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Gesetzestexte Hintergründe Laufzeitverlängerung

AtG-Novelle 2011 § 7

juris – Fachportal Steuerrecht Einzelnorm

recherchiert von: … am 08.08.2011

juris-Abkürzung: AtG Quelle: Fassung vom: 31.07.2011 Gültig ab: zukünftig Dokumenttyp: Gesetz FNA: FNA 751-1

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren Atomgesetz § 7 Genehmigung von Anlagen

(1) Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe werden keine Genehmigungen erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs

(1a) Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,

2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,

3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,

4. mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,

5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,

6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.

Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein Messgerät zu messen. Das Messgerät nach Satz 2 muss zugelassen und geeicht sein. Ein Messgerät, das nicht zugelassen und geeicht ist, darf nicht verwendet werden. Wer ein Messgerät nach Satz 2 verwendet, muss das Messgerät unverzüglich so aufstellen und anschließen sowie so handhaben und warten, dass die Richtigkeit der Messung und die zuverlässige Ablesung der Anzeige gewährleistet sind. Die Vorschriften des Eichgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Eichordnung finden Anwendung. Der Genehmigungsinhaber hat den bestimmungsgemäßen Zustand des geeichten Messgerätes in jedem Kalenderjahr durch eine Sachverständigenorganisation und die in jedem Kalenderjahr erzeugte Elektrizitätsmenge binnen eines Monats durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen und bescheinigen zu lassen.

(1b) Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können ganz oder teilweise von einer Anlage auf eine andere Anlage übertragen werden, wenn die empfangende Anlage den kommerziellen Leistungsbetrieb später als die abgebende Anlage begonnen hat. Elektrizitätsmengen können abweichend von Satz 1 auch von einer Anlage übertragen werden, die den kommerziellen Leistungsbetrieb später begonnen hat, wenn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Übertragung zugestimmt hat. Die Zustimmung nach Satz 2 ist nicht erforderlich, wenn die abgebende Anlage den Leistungsbetrieb dauerhaft einstellt und ein Antrag nach Absatz 3 Satz 1 zur Stilllegung der Anlage gestellt worden ist. Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können von Anlagen nach Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 6 auch nach Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb nach den Sätzen 1 bis 3 übertragen werden.

(1c) Der Genehmigungsinhaber hat der zuständigen Behörde

1. monatlich die im Sinne des Absatzes 1a in Verbindung mit der Anlage 3 Spalte 2 im Vormonat erzeugten Elektrizitätsmengen mitzuteilen,

2. die Ergebnisse der Überprüfungen und die Bescheinigungen nach Absatz 1a Satz 7 binnen eines Monats nach deren Vorliegen vorzulegen,

3. die zwischen Anlagen vorgenommenen Übertragungen nach Absatz 1b binnen einer Woche nach Festlegung der Übertragung mitzuteilen.

Der Genehmigungsinhaber hat in der ersten monatlichen Mitteilung über die erzeugte Elektrizitätsmenge nach Satz 1 Nr. 1 eine Mitteilung über die seit dem 1. Januar 2000 bis zum letzten Tag des April 2002 erzeugte Elektrizitätsmenge zu übermitteln, die von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft und bescheinigt worden ist. Der Zeitraum der ersten monatlichen Mitteilung beginnt ab dem 1. Mai 2002. Die übermittelten Informationen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie die Angabe der jeweils noch verbleibenden Elektrizitätsmenge werden durch die zuständige Behörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht; hierbei werden die erzeugten Elektrizitätsmengen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 jährlich zusammengerechnet für ein Kalenderjahr im Bundesanzeiger bekannt gemacht, jedoch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten monatlich.

(1d) Für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich gelten Absatz 1a Satz 1, Absatz 1b Satz 1 bis 3 und Absatz 1c Satz 1 Nr. 3 mit der Maßgabe, dass die in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführte Elektrizitätsmenge nur nach Übertragung auf die dort aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden darf.

(1e) Die zuständige Behörde kann zur Verhinderung von Gefahren oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssytems im Sinne des § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist oder zur Verhinderung einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung für den lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), das zuletzt durch Artikel 164 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, bis zum 1. September 2011 bestimmen, dass eine der in Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 genannten Anlagen, die im Hinblick auf Standort und elektrische Anbindung geeignet ist, bis zum Ablauf des 31. März 2013 in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten ist (Reservebetrieb). Wird der Reservebetrieb nach Satz 1 angeordnet, lebt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb als Berechtigung zum Reservebetrieb für diese Anlage wieder auf. Absatz 1a Satz 2 bis 7, Absätze 1b bis 1d und Anlage 3 finden auf den Reservebetrieb keine Anwendung.

(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

1. keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben, und die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen die hierfür erforderliche Fachkunde besitzen,

2. gewährleistet ist, dass die bei dem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen die notwendigen Kenntnisse über einen sicheren Betrieb der Anlage, die möglichen Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen,

3. die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist,

4. die erforderliche Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen getroffen ist,

5. der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist,

6. überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Umweltauswirkungen, der Wahl des Standorts der Anlage nicht entgegenstehen.

(2a) (weggefallen)

(3) Die Stilllegung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sowie der sichere Einschluß der endgültig stillgelegten Anlage oder der Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen bedürfen der Genehmigung. Absatz 2 gilt sinngemäß. Eine Genehmigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit die geplanten Maßnahmen bereits Gegenstand einer Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 oder Anordnung nach § 19 Abs. 3 gewesen sind.

