwa in den nächsten 100 oder 1000 Jahren machen. WANN und WO in diesem Zeitraum das Beben eintritt, lässt sich nicht vorhersagen.

Zu beachten ist, dass es jederzeit auch Beben an „unerwarteten Stellen“ geben kann. Die Aussagen zu Risikoabschätzungen basieren auf bekannten Erdbebenaktivität: Davon abgeleitet wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Beben einer bestimmten Magnitude in bestimmter Entfernung in bestimmter Zeit  stattfindet. Wo noch nichts in den letzten Jahrhunderten stattgefunden hat, kann nichts hochgerechnet werden … Prof. Jacoby würde nach eigner Aussage „nie wagen zu sagen, hier ist eine absolute Sicherheit, ich kann meine Hand dafür nicht ins Feuer liegen“.

Die beiden Beben von Christchurch 2010/2011 kosteten ca. 200 Menschen das Leben und richteten zwischen 10 und 20 Mrd. US-$ Schaden an. das zweite war zwar verheerender, hatte aber mit etwa 6,3 (RS) die geringere Stärke (das 1.: 7,0 RS) Ein entsprechend verheerendes Beben im Rheingraben der Stärke 7,0 ist nicht auszuschließen und würde die AKWs Biblis oder Philippsburg in Einzelteile zerlegen.

Fazit: Bei Erdbeben wären nach bisherigen Erfahrungen zumindest die AKWs Biblis A und B und Philippsburg 1 und 2 stark gefährdet. Einem Tsunami ausgeliefert wären Brunsbüttel, Brokdorf und Unterweser. Die Auslegung deutscher AKWs liegt maximal bei 5 bis 6 laut Richterskala! Zu rechnen ist durchaus mit einem Erdbeben mit Stärken über 6,0 (RS)

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Richterskala

 

Biblis B

Henrik Paulitz kommt bei einer Untersuchung zu Biblis 2008 zu dem Ergebnis, dass Biblis B (das war Gegenstand der Untersuchung) schon ein vormals in der Nähe stattgefundenes Erdbeben (Worms) NICHT unbeschadet überstehen hätte. Für die Erdbeben-Auslegungen Biblis B wurden nur Intensitäten bis VIII und maximale Bodenbeschleunigungen bis etwa 1,5 m/s2 berücksichtigt. Tatsächlich aber sind am Standort Erdbeben mit weitaus größeren Intensitäten bzw. Bodenbeschleunigungen (bis 3,0 m/s2 und mehr) möglich. Die RSK-Arbeitsgruppe Seismologie hält es für „sachgerecht“, mit Magnituden bis (Richterskala) ML = 6,1 zu rechnen, das wäre eine Intensität bis etwa IX. 1952 kam es – weniger als 20 km vom Standort Biblis entfernt – bei Ludwigshafen/Worms zu einem mittelschweren Erdbeben: Magnitude ML = 5,1. Das stärkste bisher beobachtete tektonische Erdbeben im Bereich des mitteleuropäischen Schollenlandes war das berühmte Erdbeben von Basel im Jahre 1356. Diesem Erdbeben wird heute im allgemeinen eine Intensität von ca. 7 bis 8 laut Richterskala zugeordnet.

 

Erdbebensicherheit technischer Anlagen in Baden-Württemberg

In der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abg. Dr. Walter Witzel GRÜNE vom 06. 03. 2003; „Risiken bei Erdbeben am Oberrhein“ wird massiv rumgeeiert. Zum Beispiel, Frage:

„Deckt der reguläre Katastrophenplan auch gekoppelte potenzielle Szenarien ab (wenn also z.B. als Folge eines schweren Erdbebens sowohl der Rheinseitenkanal birst als auch ein schwerer Atomunfall in Fessenheim ausgelöst wird“

Antwort: „Die Landesregierung kann keine konkreten Aussagen zu den Auswirkungen von Erdbeben, sondern nur zu der Koordinierung eines solchen Ereignisses machen.“

 

Konkret wird es immerhin an zwei Stellen:

„… Die Erdbebenauslegung des Kernkraftwerks Fessenheim geht von dem stärksten, historisch wahrscheinlichen Erdbeben an dem Standort aus. Für dieses Auslegungserdbeben wurde ein Beben der Stärke von 5,9 auf der Richter-Skala mit einer Tiefe von 20 km direkt unter den Kraftwerk bzw. ein Beben der Stärke 6,5 mit einer Tiefe von 10 bis 20 km in einer Entfernung von 30 km festgelegt. Als Sicherheitserdbeben wird ein Erdbeben der doppelten Stärke angenommen.“

und

„Die Landesregierung anerkennt den Bedarf weiterer Forschungs- und Untersuchungsprojekte zur Einschätzung der Erdbebengefährdung in Baden-Württemberg.

