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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfalle

Grüne Zustimmung zum Merkel-Konsens?

ist nicht drin!!!

Die grüne Sprachregelung sollte eigentlich klar sein (leider ist sie es nicht …)

Eine grüne Zustimmung zu einem Konsens ist NACH FUKUSHIMA nur möglich, wenn …
1. dieser def. UNUMKEHRBAR gestaltet ist (GG-Änderung oder Abschluss innerhalb einer Legislaturperiode oder ggf. eine 3. Variante, die ich noch nicht sehe)
2. Gorleben ab sofort ausgeschlossen wird (s. BDK-Beschluss Freiburg) und umgehend eine ergebnisoffen Endlagersuche gestartet wird
3. Die Sicherheitsauflagen SOFORT auf den aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft verschärft und angewandt werden. Dies hätte nach Fukushima das sofortige  „AUS“ für die SWR Gundremmingen B und C und aufgrund der Erdbeben-Gefährdung für NWH 2 zur Folge
4. Kein zusätzlicher Ausbau an Kohle oder gar Braunkohle-KWs festgeschrieben wird (Klimaschutzziele müssen bleiben)
5. Der EEs-Ausbau weiter beschleunigt und Energiesparmaßnahmen sowie Effizienzsteigerungen umgehend angegangen werden.

Offengestanden sehe ich nicht, wie dies mit CDU/CSU/FDP erreicht werden soll, aber wenn, dann könnte zugestimmt werden.

ANDERS BLEIBT NUR DIE ABLEHNUNG!!!

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Demonstration Hintergründe Laufzeitverlängerung Termine

Abschalt-Blockade Neckarwestheim 2 – Stilllegung durchsetzen!

Atomkraftwerke sind tickende Zeitbomben. Mit ihrem Betrieb ist ein nicht vorhersehbares, grenzenloses Risiko verbunden. Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima haben das schonungslos gezeigt.
Wir sagen: Keine Minute länger!

Allein die Verseuchung durch Uranabbau erfordert schon die sofortige Stilllegung der Atomanlagen. Mit dem Weiterbetrieb wird tagtäglich hochradioaktiv strahlender Atommüll erzeugt, für den es weltweit keine Entsorgungsmöglichkeit gibt.
Wir sagen: Kein Gramm mehr!

Es reicht nicht, nur die 7 ältesten Atommeiler in Deutschland vom Netz zu nehmen. Auch der Betrieb jüngerer Atomanlagen birgt das Risiko von unbeherrschbaren Störfällen. Deshalb muss Block 2 in Neckarwestheim, der als letztes AKW in der BRD vor über 20 Jahren 1989 ans Netz gegangen ist, ebenfalls nicht nur sofort abgeschaltet, sondern für immer stillgelegt werden.

Vom Protest zum aktiven Widerstand!

Ziviler Ungehorsam ist jetzt die logische Antwort auf die Versuche, die BürgerInnen weiter hinzuhalten und mit Ausstiegsdebatten zu beschwichtigen. Also wird es ab Samstag, 13. August 2011 die Abschaltblockade und Aktionen am AKW Neckarwestheim geben.

Wir lassen uns nicht befrieden!
Wir verhandeln nicht über Laufzeiten!
Wir diskutieren nicht über die Kosten der Energiewende!

Stilllegung aller Atomanlagen jetzt sofort!
Strom aus 100% Regenerativen Energien schnellstmöglich!

 

https://abschaltblockade-neckarwestheim.de/

Neu: Das Flugblatt als PDF zum Herunterladen, Ausdrucken und Verteilen!

https://abschaltblockade-neckarwestheim.de/materialien/AbschaltBlockade_Neckarwestheim_Fl_A5_WEB.pdf

 

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Entsorgung Hintergründe Laufzeitverlängerung

Sekt oder Selters?

Was bedeuten die Atom-Beschlüsse der Bundesregierung für die Anti-AKW-Bewegung?