(4) Im Genehmigungsverfahren sind alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften zu beteiligen, deren Zuständigkeitsbereich berührt wird. Bestehen zwischen der Genehmigungsbehörde und einer beteiligten Bundesbehörde Meinungsverschiedenheiten, so hat die Genehmigungsbehörde die Weisung des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums einzuholen. Im übrigen wird das Genehmigungsverfahren nach den Grundsätzen der §§ 8, 10 Abs. 1 bis 4, 6 bis 8, 10 Satz 2 und des § 18 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung geregelt; dabei kann vorgesehen werden, dass bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit der insgesamt zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss oder zum Abbau von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder von Anlagenteilen geplanten Maßnahmen von einem Erörterungstermin abgesehen werden kann.

(5) Für ortsveränderliche Anlagen gelten die Absätze 1, 2 und 4 entsprechend. Jedoch kann die in Absatz 4 Satz 3 genannte Rechtsverordnung vorsehen, dass von einer Bekanntmachung des Vorhabens und einer Auslegung der Unterlagen abgesehen werden kann und dass insoweit eine Erörterung von Einwendungen unterbleibt.

(6) § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt sinngemäß für Einwirkungen, die von einer genehmigten Anlage auf ein anderes Grundstück ausgehen.

 

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Hintergründe Störfalle

Update 13.07.2011, 24:00 Uhr (und zurückliegende Tage ….)

Heute:

Fukushima

Verstrahltes Rindfleisch wurde verkauft und verzehrt
Erneutes schweres Erdbeben
Strahlender Schlamm

USA

Feuersbrunst und Wasserfluten …

Frankreich

Atom-Probleme …

Tsunamigefahr in Mitteleuropa

Saudi-Arabien

droht mit atomarer Aufrüstung

Brasilien

125.000 Unterschriften gegen AKW-Bürgschaft

Deutschland

Ein abgeschaltetes AKW soll wieder ans Netz

Grünen droht Wählerklientel wegzubrechen

 

 

Organisatorischer Hinweis: Urlaubsbedingt ist der Abstand zum letzten Update etwas größer als gewohnt, ob wohl die schlechten Nachrichten nicht abreißen. Daher werden einige der folgenden Nachrichten vielleicht schon bekannt sein, eventuell aber nicht in den Details. Einiges Neues ist sicher auch noch dabei. Ab übernächster Woche wird es wieder zeitnaher.

 

Kommentar: Auch vier Monaten nach der Reaktorenkatastrophe von Fukushima ist überhaupt nichts „in Griff“ oder „unter  Kontrolle“, wie man meinen könnte, wenn man die „großen“ Nachrichten verfolgt. Dort jedenfalls taucht Fukushima so gut wie nicht mehr auf. Im wirklich Leben jedoch dilletieren TEPCO-Mitarbeiter an den Folgeproblemen der Katastrophe herum, ohne einen einzigen Lösungsansatz zu haben, wie die freigesetzte Radioaktivität unter Kontrolle zu bringen sei oder gar eine erneute, noch bedrohlichere weitere Freisetzung, etwa durch erneute Explosionen zu verhindern sei. Letztere drohen nach wie vor täglich. Auch das neue schwere Erdbeben zeigt, dass die Gefahr noch nicht vorbei ist. Wer die Ereignisse in Christchurch/Neuseeland in den letzten Jahren verfolgt hat, weiß, dass nach einem schweren Beben schon wesentlich leichtere Nachbeben die mürbe gewordenen Strukturen endgültig zum Einsturz bringen können. … Auch in anderen Teilen der Welt nehmen die Bedrohungen durch Gefahr der Atomtechnik zu. Das einzig Gute daran ist, dass sich Investoren mit dem (finanziellen!!) Risiko immer schwerer tun.

 

 

Verstrahltes Rindfleisch wurde verkauft und verzehrt

(Süddeutsche Zeitung, 12.07.2011, 14:37) Schock für die japanischen Verbraucher: Radioaktiv belastetes Rindfleisch aus der Region Fukushima ist versehentlich in Umlauf geraten. Das betreffende Fleisch soll drei- bis sechsmal so viel radioaktives Cäsium enthalten haben wie erlaubt.

In Japan ist verstrahltes Rindfleisch aus der Umgebung des havarierten Atomkraftwerks Fukushima verkauft und verzehrt worden. Die in dem Fleisch festgestellte Menge an radioaktivem Cäsium habe den gesetzlichen Grenzwert um das drei- bis sechsfache überschritten, teilten die Behörden am Dienstag mit.

Eine Anwohnerin aus der Region um das havarierte japanische Atomkraftwerk Fukushima-1 entsorgt in ihrer Küche Lebensmittel.

Vollständig auf:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/japan-folgen-der-nuklearkatastrophe-verstrahltes-rindfleisch-wurde-verkauft-und-verzehrt-1.1119346

Kommentar: Der einmalige „Genuss“ des betroffenen Rindfleisches wird für die Betroffenen keine gravierenden gesundheitlichen Folgen haben. Die Ereignisse zeigen aber beispielhaft den grundsätzlichen Umgang der japanischen Behörden mit den Gefahren.Die Heraufsetzung der Grenzwerte für Schüler (!!) auf die 20 mSv/a (= dem Grenzwert für AKW-Arbeiter) lässt „grüßen“ …

 

 

Erneutes schweres Erdbeben in der Region Fukushima

(Spiegel) Ein neues starkes Erdbeben am 10. Juli 2011 ist in Japan offenbar glimpflich verlaufen. … Berichten des Fernsehsenders zufolge gehen die japanische Atomenergiebehörde und Tepco davon aus, dass die Aufräumarbeiten in Fukushima noch Jahrzehnte andauern könnten. … Bis zum endgültigen Abriss der beschädigten Reaktoren könnten laut NHK-Bericht auch Tepco zufolge noch Jahrzehnte vergehen.