 

 

Greenpeace kommt in einem Gutachten (hier) 2005 zu folgenden Ergebnissen:

Gefährdung durch Erdbeben Biblis A + B

Biblis A weist viele Mängel auf. Die schlimmste Schwachstelle könnte die Gefährdung durch Erdbeben sein. Bis Ende der 90er Jahre wurde davon ausgegangen, dass maximal ein Beben der Stärke 7,75 auf der MSK-Skala (ca. 5 Richterskala) zu befürchten ist. Schon einem solchen könnten unzählige Rohrleitungen, Kabel und Ventile im Block A nicht standhalten. Nach dem neuesten Erkenntnisstand reicht diese Annahme jedoch nicht aus. Ein im Dezember 1999 abgeschlossenes, bis heute nicht veröffentlichtes Expertengutachten belegt, dass mit stärkeren Belastungen gerechnet werden muss. Bei einem konsequent konservativen, d.h. auf der sicheren Seite liegenden Vorgehen, müssen die bei einem Beben maximal wirkenden Kräfte etwa doppelt so groß angesetzt werden wie bisher.

Sämtliche technischen Mängel von Block A werden damit noch viel problematischer. Auch Block B ist gegen die höheren Lasten nicht ausgelegt. Eine Nachrüstung, die es gestatten würde, einem den neuen Erkenntnissen entsprechenden Beben standzuhalten, ist praktisch nicht machbar. Man müsste das AKW quasi neu und stabiler errichten.

 

Geowissenschaftlich Vortrag zu:

Erdbebensicherheit deutscher AKWs

Eckhard Grimmel kommt in seinem Vortrag „Wie sicher sind Atomkraftwerke in Deutschland bei Erdbeben?“ zu folgenden Ergebnissen:

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke zum Teil überhaupt nicht, zum Teil nur gegen schwache und vielleicht mittlere, aber nicht gegen starke Erdbeben gesichert sind. Da aber eine sichere Auslegung auch gegen starke Erdbeben aus geowissenschaftlicher und bautechnischer Sicht erforderlich ist, sollten alle Atomkraftwerke stillgelegt werden, um die permanente Gefahr eines katastrophalen Strahlungsunfalls zu vermeiden.

(Grafiken/Tabellen bitte auf der Originalseite nachsehen)

Zu beachten, die angegebene Skala ist NICHT die übliche Richter-Skala, sondern die weniger gebräuchliche Medvedev-Sponheuer-Karnik-Skala (MSK), die Umrechnung ist etwa: Richter + 2 = MSK

Die Auslegung deutscher AKWs liegt demnach maximal bei 5 bis 6 laut Richterskala!

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Dipl. Ing. Christoph Heil, EnBW, äußert sich in einer Veranstaltung in Speyer zur Erdbebensicherheit von Neckarwestheim wie folgt: „Die Magnitude spielt keine Rolle: entscheidend ist die Beschleunigung: Die Auslegung von Neckarwestheim hält bis zu einer Beschleunigung von 150 – 200 cm/s2 (= 1,50 – 2,00 m/s2)“. Laut Herrn Heil entspräche dies „in etwa dem Beben in Fukushima …

 

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Offener Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 1. April 2011

Zur Kenntnis an:

– Siemens-Chef Peter Löscher
– E.On-Chef Johannes Teyssen
– RWE-Chef Jürgen Großmann
– EnBW-Chef Hans-Peter Villis
– Vattenfall Europe-Chef Tuomo Hatakka
– Bundesumweltminister Norbert Röttgen
– RSK-Chef Rudolf Wieland

Erhebliche Gefährdung von Atomkraftwerken schon bei relativ schwachen Erdbeben

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir möchten Sie auf eine ganz erhebliche Gefährdung der deutschen Atomkraftwerke aufmerksam machen und Sie als Physikerin nachdrücklich darum bitten, die folgenden Sachverhalte persönlich zur Kenntnis zu nehmen.