Von Jochen Stay

In Krümmel wird gefeiert! Genauso sicherlich in Brunsbüttel und Esenshamm. Diese norddeutschen Pannen-Meiler werden nie wieder ans Netz gehen. Das ist ein großartiger Erfolg aller Menschen, die sich teilweise seit Jahrzehnten dafür eingesetzt haben, dass diese Atomkraftwerke stillgelegt werden.
Noch etwas verhalten sieht man die Sache in Biblis, droht doch mit der „Kaltreserve“ ein Hintertürchen, dass die endgültige Stilllegung von Biblis B verzögert. In Philippsburg ist es bezogen auf Block 1 ähnlich. Doch Biblis A ist auf jeden Fall erledigt. Auch das ist ein Grund zum Feiern.
Nichts zu Lachen haben die Menschen rund um Brokdorf, Grohnde, Lingen, Grafenrheinfeld und Gundremmingen. Die dortigen AKW werden noch mindestens zehn Jahre weiterlaufen – teilweise deutlich länger, als mal unter Rot-Grün vereinbart.
Am deutlichsten wird das Spannungsfeld, in dem sich die Anti-AKW-Bewegung jetzt befindet, in Ohu/Isar, Neckarwestheim und – falls da die „Kaltreserve“ nicht zuschlägt – auch in Philippsburg. Da werden die jeweils älteren Reaktorblöcke stillgelegt, die „jüngeren“ sollen noch lange Jahre weiterstrahlen. Dort macht es also Sinn, gleichzeitig mit Sekt und Selters anzustoßen.
Ja, wir AtomkraftgegnerInnen haben diese Tage was zu feiern, nämlich dass sieben bis acht AKW endgültig stillgelegt werden. Das war nach Fukushima kein Automatismus, wie sich in anderen Ländern zeigt. Dieses Ziel haben wir nur erreicht, weil sich hierzulande Hundertausende aktiv dafür eingesetzt haben. Und es ist eine traurige Tatsache, dass Protestbewegungen ihre Erfolge viel zu wenig feiern. Mit dieser Tradition sollten wir ganz bewusst brechen.

Der Ausstieg wird 2022 nicht stattfinden

Und es gibt die andere Seite: In Grafenrheinfeld haben sie es als erste gemerkt. Zuerst verhaltene Freude darüber, dass das AKW jetzt ja vielleicht doch wie im rot-grünen Plan avisiert 2014 vom Netz gehen könnte – aber dann plötzlich die frustrierende Erkenntnis, dass mit der Übertragung von Strommengen-Kontingenten aus Mülheim-Kärlich und Krümmel neben allen anderen neueren AKW auch der fränkische Reaktor bis 2021 weiterlaufen wird. Und möglicherwiese noch länger…
Denn das, was die Regierung als „Atomausstieg bis 2021/2022“ verkauft, ist eine Katastrophe. Und zwar gar nicht nur und nicht einmal in erster Linie, weil es zehn bis elf Jahre weiter Restrisiko und Atommüllproduktion in den neun verbleibenden AKW bedeutet, sondern weil mit der Beibehaltung der Reststrommengen-Regelung der Ausstieg 2022 nicht stattfinden wird.
Dass die AKW-Betreiber mit Stromkontingenten virtuos jonglieren können, haben sie in den letzten Jahren eindrucksvoll bewiesen und so verhindert, dass eine ganze Reihe von Meilern zum ursprünglich angekündigten Zeitpunkt stillgelegt wurden.
Und deshalb wird es jetzt kein stufenweises Stilllegen der verbliebenen Reaktoren, verteilt über die nächsten zehn Jahre, geben, sondern alle neun werden, bei geschicktem Strommengen-Management, bis 2021 noch am Netz sein. Und dann haben wir ein dickes Problem. Industrie und Stromkonzerne werden uns erzählen, dass es unmöglich ist, neun AKW innerhalb weniger Monate gleichzeitig vom Netz zu nehmen, drohen mit Blackouts und steigenden Strompreisen. Das ganze Spiel noch einmal von Vorne. Und je nachdem wie dann die politischen Mehrheiten, die Stimmung in der Bevölkerung, die Wirtschaftslage und der Abstand zum letzten Super-GAU sein werden, wird es Laufzeitverlängerungen geben.