Vollständig auf:

https://www.spiegel.de/panorama/0,1518,773472,00.html

 

 

Fukushima: Strahlender Schlamm

(Spiegel) Eine Atom-Kläranlage schützt das Meer vor Fukushima vor weiterer Verseuchung. Aber noch immer drohen die Reaktoren einzustürzen.

Glühend heiß liegen die drei zerschmolzenen Klumpen auf dem Boden der Reaktor-Ruinen. 380 Tonnen Kühlwasser müssen die Ingenieure jeden Tag in die Katastrophenreaktoren von Fukushima pumpen um nicht die letzte Kontrolle über sie zu verlieren. Ein Teil des Wassers verdampft. Vor allem nachts sind die Wolken über der Trümmerlandschaft gut zu sehen.

Ein Großteil jedoch sickert in die Kellerräume des Kraftwerkskomplexes. An einigen Stellen steht die Brühe mehr als vier Meter hoch. Knapp 100 000 Tonnen Wasser schwappen dort herum – das entspricht dem Inhalt von 40 Olympia-Schwimmbecken. Weitere 20 000 Tonnen Wasser haben die Ingenieure des Fukushima-Betreibers Tepco bereits in externe Speichertanks abgepumpt Auch die sind längst randvoll.

Doch in der vergangenen Woche ist Ingenieuren aus Frankreich, Japan und den USA endlich ein wichtiger Schritt geglückt, gleichsam in letzter Minute. Tepco hat zusammen mit den Konzernen Areva und Veolia sowie der US-Spezialfirma Kurion innerhalb von zehn Woche eine Dekontaminationsanlage errichten die fast alle Strahlenstoffe aus dem Kühlwasser filtern kann. Normalerweise dauert es mindestens ein Jahr, eine solche Spezialanlage zu planen und zu installieren. „Wir mussten uns einfach gewaltig beeilen“, sagt ein Mitarbeiter der japanischen Atomaufsicht Nisa.

Nach größeren Anfangsschwierigkeiten läuft die Anlage nun immerhin so gut, dass der Wasserstand in den Kellerräumen der Reaktorkomplexe 1 bis 4 gesunken ist – zu ersten Mal überhaupt. Auch wenn noch 98 Prozent der Gesamtwassermenge weiter in den Kellern schwappt.

Die Entseuchungstechnik reduziert die Radioaktivität im Wasser angeblich auf ein Zehntausendstel. Am Ende der Dekontamination sei das Wasser nur minimal radioaktiv, sagt Areva-Sprecherin Fleur Floquet-Daubigeon. Manchmal habe man bei Proben überhaupt keine Strahlung mehr feststellen können.

Die Maschinerie ist komplex, die Anlage neben Reaktorblock 4 erinnert n eine Raffinerie. Im ersten Schritt holen Filter Öl, Dreck und Schwermetalle aus dem Kühlwasser. Dann wird es in einen weiteren Tank geleitet und mit Bariumsulfat, Nickel-Ferrocyanid und verschiedenen Chloriden versetzt. Die Chemikalien fangen die Strahlenstoffe wie Cäsium oder Jod ein. In einem zweiten Schritt ketten sich andere Stoffe an die radioaktiven Partikel, so dass die auf den Grund sinken. Der stark strahlende Schlamm sammelt sich in einer Grube. Anschließend wird das Wasser entsalzt und als neues Kühlwasser wieder in die Reaktoren gepumpt – ein improvisierter Kreislauf.

Die Ingenieure haben den Ehrgeiz, kein weiteres Frischwasser in die Reaktorblöcke einzuleiten, sondern nur das Recyclingwasser. In der vergangenen Woche lief die 660 Millionen Dollar teure Atom-Kläranlage erstmals mit drei Vierteln ihrer Kapazität. Aus 50 Tonnen Wasser holt die Anlage 400 Kilogramm Atomschlick. Der Stoff ist derart aktiv, dass er später verglast oder einbetoniert werden muss, ein kompliziertes Verfahren.

Weil niemand bislang genauer zu sagen vermag, wie hoch die radioaktive Belastung wirklich ist, plant das wissenschaftliche Strahlenschutzkomitee der Vereinten Nationen, UNSCEAR, eine Untersuchung. Die Wissenschaftler bereiten eine Studie vor, in der sie auch weltweite Messwerte der Anlagen zur Überwachung von Atomtests nutzen wollen. Daten, die Militärhelikopter und Drohnen amerikanischer und israelischer Militärs direkt nach dem Unfall über Fukushima gesammelt haben, sollen ebenfalls einfließen.

Der erste Zwischenbericht soll im kommenden Jahr vorliegen. …

 

(Quelle: Spiegel Nr. 28 vom 11.07.2011 Seite 122)

 

 

Feuersbrunst und Wasserfluten …

Kommentar: Gleich zwei parallele Natur-Ereignisse in den USA zeigen die Schwachstellen der atomaren „Sicherheit“: Bei den Waldbränden in Los Alamos sind es vor allem die kriminell gefährlich „gelagerten“ (??) Atomabfällen inklusive großer Mengen Plutoniums, welche die Anwohner gefährden, während am Missouri gleich zwei Anlagen mittlerweile vom Hochwasser eingeschlossen sind. Zumindest zeitweise könnte die Notstromversorgung nur mit Dieselgeneratoren aufrecht erhalten werden. Dass die Beschwichtigungen der offiziellen Stellen etwas sehr an Japans Regierung und TEPCO erinnern, mag Zufall sein …

 

Feuersbrunst frisst sich an Atomschrottlager heran

(Welt) In den USA bedrohen Flächenbrände und Hochwasser gleich mehrere nukleare Anlagen. Die Experten beteuern die Sicherheit.