Der ehemalige Siemens/KWU-Chef Klaus Barthelt wollte Anfang der 1980er Jahre die deutschen Atomkraftwerke mit einer verbesserten, „momentfreien, auslenkenden“ Stütztechnik für Rohrleitungen, Kühlpumpen etc. vor Erdbeben und Flugzeugabsturz schützen. Er konnte sich damit aber im Siemens-Konzern nicht durchsetzen.

Atomkraftwerke sind daher schon durch relativ schwache Erdbeben wie auch durch vergleichsweise kleine Flugzeuge erheblich gefährdet, zumal wenn beispielsweise schon thermische Vorbelastungen an Komponenten bestehen und zusätzlich von der Modelltheorie abweichende dynamische Einwirkungen den getroffenen Lastannahmen entgegen wirken. Unter solch ungünstigen Bedingungen könnte bereits die Schnellabschaltung eines Atomkraftwerks zu gefährlichen Schäden führen.

Diese Aussagen macht der Spezialist für erdbebensichere Stützsysteme Erich Görgens, der an der Planung und Errichtung der meisten westdeutschen Atomkraftwerke beteiligt war.

Herr Görgens widerspricht der Auffassung, dass die Kühlsysteme im japanischen Katastrophenmeiler Fukushima durch die „Stärke“ des Erdbebens zerstört wurden. Er vermutet vielmehr, dass es die besondere Charakteristik des Erdbebens war, die abweichend von der Modelltheorie, relative Verschiebungen zwischen den Abstützungen und so unzulässige Lasten verursachend, zu den großen Schäden in Japan führte.

Die herkömmlichen Befestigungskonzepte etwa für Rohrleitungen und Kühlwasserpumpen in Atomkraftwerken ständen sich bezüglich den Anforderungen zum Schutz vor Erdbeben und vor Flugzeugabstürzen diametral entgegen. Zum Schutz der durch Erdbeben ausgelösten mittelfrequenten Schwingungen setze man auf starre Stützsysteme, die aber eine Gefahr bei Flugzeugabstürzen darstellen. Hochfrequente Schwingungen, wie sie schon beim Aufprall kleiner Flugzeuge auf ein Reaktorgebäude entstünden, erforderten hingegen eine sehr weiche, flexible Aufhängung.

Nach Auffassung von Herrn Görgens, der mit den Verantwortlichen etlicher Atomkraftwerkshersteller über die Thematik diskutierte und mit diversen Universitäten zusammengearbeitet hat, sind diese Konzepte völlig untauglich. Sich gegenseitig ausschließende Sicherungsmaßnahmen, nicht vorher bestimmbare Belastungen und nicht ausweichend stützende Abstützungen, bestimmen das Restrisiko in Atomkraftwerken.

Die in der Atomtechnik und von Gutachterorganisationen eingesetzten „Rechenprogramme“ sind nach Ansicht von Herrn Görgens untauglich, weil denen stark vereinfachte Modellannahmen zugrunde lägen, die nicht durch geeignete mechanische Lastfallabsicherungen ausgeglichen würden.

„Absolute Momentfreiheit und/oder ausweichende Widerlager“ sind für Maschinenbauer Görgens die Lösung des Problems. Die Lösung liege in einem stressfreien, frequenzunabhängigen Stützkonzept für mechanische Systeme. Relative Verschiebungen zwischen Stützpunkten, müsse man momentfrei auslenken und dadurch sichern können. Eine Technik, wie sie prinzipiell in den Hinterachsen von Autos Verwendung findet. In den USA habe man in Atomkraftwerken immerhin so genannte „Struts“ eingesetzt, offenbar aber nicht optimal genutzt.

Herr Görgens ist der Auffassung, dass alle Atomkraftwerke weltweit derzeit eine erhebliche Gefahr darstellen und so nicht weiterbetrieben werden dürfen. Er sieht weltweiten Nachrüstungsbedarf.