Erfreulich ist nur das, was wir jetzt in der Hand haben

Bildlich gesprochen: Ein stufenweiser Ausstieg ist wie eine langsam abfallende Küste. Das, was die Regierung gerade organisiert, ist aber eine Steilküste. Die Gesellschaft wird 2021 oben stehen und sich fragen, wie sie runter ans Meer kommt. Wir AtomkraftgegnerInnen werden sagen: Das geht, wir müssen nur ein wenig klettern. Die Industrie wird Angst vor Abstürzen verbreiten. Wer sich dabei durchsetzt, ist mehr als offen.
Und ja: Ich glaube, die Union und selbst die SPD sind zu einer erneuten Laufzeitverlängerung in zehn Jahren fähig, wenn das politische Klima es dann zulässt. Zehn Jahre können in der Politik ein ganzes Zeitalter sein. Oder erinnert sich noch jemand daran, was vor zehn Jahren in der Gesundheitspolitik diskutiert und beschlossen wurde? 2021 wird es nicht mehr relevant sein, was irgendeine Kanzlerin ein Jahrzehnt zuvor kurz nach der japanischen Reaktorkatastrophe gesagt hat. Da zählen viel stärker aktuelle Stimmungen und parteitaktische Vorteile.
Fazit: Erfreulich ist nur das, was wir jetzt in der Hand haben, nämlich die Stilllegung einer ganzen Reihe gefährlicher Reaktoren. Irgendwelche Verheißungen über einen Ausstieg bis 2022 sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt sind. Bei jedem noch laufenden Reaktor muss die Stilllegung hart erkämpft werden – und wenn wir das nicht aktiv tun, dann wird sie nicht stattfinden.

Placebo-Politik in Sachen Gorleben

Und es gibt noch einen Bereich, in dem gerade Politik-PR vom Feinsten die Lage vernebelt: Wer in den Beschlüssen und Äußerungen der Bundesregierung zur Atommüll-Endlagerung eine Abkehr von Gorleben sieht, täuscht sich gewaltig. Eine neue Endlager-Suche wird nicht stattfinden, nicht in Bayern und auch nicht anderswo. Was die Bundesregierung beschlossen hat, sind lediglich Studien über die Eigenschaften verschiedener Gesteinsarten – unabhängig von konkreten Standorten – und gleichzeitig den weiteren zügigen Ausbau des Salzstocks in Gorleben als Endlager.
Wir haben es hier mit klassischer Placebo-Politik zu tun. Durch die Vergabe von Studien und durch zweideutige Äußerungen wird der Eindruck erweckt, es gäbe eine neue Offenheit in Puncto Endlager-Suche. Gleichzeitig wird in Gorleben und nur in Gorleben mit Nachdruck weitergebaut.
Am Ende wird die Entscheidung über ein Atommüll-Endlager nicht nach geologischen Kriterien getroffen, sondern ist eine politische Machtfrage. Und je weiter der Bau in Gorleben unter Milliardeneinsatz fortgeschritten ist, umso schwerer wird es, dieses Projekt trotz eindeutiger geologischer Mängel noch zu stoppen.

Den gleichen Fehler nicht noch einmal machen

Die entscheidende Auseinandersetzung dieser Tage ist der Kampf um die Deutungshoheit. Das gilt für die Endlager-Frage. Aber noch viel mehr beim Thema AKW-Laufzeiten. Die Medien bis hin zur taz feiern den deutschen Atomausstieg. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und wenn es uns AtomkraftgegnerInnen nicht gelingt, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass sie mit dem Enddatum 2022 ausgetrickst werden soll, dann haben wir in den nächsten Jahren ein Problem. Schon einmal, mit den Beschlüssen der rot-grünen Regierung im Jahr 2000 dachten viel zu viele Menschen, die Schlachten seien geschlagen und der Ausstieg kommt zwangsläufig. Den gleichen Fehler sollten wir nicht noch einmal machen.