Es ist, als hätten sich Amerikas Atomkraftgegner, Endzeit-Propheten und Klimawandelforscher verschworen: Waldbrände in New Mexico bedrohen Los Alamos, den Geburtsort der amerikanischen Atombombe und das größte Nuklearwaffen-Laboratorium der USA; im Osten Nebraskas haben Fluten des über die Ufer getretenen Missouri zwei Atomkraftwerke eingeschlossen.

Unbestritten ist, dass Ausläufer der fast 150 Quadratkilometer umfassenden Feuersbrunst in New Mexico bis auf zwanzig Meter an das Gelände von Los Alamos heranreichten. Nun gleicht das Laboratorium zwar eher einer Stadt – dort arbeiten und leben 15.000 Menschen in rund 2.000 Gebäuden auf 55 Quadratkilometern –, und es heißt, die waffentechnologisch heikelsten Forschungsstätten seien so konstruiert, dass sie sämtlich einem Brand widerstehen könnten.

 

Nuklearabfall unter freiem Himmel

Was jedoch besorgte Bürger in der Gegend, etwa die Initiative „Concerned Citizens for Nuclear Safety“, umtreibt, sind rund 30.000 200-Liter-Fässer mit plutoniumverseuchtem Nuklearabfall, die auf einem asphaltierten Gelände unter freiem Himmel stehen. Auch diesen Fässern soll angeblich ein Brand nichts anhaben können.

Die Bürgerinitiative fragt, was geschieht, wenn die Fässer platzen. Ihr nuklearer Giftmüll würde in die Flammen und die kilometerhohe Rauchwolke gesogen, glaubt sie. Am Mittwoch waren die Flammen rund drei Kilometer von der Lagerstätte der Fässer entfernt. Die Umweltbehörden des Staates New Mexico wie des Bundes werteten die Luftanalysen von 60 Messstationen auf radioaktive Elemente aus, hieß es von offizieller Stelle. Es bestehe kein Grund zur Sorge.

 

Jahrhunderthochwasser schließt AKWs ein

„Das Risiko, dass irgendetwas schiefgehen könnte, ist wirklich sehr gering“, versicherte am Montag der NRC-Vorsitzende Gregory Jaczko nach einem Rundflug über die beiden von Fluten eingeschlossenen AKW Fort Calhoun und Cooper. Beide Kraftwerke seien sehr gut gerüstet für die Überschwemmungen. … Die Widersprüche beginnen bei der Aufsicht durch die NRC, die vor 30 Jahren für die USA für den Fall eines GAUs einen Evakuierungsradius von 16 Kilometern festlegte; in Fukushima wurden US-Bürger von der NRC aufgefordert, den fünffachen Sicherheitsabstand einzuhalten. …

Vollständig auf:

https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13458430/Feuersbrunst-frisst-sich-an-Atomschrottlager-heran.html

 

 

Frankreichs Atom-Probleme …

(ZEIT) Präsident Nicolas Sarkozy will die französische Nuklearwirtschaft stärken – und stößt auf Schwierigkeiten.

…  Die allgemeine Verunsicherung brachte der Figaro, das regierungstreue Blatt des Rüstungsindustriellen Serge Dassault, kürzlich auf den Punkt: Nach Fukushima sei Frankreichs »Rechts-links-Konsens« über die Kernenergie bedroht. In der Tat, die große Mehrheit der Franzosen sähe den Anteil des Atomstroms, der zurzeit fast 80 Prozent beträgt, gern deutlich verringert, eine knappe Mehrheit wünscht sich gar einen Ausstieg, auf lange Sicht.  …

… (Der Markt für Nukleartechnik) expandiert trotz der Katastrophe von Fukushima und ist eine der letzten Sparten, in denen französische Firmen Weltmarktführer sind. …

vollständiger Artikel auf: https://www.zeit.de/2011/26/Atomkonzern-Areva

 

 

Tsunamigefahr in Mitteleuropa

Geologen der Uni Orléans fanden heraus, dass es in Frankreich seit dem Jahr 1700 schon 34 Riesentsunamis gegeben hat. Die Risiken für die fünf am Meer liegenden AKW sollen nun neu berechnet werden

(Quelle: Stern Nr. 26, S. 27)

 

 

Saudi-Arabien droht mit atomarer Aufrüstung

In einer vielbeachteten Rede im Juni auf dem südenglischen Royal-Airforce-Stützpunkt Molesworth hat der saudische Prinz Turki Al-Faisal, ein Neffe des Königs Abdullah, zu der „saudische Sicherheitsdoktrin für das kommende Jahrzehnt“ Stellung genommen. Der als kommender Außenminister gehandelte 65-Jährige führte u.a. aus, „ … dass die Saudis gezwungen wären, ihrerseits die Atombombe zu bauen, falls die Iraner es täten.“ Mit technischer Hilfe der Pakistaner wären die Saudis, die den Bau von deren Atombombe zu ca. 50% finanzierten, zu einem solchen Schritt wahrscheinlich schnell in der Lage. Auch wurde zum wiederholten Mal die saudische Forderung nach einem „Atomwaffenfreien Nahen Osten“ wiederholt, die sich allerdings eher an Israel als an den Iran richtet.