Wir fordern Sie vor diesem Hintergrund auf, die deutschen Atomkraftwerke wegen erheblicher Gefährdung im Sinne von § 17 Abs. 5 Atomgesetz vom Netz zu nehmen und endgültig stillzulegen.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass es zuletzt am 23. Dezember 2010 im Rheingraben bei Mainz zu einem Erdbeben der Stärke 3,4 auf der Richterskala kam. Bei ungünstigen Beschleunigungen könnte selbst ein solches Erdbeben mit Epizentrum in der Nähe eines Atomkraftwerks ausreichen, einen katastrophalen Unfall auszulösen, so Herr Görgens. Vor der Errichtung des Atomkraftwerks Biblis gab es in der Umgebung des Standortes zwei Erdbeben der Stärke 5,1 bzw. 5,2 auf der Richterskala.

Das zeigt, wie akut die Gefahr ist und dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Thiel, Vorstand der IPPNW

Kontakt: Henrik Paulitz (Atomexperte), Tel. 0032-485-866 129. Angelika Wilmen (Presse), Tel. 030-69 80 47-15.

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de, Email: ippnw@ippnw.de

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Quellen:

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Anlage_B_-_Biblis_B_ist_unzureichend_gegen_Erdbeben_ausgel….pdf

https://www.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/1000/13_1858_d.pdf

https://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/atomkraft/greenpeace_studie_restrisiko_biblisa.pdf

https://www.geowiss.uni-hamburg.de/i-geogr/staff/grimmel/atomweb/atomkr.htm#anchor1158463

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Entsorgung Laufzeitverlängerung

Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

—————————————————————
Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/

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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle Terrorgefahr

Warum wird aktuelle Risikostudie nicht veröffentlicht?

Eine neu erstellte Risikostudie österreichischer Experten („FLAB DID II“-) über die alten deutschen Atomreaktoren wird nicht veröffentlicht, sondern als „Verschlusssache“ eingestuft. Die zuständigen deutschen Regierungsstellen haben einer Veröffentlichung widersprochen. Das brachte der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober am 24.2.2011 in einem Gespräch mit den Oberösterreich-Nachrichten an die Öffentlichkeit. Die Österreicher regt besonders auf, dass auch das bayrische AKW Isar 1 betroffen ist, das im Fall eines GAUs verheerende Auswirkungen auf Österreich hätte.

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Demonstration Termine

Demo Jülich, 30.01.2011, 14:00 Uhr

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe AtomkraftgegnerInnen,
auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich lagern 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten Forschungsreaktor. Das Forschungszentrum möchte sich dieser Altlast entledigen und plant die Castoren mit einer ganzen Serie von Transporten ins Zwischenlager nach Ahaus zu bringen. Die offizielle Begründung: Die Lagerung in Ahaus ist für das Forschungszentrum angeblich billiger als der weitere Verbleib der Castoren in Jülich.
In der Wochenzeitung „der Freitag“ habe ich einen entsprechenden Artikel mit Hintergrundinformationen veröffentlicht.
Wir lehnen die Verlagerung der Castoren von Jülich nach Ahaus ab. Ein entsprechender Antrag „Castor-Transporte und damit unnötige Risiken für Mensch und Umwelt vermeiden – Hochradioaktive Brennelementekugeln weiterhin am ehemaligen AVR Jülich zwischenlagern“ wird demnächst im Landtag NRW von uns eingebracht. Die Transporte sind gefährlich. Das Risiko von Unfällen ist nicht verantwortbar. Die Kosten der Transporte tragen die SteuerzahlerInnen. Wir begrüßen, dass sich die NRW-Landesregierung gegen die Transporte ausgesprochen hat und sich für einen Verbleib der Castoren in Jülich einsetzt. Nun ist es an der Bundesregierung als Mehrheitsanteilseignerin des Forschungszentrums die Transporte nach Ahaus abzusagen und die weitere Lagerung in Jülich zu ermöglichen.
Mit der Demonstration am 30. Januar um 14 Uhr am Forschungszentrum Jülich wollen wir gegen die Atompolitik der Bundesregierung und die geplanten Castor-Transporte protestieren.
Wir bitten euch, zur Demo zu mobilisieren. Den GRÜNEN Aufruf und weitere Einzelheiten zur Demo gibt es hier.
Keine Atommüll-Verschieberei von Jülich nach Ahaus!
Atomkraft – Nein Danke!
Liebe Grüße
Hans Christian Markert, MdL
Sprecher für Umwelt-, Verbraucherschutz und Anti-Atompolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW

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Störfälle

Blindflug Grafenrheinfeld

Atom: Blindflug Grafenrheinfeld

Zu dem meldepflichtigen Befund am Primärkreislauf des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld und dem Umgang des Bundesumweltministeriums damit erklärt Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik:

Mit der Entscheidung, das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld weiterlaufen zu lassen, brechen Minister Röttgen und sein oberster Reaktoraufseher, der Atomlobbyist Gerald Hennenhöfer, ein Tabu. Als vor über einem halben Jahr ein Befund am Primärkreislauf des Atomkraftwerks festgestellt wurde, hätte es nur eine Konsequenz geben dürfen: Grafenrheinfeld erst wieder ans Netz zu lassen, wenn die Ursache geklärt und das Problem behoben ist. So wurde das bisher gehandhabt und so muss das auch bleiben.

Doch das Umweltministerium beschwichtigt und wartet ab. Ohne überhaupt zu wissen, worum es sich genau handelt und ohne die Ursache des Befundes zu kennen, wird das Risswachstum beurteilt und die nicht-vorhandene Sicherheitsrelevanz bescheinigt. Kurz gesagt, Grafenrheinfeld ist im Blindflug unterwegs und Röttgen guckt zu. Das ist inakzeptabel.

Statt die gebotene bestmögliche Schadensvorsorge durchzusetzen, versteckt sich der Umweltminister lieber hinter den Experten der Reaktorsicherheitskommission, die keine sofortige Abschaltung gefordert habe. Das ist jedoch völlig irrelevant. Denn es obliegt der Behörde, über die sofortige Abschaltung zu entscheiden und sie zu verfügen. Diese Verantwortung kann und darf sie nicht auf Sachverständige abwälzen.

Solange die Ursache des Problems in Grafenrheinfeld nicht geklärt und behoben ist, muss der Reaktor vom Netz. Und zwar sofort. Im Hinblick auf die Laufzeitverlängerung ist auch mit Hochdruck zu klären, welchen Einfluss der in Grafenrheinfeld bereits gefahrene Lastfolgebetrieb auf das Risswachstum hat.

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Hintergründe Störfälle

IPPNW: (zum Film Restrisiko – SAT1) … Nach Vorfall im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

IPPNW-Presseinformation vom 17. Januar 2011

Nach Vorfall im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

„Restrisiko“ geht unter die Haut

Im bayerischen Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gibt es möglicherweise einen sehr langen, umlaufenden Riss einer Rohrleitung, der zum Abriss der Leitung führen könnte. Monatelang wurde der Befund nicht richtig gemeldet und die Anlage aus rein wirtschaftlichen Gründen weiterbetrieben. Bis heute wurde die betreffende Stelle nicht so untersucht, dass ein Leck-Störfall tatsächlich ausgeschlossen werden kann. In jeder Risikostudie zählen Lecks im Bereich des Primärkreises zu den potenziellen Auslösern eines schweren Kernschmelzunfalls.

Zu einem solchen Leck-Störfall kommt es – wegen des alles dominierenden wirtschaftlichen Interesses des Betreibers – im Spielfilm „Restrisiko“ im fiktiven Atomkraftwerk „Oldenbüttel“, der morgen Abend ausgestrahlt wird (SAT.1, 18. Januar 2011, 20.15 Uhr). Das Vorstandsmitglied der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW, Reinhold Thiel, und IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz standen der Produktion beratend zur Seite. Sie nehmen zu „Restrisiko“ wie folgt Stellung:

Selbst wenn man sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema Atomenergie kritisch befasst, kann man nur sagen: „Restrisiko“ geht unter die Haut. Dies deswegen, weil der Film auf schlichte Gut-Böse-Schemata weitgehend verzichtet, weil er mit herausragenden Schauspielern brilliert und weil er mit einer spannenden Dramaturgie fesselt. Der Film ist insgesamt realitätsnah, wobei sich das eine oder andere technische Detail in der Realität ein wenig anders darstellt. Die bewusste Verfremdung an wenigen Stellen des Films dient dazu, übergeordnete reale Probleme filmisch-dramaturgisch vermitteln zu können. Das ist perfekt gelungen.