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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle Terrorgefahr

Atomausstieg sofort!

– ein Kommentar

Jeder Tag länger ist ein Tag zuviel!

Die entsetzlichen Ereignisse von Fukushima haben uns allen endgültig vor Augen geführt, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie nicht zu verantworten ist. Ein Ereignis wie in Fukushima ist auch in Deutschland nicht auszuschließen und deshalb ist einem „Weiter-so“ in der Atompolitik kategorisch entgegen zu wirken. Aber auch ein Zurück zu dem rot-grünen Atom-Konsens macht unter diesen Vorzeichen keinen Sinn mehr und ist nicht zu vertreten.

Fukushima hat die Welt verändert, das bisher vernachlässigbare „Restrisiko“ gibt es nicht mehr. Denn diesem Restrisiko konnte unterstellt werden, es werde nie eintreten. Fukushima hat uns aber gezeigt, dass das nicht so ist, dass eben genau dieses Restrisiko eintreten kann und eintreten wird. Ein wie auch immer gearteter Weiterbetrieb bis zum Tag x schließt nun einmal das Risiko eines Super-GAUs, selbst noch am vorletzten oder am letzten Tag des Weiterbetriebes, also am Tag x – 1, ein. Daher kann es keinen neuen Konsens unterhalb eines Sofortausstiegs geben.

Mögliche Erdbeben bedrohen auch etliche deutsche AKWs. Zwar ist hier nicht mit derart verheerenden Beben wie in Japan zu rechnen, allerdings sind unsere AKWs sicherheitstechnisch auch auf deutlich geringere Beben ausgelegt, als sie z.B. im Rheingraben denkbar wären …

Klimaschutz und Gefährdung durch Atomenergie können und dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Der Ausstieg aus beidem ist möglich, auch ein Sofortausstieg aus der Atomenergie bei gleichzeitigem Fortschreiben der geplanten Klimaschutzmaßnahmen durch einen mittelfristigen Ausstieg aus den fossilen Energien ist kein Widerspruch. Hierbei wird bei der Argumentation pro Klimaschutz contra Sofortausstieg bisher regelmäßig die Umweltbelastung durch den zusätzlich produzierten Atommüll unterschlagen.

Details:

1.   Sichere Versorgung
Ein Atomausstieg bis 2015 ist machbar, ohne dass dies zu irgendeinem Zeitpunkt die sichere Versorgung gefährdet. Bestehende Überkapazitäten, Reserven im Kraftwerkspark und bereits geplante, rechtlich leider nicht mehr zu verhindernde Kraftwerkszubauten können den Wegfall aus der Atomkraft komplett kompensieren. Alleine rund 20 neue Erdgaskraftwerke und 10 Windparks auf dem Meer werden in den nächsten 5 Jahren ans Netz gehen. Hinzu kommen im Bereich Erneuerbarer Energien neue Kapazitäten bis 2020 von über 30 Gigawatt (GW) Solarstrom- und weitere 20 GW Windenergie-Leistung.
Die jahres- und kraftwerksgenauen Berechnungen zum Atomausstiegsplan zeigen, dass die Stromversorgung bis 2020 somit in jedem Jahr und zu jeder Zeit ohne zusätzliche Stromimporte gewährleistet werden kann. Selbst in extremen Zeiten, in denen die Last am größten ist, aber kaum Strom aus Wind- und Sonnenenergie zur Verfügung steht, ist die Versorgung sicher.[1]

2.      Lüge von den ausgehenden Lichtern:
Hier eine Beispielstunde vom 04.04.2011 (11 – 12 Uhr):
Importe                                                      Exporte
Aus Frankreich + 1.309 MW        In die Schweiz ‐ 2.536 MW
Aus Dänemark + 45 MW             Nach Polen ‐ 619 MW
Aus Tschechien + 937 MW         Nach Schweden ‐ 436 MW
__________________________Nach Dänemark ‐ 101 MW
__________________________Nach Österreich ‐ 291 MW
In die Niederlande 1.405 MW______________________
Importe Gesamt + 2.291 MW     Exporte gesamt ‐ 5.388 MW