Bereits 2008 hat König Abdullah ähnliches verlautbart: „Jeder in der Region würde es den Iranern gleichtun, auch Saudi-Arabien.“

(Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 6.6.2011, S. 8: „Die alte Freundschaft bröckelt“)

 

 

125.000 Unterschriften gegen AKW-Bürgschaft für Brasilien

(news aktuell, Berlin ots) Aktivisten der Organisationen urgewald, Campact und Attac hatten in den letzten Wochen über 125.000 Unterschriften gegen deutsche Hermes-Bürgschaft für das brasilianische Atomkraftwerk Angra 3, die Wirtschaftsminister Rösler übergeben wurden.
„Im Windschatten der Debatte um den deutschen Atomausstieg will die Bundesregierung still und heimlich den Ausbau der Atomkraft in Brasilien fördern“, erklärt Fritz Mielert von Campact. Die Bundesregierung hat bereits im Februar 2010 die Grundsatzzusage für eine Bürgschaft über 1,3 Milliarden Euro für das Atomkraftwerk Angra 3 erteilt, diese aber bis heute nicht in eine endgültige Bürgschaft umgewandelt. „Die Finanzierung ist ins Stocken geraten, weil die beteiligten französischen Banken zusätzliche Sicherheitsanalysen gefordert haben. Es ist ein Armutszeugnis, dass Banken aus dem atomfreundlichen Frankreich kritischer nachfragen als die Bundesregierung“, kommentiert Regine Richter, Energieexpertin von urgewald.

Der brasilianische Atomsektor stand in den letzten Wochen im Kreuzfeuer der Kritik: So wurde bei einer Prüfung nach der Fukushima-Katastrophe festgestellt, dass der Meiler Angra 2 seit zehn Jahren ohne Betriebsgenehmigung läuft. In ihrer Bewertung von Angra 3 kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass auch die Katastrophenpläne für diesen Reaktor unzureichend sind und er nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert ist. Trotzdem hält Schwarz-Gelb an dem Projekt fest. Wenn es um gute Geschäfte geht, ist der deutschen Regierung die Sicherheit von uns Brasilianern wohl egal“, sagt Sérgio Dialetachi, brasilianischer Energieexperte. „Gerade in Sachen Katastrophenschutz und Sicherheitsstandards birgt der brasilianische Atomsektor enorme Risiken in sich. So etwas darf die Bundesregierung nicht mit einer Bürgschaft unterstützen.“

Originaltext: Campact e.V. Digitale Pressemappe: https://www.presseportal.de/pm/64126

Pressemappe via RSS: https://www.presseportal.de/rss/pm_64126.rss2

 

Atomausstieg in Deutschland – Ein abgeschaltetes AKW soll wieder ans Netz

(Süddeutsche Zeitung, Markus Balser , 12.07.2011) Der Atomausstieg wird aufgeweicht: Seit der Katastrophe von Fukushima sind sieben Atomkraftwerke abgeschaltet. Nun soll nach Einschätzung der Bundesnetzagentur eines wieder ans Netz gehen – als Reserve-Reaktor. Deutschland droht sonst eine Lücke bei der Stromversorgung.

vollständig auf:

https://sueddeutsche.dehttps://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/atomausstieg-ein-alt-akw-bleibt-wohl-am-netz-1.1119434

Kommentar: Jetzt droht genau die Entwicklung (Kaltreserve) in der schwarzgelben Chaos-Atompolitik, die in der AtG-Novelle drin stand und vor welcher im Vorfeld der Zustimmung im Bundestag gewarnt wurde … und die Aufregung bei den grünen Abgeordneten, die dem zugestimmt haben ist groß. Am „schärfsten“ ist der Vorschlag, die Gesamtkosten dafür dem Stromkunden auf zu brummen, da ja der Betreiber dabei kein Geld mehr verdient.

 

Grünen droht Wählerklientel wegzubrechen

(WiWo, DIETMAR NEUERER) Mit ihrem Ja zum schwarz-gelben Atomausstieg haben sich die Grünen keinen Gefallen getan. Die Anti-AKW-Bewegung ist empört. Der Ökopartei droht damit eine wichtige Wählerklientel wegzubrechen.

Von einem Sieg der Anti-AKW-Bewegung, der Umweltverbände und auch der Grünen, hatte Claudia Roth die Zustimmung ihrer Partei zu Merkels Atomwende auf einem eigens dafür veranstalteten Sonderparteitag gepriesen. Dabei hatten viele Grüne kurz zuvor noch zusammen mit Hunderttausenden für einen Atomausstieg bis 2017 demonstriert. Die Fraktion hatte das im Bundestag sogar mit einem entsprechenden Gesetzentwurf untermauert. …

Vollständiger Artikel: https://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/gruene-verlieren-wichtige-anti-atom-verbuendete-472332/?reiterauswahl=2#teaser-top-article

 

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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Antrag für die Sonder-BDK am 25.6.2011

Diesen Antrag stellte der Verfasser von „Störfall Atomkraft“ für den Sonderparteitag der Grünen am 25.6. in Berlin.
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Antrag für die Sonder-BDK am 25.6.2011

DAS ist nicht unser Konsens!

Vollständiger Atomausstieg bis 2017

Die Bundesregierung will die sieben ältesten Atomkraftwerke und das AKW Krümmel nicht wieder ans Netz gehen lassen. Zugleich haben Angela Merkel und ihre Minister beschlossen,  dass Atomkraftwerke noch bis zum Jahr 2022 die Sicherheit in Deutschland gefährden werden. Das ist nach Fukushima weniger als das, was rot-grün vor einem Jahrzehnt beschlossen hatte. Und das ist halbherziger als das, was die von der Regierung Merkel eingesetzte Ethikkommission vorgeschlagen hatte.

Es gibt jetzt einen schrittweisen Ausstieg. Dies ist ein Erfolg der Anti-Atom-Bewegung. Allerdings sind nach wie vor bei der Bundestagswahl 2017 noch mindestens sieben Meiler in Betrieb; die nächste Laufzeitverlängerungsdebatte ist damit vorprogrammiert. Eine „Unumkehrbarkeit“ des Atomausstiegs“ sieht anders aus. Im deutlichen Gegensatz dazu steht, dass nach der neuesten Forsa-Umfrage von Mitte Juni 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher wollen.