„Restrisiko“ arbeitet mit drei Figuren heraus, was das rein wirtschaftliche Interesse der Atomkraftwerksbetreiber an verlängerten Laufzeiten für die Verantwortlichen in den Atomkraftwerken vor Ort bedeutet: Der forsche Kraftwerksdirektor, der das Profitinteresse des Betreibers zu exekutieren hat; der leitende Ingenieur, den das schlechte Gewissen wegen menschlicher und technischer Fehler sowie wegen radioaktiven Freisetzungen plagt und der weiß, dass alte Atomkraftwerke abgeschaltet werden müssen. Und dazwischen die Sicherheitschefin, die zunächst zu leichtfertig an die Beherrschbarkeit der Atomenergie glaubt, ohne völlig verantwortungslos zu handeln, und die im Laufe der Zeit immer mehr begreift, dass von dem alten Atommeiler eine erhebliche Gefahr ausgeht, die es zu verhindern gilt.

„Restrisiko“ spielt vor dem Hintergrund, dass es in der Energiepolitik nur vordergründig um alle möglichen Aspekte geht, letztlich aber allein eines zählt: der schnöde Mammon, dem regelrecht alles untergeordnet wird – insbesondere die Sicherheit der Bevölkerung.

Realitätsnah ist der Film unter anderem auch deswegen, als nicht nur atomkritische Organisationen wie die IPPNW eindringlich vor gravierenden Sicherheitsdefiziten warnen. Auch Insider und Befürworter der Atomenergie halten – ganz ähnlich wie der Ingenieur im Film – den Weiterbetrieb der Siedewasserreaktor-Baulinie 69 für nicht länger verantwortbar. Im Oktober veröffentlichte ein ehemaliger Ingenieur des Atomkraftwerksherstellers Siemens gemeinsam mit neun anderen ausgewiesenen Fachleuten einen brisanten „Schwachstellenbericht“. Demnach muss in den Atommeilern Brunsbüttel, Isar-1, Philippsburg-1 und Krümmel mit einem Riss in einer Schweißnaht gerechnet werden – und zwar direkt am Reaktordruckbehälter. Denn dort können Spannungen von 326 Newton/mm2 auftreten, obwohl nur ein Wert von 177 zulässig und genehmigt ist.

Da ein solches Leck die Kühlfähigkeit des Reaktorkerns grundsätzlich in Frage stellt, muss mitten im dicht besiedelten Deutschland mit einem katastrophalen Atomunfall wie in Tschernobyl gerechnet werden – ein Horror-Szenario, welches der Film noch nicht einmal an die Wand malt. Im Film verläuft es glimpflicher.

Völlig zu Recht trifft der leitende Ingenieur im Film die Aussage, dass die Zeit dieser Atommeiler abgelaufen ist. In der Realität kommt der an dem „Schwachstellenbericht“ beteiligte Ingenieur ebenso zu dem Ergebnis, dass man den Weiterbetrieb der Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 nicht länger verantworten kann.

Redaktionelle Hinweise:

Im Anschluss an die Ausstrahlung von Restrisiko folgt um 22.15 Uhr die Dokumentation „Restrisiko Atomkraft – Mit Sicherheit unsicher?“.

Den „Schwachstellenbericht Siedewasserreaktoren Baulinie 69“ finden Sie hier: https://www.ippnw.de/startseite/artikel/1f8648cb56/brisanter-schwachstellenbericht.html

Siehe auch „Nachrüstungsliste bestätigt wesentliche Biblis-Mängel“:  https://www.ippnw.de/startseite/artikel/0d757d07ac/nachruestungsliste-bestaetigt-wese.html

Kontakt:

Henrik Paulitz, IPPNW, Tel. 0032-485-866 129

Deutsche Sektion der Internationalen Aerzte

fuer die Verhuetung des Atomkrieges, Aerzte in

sozialer Verantwortung (IPPNW)

Koertestr. 10

10967 Berlin

Tel. 030-69 80 74-0

www.ippnw.de

Email: ippnw@ippnw.de