Bilanz: Der Export übersteigt den Import in dieser Stunde um: 3.097 MW (wie viele andere Stunden auch)[2]

3.   Kernschmelze und Super-Gau ist in Deutschland möglich …. JEDEN Tag!
Alle 17 noch betreibbaren AKWs sind nicht gegen eine Kernschmelzkatastrophe geschützt. Fälschlicherweise werden einige von ihnen in der Debatte oft als „neu“ bezeichnet, obwohl auch diese schon 25 Jahre und etliche Störfälle auf dem Buckel haben. Wird die Haftpflicht den Risiken angepasst, dann sind alle 17 Reaktoren fällig. Auch bei einer „Neu“-Bewertung (was lediglich eine angemessene, realistische Bewertung wäre) der hinlänglich bekannten Risiken würde kein Meiler seine Betriebsgenehmigung behalten.
Wie diese Neubewertung konkret aussehen kann, hat interessanterweise der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) anhand der Gefahr eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 verdeutlicht. „Alles was möglich ist, muss ausgeschlossen sein“, erklärte er. Oder genauer: Bisher habe er bezüglich eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 nur die Wahrscheinlichkeit im Blick gehabt; die erschien ihm so gering, dass er den Betrieb für verantwortbar hielt. Jetzt schaue er stattdessen, ob es möglich sei, dass ein Flugzeug den Reaktor treffe. Und siehe da: Die Möglichkeit besteht, und deshalb ist Seehofer nun für die Stilllegung von Isar 1.
Wendet man dieses Seehofer’sche Gesetz jetzt aber auf alle anderen Atomkraftwerke an, bleibt kein einziges übrig. Denn überall ist die Kernschmelze möglich. Überall können Notstromversorgung und Kühlsystem ausfallen.

Der Sofortausstieg ist möglich
… und er ist nötig. Wenn nun Umweltorganisationen und Oppositionsparteien Szenarien entwickeln, dass wahlweise bis 2015, 2017 oder 2020 ausgestiegen werden kann, dann sind sie in ihrer Abwägung deutlich weniger konsequent als Horst Seehofer. Dann sagen auch sie letztlich nichts anderes als die Atomkraft-Befürworter: „Wird schon gutgehen.
Es ist klar, dass es bei diesen Konzepten in erster Linie darum geht, den skeptischen Teil der Bevölkerung mitzunehmen, die sich vor Stromlücken und teuren Energiepreisen fürchten. Realpolitisch ist dieses Vorgehen vielleicht sogar erfolgreich. Aber es macht auch ein Stück unglaubwürdig.[3]

4.   Gesetzeslage
Pressemitteilung vom 17.03.2011
Zu der aktuellen Debatte um das deutsche Atom-Moratorium und die künftige Energiepolitik erklärt Netzwerkmitglied Felix Ekardt, Professor für Umweltrecht an der Uni Rostock und Leiter der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik:
(1) Ein deutsches „Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken“ ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. § 17 und § 19 Abs. 3 Nr. 3 Atomgesetz erlauben genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil stets verlangt. Das Atomgesetz ist im Lichte dieser Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen.
(2) Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die Atomenergie nur „derzeit“ noch verfassungskonform sei, da ihr Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der Kraftwerksgenehmigungen nach § 17 Atomgesetz möglich. Ferner muss der Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.
(3) Die Debatte um die künftige Energiepolitik ohne Atomenergie braucht keinen Aktionismus, sondern eine konsequente Umsetzung bisheriger Erkenntnisse. Mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein genügen voraussichtlich nicht; es muss auch die absolute Energieverbrauchsmenge reduziert werden(Suffizienz), erst recht aus klimapolitischen Gründen. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte Erneuerbare-Energien-Einspeisevergütungen. Auf Dauer ist dies bei weitem billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg. Dagegen ist die in der EU und Deutschland bisher praktizierte Konzentration auf eine Vielzahl kleiner energiepolitischer Maßnahmen oft wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv.