Wir begrüßen die endgültige Stilllegung von acht Altreaktoren als überfälligen aber auch wirkungsvollen Schritt zur dauerhaften Minderung des inländischen Katastrophenrisikos aus Atomkraftwerken. Wir begrüßen, dass CDU/CSU und FDP damit scheinbar eingesehen haben, dass ihre jahrzehntelange Politik grundfalsch und die gerade erst beschlossene Laufzeitverlängerung die größte energiepolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte war. Aber wir sehen auch, dass die letzten Entscheidungen der schwarzgelben Regierungsparteien ausschließlich wahltaktisch geprägt waren. Wir Grüne machen dagegen unsere Energiepolitik nicht unter dem Aspekt der kurzfristigen WählerInnen-Täuschung und der Tagespolitik, sondern zum langfristigen Schutz von Klima, Rohstoffen und der Betroffenen.

Wir werden nicht die Stillstandszeiten für Störfälle wie in Krümmel, Biblis und anderen Schrottreaktoren sowie das bewusste Herauszögern der Abschaltdaten durch die Konzerne während der Großen Koalition  nachträglich legitimieren.

Die seit über drei Monaten anhaltende und immer noch eskalierende Atomkraftwerk-Katastrophe in Fukushima zeigt endgültig, dass Atomkraftwerke technisch nicht beherrschbar sind. Zehntausende Menschen werden vertrieben und um ihre Existenz gebracht, eine ganze Generation von Kindern ist von Krankheit und Elend bedroht, wie wir es bereits aus Tschernobyl kennen. Die Wirtschaftsweltmacht Japan taumelt in eine Wirtschaftskrise, die das Gefüge der Weltwirtschaft zutiefst erschüttert. Und die Katastrophe läuft weiter, jeden Tag drohen neue Eskalationen. Dazu kommt die latent drohende Gefahr von Terroranschlägen, die spätestens seit dem 11.9.2001 eine reelle Gefahr darstellen und deren Folgen den betroffenen Staat um Jahrzehnte zurückwerfen würden.

Die „End“-Lagerfrage ist so ungeklärt wie am ersten Betriebstag des ersten AKWs und belastet mindestens die nächsten 8.000 Generationen, auf deren Kosten wir uns heute vermeintlich „billigen“ Strom leisten.

Die Energiewende wurde durch die schwarzgelbe Laufzeitverlängerung ausgebremst und kämpft heute noch mit den Folgen. Selbst die Wende rückwärts hat die „Erneuerbaren“ vergessen und setzt auf den langsamen Entwicklungsfahrplan aus der Zeit der Laufzeitverlängerung.

  • All dies zeigt: Atomkraft ist unverantwortbar, jeder weiterer Tag ist ein „russisches Roulette“ mit vollem Risiko.

 

Verantwortbar ist nur „SOFORT“

Aus diesen Gründen fordern die Grünen die unverzügliche Stilllegung aller Atomkraftwerke in Deutschland, wie dies Konsens einer breiten und wachsenden Mehrheit in der Gesellschaft ist. Wir sind jedoch nicht naiv. Wir können technische Gegebenheiten und die Versorgungssituation nicht ignorieren. Sofort heißt für uns: ohne schuldhaftes Zögern. Ohne größere Probleme wäre ein Ausstieg bis 2013 umsetzbar, ohne wirtschaftliche Einbußen, ohne soziale Probleme. Technisch ist das machbar, mit erneuerbaren Energien, mit Energieeinsparungen … Es scheitert an der Politik! Bündnis 90/Die Grünen werden die schnellstmögliche Stilllegung aller am Netz verbliebenen deutschen Atomkraftwerke umsetzen, sobald sie als Regierungspartei dazu die Gelegenheit bekommen. Aufgrund der zeitlichen Fristen bei einer seriösen und verantwortungsvollen Gesetzes-Einbringung und -Verarbeitung und drohenden Klagen wird dies etliche Monate dauern. Schnellstmöglich nach einer grünen Regierungsbeteiligung, spätestens bis 2017,  wollen wir alle deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet haben.

Wir wissen dabei, dass wir zur Umsetzung Koalitionspartner brauchen und uns einem langen Rechtsstreit mit den Betreibern gegenüber sehen. Unsere Überzeugung ist dennoch, dass es keinen anderen Weg der verantwortungsvollen Politik in Deutschland gibt. Den/die Koalitionspartner wollen wir mit unseren Argumenten überzeugen, dem Rechtsstreit sehen wir gelassen entgegen, weil nach „Fukushima“ die Faktenlage eine „Andere“ geworden ist:

  • Das angeblich völlig unwahrscheinliche „Restrisiko“ ist gleich dreifach eingetreten und es ist unbeherrschbar!

Bei jedem Weiterbetrieb – wie lange auch immer – muss jeden Tag, auch am letzten Betriebstag – mit dem Eintritt dieses Restrisikos gerechnet werden. Daher ist jeder weiterer Tag mit auch nur einem laufenden AKW ein Tag zuviel! Wir wissen um die Schwierigkeiten, die AKWs sofort abzuschalten. Zu lange wurde in die Atomenergie investiert, Alternativen vernachlässigt. Diese müssen nun forciert errichtet und ans Netz gebracht werden.