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht
Juristische Fakultät/ Universität Rostock
Richard-Wagner-Straße 31
D-18119 Rostock
Tel.+Fax +49-341-9260883

BRIEFPOSTADRESSE und Leipziger Büro:
Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik
Könneritzstraße 41
D-04229 Leipzig
Tel.+Fax +49-341-9260883

 


[1] „Der Atomausstieg bis 2015 ist machbar, Neue Greenpeace-Berechnung für eine sichere Stromversorgung ohne Atomstrom“ Greenpeace

[2] Info-Mail von Hans-Josef Fell MdB vom 06.04.2011, 14:50 Uhr

[3] Jochen Stay in: https://www.ausgestrahlt.de/hintergrundinfos/politische-analyse/artikel/e72afac4f2/mitte-juni-faellt-die-entscheidung.html

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AKW-Betrieb verfassungswidrig?

Pressemitteilung vom 17.03.2011

Zu der aktuellen Debatte um das deutsche Atom-Moratorium und die künftige Energiepolitik erklärt Netzwerkmitglied Felix Ekardt, Professor für Umweltrecht an der Uni Rostock und Leiter der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik:

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(1) Ein deutsches „Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken“ ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. § 17 und § 19 Abs. 3 Nr. 3 Atomgesetz erlauben genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil stets verlangt. Das Atomgesetz ist im Lichte dieser Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen.

(2) Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die Atomenergie nur „derzeit“ noch verfassungskonform sei, da ihr Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie  bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der Kraftwerksgenehmigungen nach § 17 Atomgesetz möglich. Ferner muss der Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.

(3) Die Debatte um die künftige Energiepolitik ohne Atomenergie braucht keinen Aktionismus, sondern eine konsequente Umsetzung bisheriger Erkenntnisse. Mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein genügen voraussichtlich nicht; es muss auch die absolute Energieverbrauchsmenge reduziert werden(Suffizienz), erst recht aus klimapolitischen Gründen. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte Erneuerbare-Energien-Einspeisevergütungen. Auf Dauer ist dies bei weitem billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg. Dagegen ist die in der EU und Deutschland bisher praktizierte Konzentration auf eine Vielzahl kleiner energiepolitischer Maßnahmen oft wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv.


Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht
Juristische Fakultät/ Universität Rostock
Richard-Wagner-Straße 31
D-18119 Rostock
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Laufzeitverlängerung

GRÜNE unentschlossen?

Auf der Seite des Grünen Netzwerks „Grüne-Linke“ diskutieren Grüne den Sofortausstieg aus der Atomkraft:

Für uns als GRÜNE Partei kann und sollte es nur eine Antwort auf die Frage nach dem Enddatum des Atomzeitalters in Deutschland geben: Sofort, restlos und endgültig.
Nachdem die Atomindustrie gestützt auf eine dilletierende schwarz-gelbe Regierung unter Inanspruchname der brutalst möglichen Arroganz der Macht die Laufzeitverlängerung durchgeprügelt hat, gibt es keinen, wirklich keinen (!), Grund für uns, den sozialdemokratisch bestimmten Atomkompromiss wieder aufleben zu lassen. Auch nicht modifiziert, wie es mancherorts aus GRÜNEM Munde zu tönen scheint.

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Laufzeitverlängerung Termine Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

Petition zu Atomausstieg

Bitte unterstützen

zur Zeit gibt es eine e-Petition (17036) für den Ausstieg aus der Atomenergie online zum Mitzeichnen. Die Zeichnungsfrist läuft noch bis zum 4.5.2011
Lasst uns auch auf dieser Front Druck ausüben und versuchen 50.000 Unterschriften zu erreichen, damit diese Petition vom Petitionsausschuss zwingend behandelt wird.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php

Falls ihr in dem Bundestagssystem noch nicht angemeldet seid, musst ihr Euch vorher noch anmelden zur Zeichnung.
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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

IPPNW-Presseinformation vom 15. März 2010

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

BMU 1999: Alle AKW entsprechen nicht dem geforderten Sicherheitsmaßstab

Nach Angaben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW steht der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke nicht in Einklang mit den Bestimmungen des Atomgesetzes und den Grundsätzen des Kalkar-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein älteres Papier der Bundesregierung bestätigt, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht rechtmäßig betrieben werden.