 

Sicherheit geht vor

Was die derzeitige Bundesregierung bisher verweigert, ist die Inkraftsetzung des „kerntechnischen Regelwerks“. Grüne an der Regierung werden dies umgehend als Gesetz in Kraft setzen, denn die größtmögliche Sicherheit muss bis zur Abschaltung des letzten AKWs gewährleistet sein. Bis zur endgültigen Abschaltung legen wir strengste Sicherheitsmaßstäbe an, um Katastrophen wie Fukushima vorzubeugen:

  • Alle noch in Betrieb befindlichen AKWs müssen unverzüglich echten Stresstests unterzogen werden.
  • Für alle AKWs muss eine redundante[1], von Stromnetzen unabhängig (batteriebetriebene) Notstromversorgung sichergestellt sein, die für mindestens 72 Stunden funktionsfähig ist.
  • Es muss für jedes AKW Notsteuerstellen geben, die verbunkert und von der Anlage hinreichend entfernt sind. Die Leitungen müssen auch schwersten Störfallen standhalten.
  • Die Auslegung aller Anlagen (AKWs wie Zwischenlager) für Erdbeben in vor Ort prinzipiell nicht auszuschließender Stärke wie für dadurch bewirkte Erdbewegungen (wie Erdrutsche) ist neu zu überprüfen und zu bewerten. Eine nukleare Anlage kann nur dann weiterbetrieben werden, wenn Schäden durch derartige Szenarien nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind. Das gilt insbesondere für Neckarwestheim.
  • Die Sicherung der Anlagen vor Überschwemmungen, einschließlich der aus Kanälen, muss gewährleistet sein.
  • Kühlleitungssysteme müssen so weit gesichert sein – etwa durch Verbunkerung, dass ihre Zerstörung durch Außeneinwirkungen praktisch ausgeschlossen werden kann. Mindestens EIN Strang der redundanten Kühlwasserleitungen muss völlig erdbebensicher verlegt sein, d.h. er darf nicht in den Boden einbetoniert sein.
  • Die Anlage muss gegen den Absturz auch von Großraumflugzeugen so weit gesichert sein, dass weder die Reaktorhülle, noch die Kühlleitungen und (zumindest) die Notstromversorgung dadurch zerstört werden können.
  • Gleichwertige Sicherheiten sind für die Brennelemente-Becken zu garantieren.
  • Alle Anlagen sind vollständig IT-sicher (against cyber attacs) zu betreiben.
  • Die Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C sind daraufhin zu überprüfen, ob Folgen eines Störfalles wie in Fukushima, etwa durch Flugzeugabstürze, Terroranschläge oder Erdbeben auszuschließen sind. Ist dies nicht der Fall, ist diesen die Betriebsgenehmigung dauerhaft zu entziehen.

Die Haftungsregelungen für die Kernkraftwerke müssen im Sinne der neuen Sicherheitseinschätzung angepasst werden. Es kann nicht sein, dass die im Fall eines Super-GAUs betroffenen BürgerInnen auch noch die Kosten ihrer Verletzungen und Enteignung tragen müssen, weil der Betreiber pleite ist und der Staat die Kosten ohne die Gefahr einer Staatspleite nicht übernehmen kann. Japan zeigt gerade, wie groß diese Gefahr ist: dort werden notwendige Evakuierungen nicht angeordnet sondern „nur“ empfohlen, um der Kostenfalle zu entgehen.

 

DAS ist nicht unser Konsens!

Der von Merkel und Schwarzgelb angebotene „Konsens“ wäre im Fall der Annahme  ein verhängnisvolles „Danaergeschenk“, ein Geschenk, das sich dem Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist. Er ist unehrlich und resultiert nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen („Das Thema ‚Atom’ endlich ‚abräumen’ “). DAS müssen und dürfen wir nicht unterstützen! Wesentliche Teile der Regierungsfraktionen tragen ihn bereits heute nicht mit und würden selbst bei einer Verabschiedung in den kommenden Wochen im Bundestag spätestens bei der nächsten Gelegenheit die nächste 180°-Wende einleiten. Die Konzerne der Atomindustrie – die 2001 immerhin den alten Konsens mit trugen – drohen dieses Mal mit Klagen und langen Prozessen. Und dieser Koalitions-Entwurf wird als Gesetz kaum Bestand vor den Gerichten haben! Die AKW-Betreiber sehen sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, haben entsprechende Klagen angekündigt und würden sie wahrscheinlich auch gewinnen. So sind z.B. die Begründungen der unterschiedlichen Abschaltdaten der einzelnen AKW nicht haltbar. Gehen diese Prozesse verloren, dann müssten sich die Menschen in Deutschland noch freuen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie mit mehreren Milliarden Euro “Entschädigungs”-Lösegeld an die AKW-Betreiber davonkommen ließe. Es besteht die Gefahr, dass das Gericht das Ausstiegsgesetz als verfassungswidrig ganz aufhebt und dadurch die Merkelsche Laufzeitverlängerung wieder in Kraft setzt, nach der Atomkraftwerke in Deutschland bis mindestens 2040 weiter laufen würden.

Gleichzeitig wurde den Umweltverbänden und Bürgerinitiativen seitens der Bundesregierung bisher bei allen Konsensgesprächen die Einbeziehung verweigert. Auch, aber nicht nur deshalb sind alle Umweltverbände geschlossen gegen Zustimmung und fordern die Grünen zur Ablehnung auf.

  • DAS ist alles andere als „Konsens“!

Ein Atomausstieg, der über eine Legislaturperiode hinaus andauert, wäre damit bei einem neuen Regierungswechsel nicht das Papier wert, auf dem er steht. DAS haben uns Schwarzgelb und die AKW-Betreiber vor wenigen Monaten „live“ demonstriert. Gleichzeitig würde sich die Grünen bei einer Zustimmung dauerhaft knebeln und binden und würden auf diese Vereinbarung verpflichtet, wenn z.B. neue Erkenntnisse, neue Ereignisse wie ein weiterer Super-GAU oder auch eine stärkere Zunahme des EE-Stroms einen schnelleren Ausstieg nötig oder möglich machen sollten. Sicherheitsverschärfung würden bis zur Unmöglichkeit erschwert, ein Anti-Atom- und Pro-Sicherheits-Wahlkampf unmöglich für uns, weil wir ja „zugestimmt“ haben! Zudem wäre die mühsam wieder gewonnene Glaubwürdigkeit der Grünen bei den Anti-Atom-Initiativen verloren.