Das Atomgesetz schreibt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik als zentralen Sicherheitsmaßstab für Atomkraftwerke vor. Für den Fall, dass eine Anlage diesen Sicherheitsstandard nicht mehr erfüllt, sieht das Atomgesetz den „Widerruf“ der Betriebsgenehmigung, also die endgültige Stilllegung vor. Die Argumentation der Atomindustrie, die Atomkraftwerke müssten heute lediglich den alten Sicherheitsstandards während der Zeit der Genehmigung vor rund 30 Jahren genügen, ist falsch. Denn der Widerruf laut Atomgesetz ist für den Fall vorgesehen, dass der Sicherheitsstandard „später“, also während der Betriebsphase nicht mehr gegeben ist.

Im einschlägigen Kalkar-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Atomaufsichtsbehörden (meist Umweltministerien) dazu verpflichtet, einen „dynamischen Grundrechtsschutz“ zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Behörden dafür zu sorgen haben, dass die Atomkraftwerke beispielsweise durch Nachrüstungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ist dies nicht der Fall, dann darf ein Atomkraftwerk nicht betrieben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei ausdrücklich die für die Atomaufsicht zuständigen Ministerien (die Exekutive) in die Pflicht genommen, weil die Behörden sehr viel schneller reagieren könnten als der Gesetzgeber. Entsprechend resultiert aber auch eine Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik tatsächlich durchzusetzen bzw. den weiteren Betrieb von Atomkraftwerken zu unterbinden, wenn der erforderliche Sicherheitsstandard nicht mehr gewährleistet werden kann.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben leitende Juristen der Bundesatomaufsicht in einem internen Papier vom 12. August 1999 festgestellt: „Alle laufenden Atomkraftwerke wären nach diesem Maßstab heute nicht mehr genehmigungsfähig. Laufende Atomkraftwerke entsprechen damit heute nicht mehr einem Sicherheitsmaßstab, der vom Atomgesetz nach neuem Stand von Wissenschaft und Technik gefordert ist.“

Die Bundesbeamten machen explizit deutlich, dass sowohl die ganz alten als auch die zuletzt errichteten „Konvoianlagen“ (Neckarwestheim-2, Emsland, Isar-2) nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen genügen: „Anlagen, die nicht zu den sog. Konvoi-Anlagen zählen (d.h. die älteren Anlagen), entsprechen konzeptionell und in der Ausführung in weiten Teilen auch nicht mehr dem Stand der Technik, soweit er im kerntechnischen Regelwerk festgeschrieben ist. In einzelnen technischen Merkmalen fallen auch bereits die Konvoi-Anlagen hinter den heutigen Stand der Technik zurück. Beispiele sind Maßnahmen zur Erhöhung der Abschaltsicherheit und zur Erhöhung der Zuverlässigkeit von Notkühlung und -bespeisung.“

Ebenso bestätigte beispielsweise auch das Hessische Umweltministerium in internen Behördenvermerken, dass das Atomkraftwerk Biblis „selbstverständlich“ nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Betrieb von Atomkraftwerke nur dann als zulässig erklärt, wenn der Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist. Da dies nach Bewertung der Behörden nicht der Fall ist, erweist sich der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke als rechtswidrig.

Siehe auch: Interview mit dem ehemaligen Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg:

https://www.ippnw.de/atomenergie/atom-recht/artikel/398e3988b2/die-behoerde-handelt-rechtsfehlerha.html

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Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

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Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/

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Landtagswahlen RLP + BaWü: Atomausstieg wählen

Heute ist die Gelegenheit die Bundesratsmehrheit gegen den Atomausstieg weiter zu stärken…