 

WIR retten NICHT Merkels Mehrheit!

Ein Argument in der Diskussion ist die Frage, was passiert, wenn es Merkel an einer fehlenden Regierungsmehrheit mangelt? Dann ist zwar der „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ vorübergehend ausgesetzt, aber wir werden umgehend Neuwahlen haben und die Chance zu einem deutlichen schnelleren Ende des atomaren Wahnsinns. Eine fehlende Regierungsmehrheit nach dem Rumgeeiere der letzten Monate wäre niemanden im Lande mehr vermittelbar. Schwarzgelb hätte sein Gemurkse endgültig zu Grabe getragen. Und sicher könnte dann kein „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ mehr kommen, der durchaus droht, wenn Schwarzgelb bis 2022 noch einmal an die Macht käme ….

 

Ausstieg aus der Uranverarbeitungskette (UAA Gronau …)

Wer aus der Atomenergie aussteigt, benötigt auch keinen Brennstoff mehr. Die UAA in Gronau ist eine der größten Anlagen der Welt und liefert auch in großem Stil abgereichertes Uran für die Waffenindustrie (Uran-Granaten). Die Sicherheit der Anlagen in Gronau werden nach den oben genannten Kriterien geprüft werden wie jede andere Atomanlage.

Bis zu 60.000 t des sehr giftigen und radioaktiven Stoffes soll die neue Halle bis zum Jahr 2030 aufnehmen dürfen, kritisiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Diesen Ausbau lehnen wir ab, vielmehr werden wir eine schnellstmögliche Stilllegung angehen. Bündnis 90/Die Grünen werden gemeinsam mit den Atomkraft-Gegnern aus dem Münsterland juristische Schritte gegen die Erteilung der Ausbaugenehmigung der UAA Gronau prüfen.

 

Die Endlagerfrage muss neu gestellt und beantwortet werden – ohne Gorleben!

Schon auf der BDK in Freiburg haben wir beschlossen, dass die „ergebnisoffene Endlagersuche“, die jetzt endlich auch von anderen Parteien als notwendig angesehen wird, OHNE Gorleben stattfinden muss. Parallel muss das „End“-Lagerkonzept neu geklärt werden: Die bisherige Festlegung auf eine Nicht-rückholbare Lagerung (keine Rückholbarkeit, rascher Verschluss der Einlagerungen) muss erneut überdacht werden und gegen die Alternativen:

  1. Rückholbarkeit für die ersten Jahrhunderte
  2. Langzeitlagerung mit Bergbarkeit
  3. „endlose Zwischenlagerung“ = dauerhafte Rückholbarkeit („Hütekonzept“)

abgewogen werden.

 

Der Schwarzbau Gorleben „hat fertig“

Aufgrund der nicht zu verantwortbaren geologischen Formationen in Gorleben, lehnen wir Gorleben als Endlager ab. Elementare Kriterien werden für eine Endlagerung nicht erfüllt. Gorleben wurde nachgewiesenermaßen nur aus politischen Gründen ins „Rennen“ geschickt, obwohl der Salzstock von vornherein als „ungeeignet“ angesehen wurde. Die Planung sind aus geologischen wie aus politischen Gründen mittlerweile völlig unhaltbar geworden. Die Asse hat eindrucksvoll demonstriert, wie ungeeignet Salzstöcke für Atommüll-„End“-Lager sind …

Eine grüne Bestätigung des Atomgesetzes ohne die Stilllegung Gorlebens ist ein Verbrechen gegenüber den Menschen, die seit Jahrzehnten hier – zu recht – Widerstand leisten! Gasvorkommen und geologischen Mängel allein sind schon Grund genug, die so genannten „Untersuchung“ sofort einzustellen. Die zu unrecht verbauten 1,5 Milliarden werden wir denen in Rechnung stellen, die sich über gültiges Recht und Gesetze hinweg gesetzt haben. Die Erkundungkosten hätten laut BfS pro Standort lediglich von ca. 300 bis 400 Millionen Euro kosten dürfen.

Wenn im Herbst 2011 der nächste Castor ins Wendland rollt, werden wir dabei mit vielen anderen wieder auf den Straßen und Schienen sitzen und gegen das Atomklo in Gorleben demonstrieren.

 

Energiewende JETZT – EE-Ausbau weiter beschleunigen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll bis 2020 im Vergleich zu den Planungen der Bundesregierung aus der Zeit der Laufzeitverlängerungen nicht beschleunigt werden. Dies ist völlig unverantwortlich! Die Energiewende von oben (Merkel) wird nur den großen Vieren weiterhin Garantien für Gewinne (offshore) verschaffen. WIR wollen die Energiewende von unten. Bereits Mitte Mai hatte die Deutsche Umwelt Hilfe (DUH) darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung im Herbst 2010 mit Laufzeitverlängerung einen Anteil der Erneuerbaren bis 2020 von 35 Prozent als Ziel ausgegeben hatte. In der aktuellen EEG-Novelle taucht das 35-Prozent-Ziel erneut auf – trotz des inzwischen versprochenen Atomausstiegs. Gleichzeitig soll die Förderung für Windenergieanlagen an Land und für Solarstrom kräftiger gekürzt werden als bisher vorgesehen, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

 

Grüne Energieversorgung ist dezentral

Wir machen den Atomausstieg selbst: Grüne Energiepolitik ist dezentral! Stadtwerke, Kommunen und Kreise werden mittelfristig autark. Als Selbstversorger entlasten sie die Netze, die Merkel heute noch für Milliarden ausbauen will. Arbeitsplätze werden in den Regionen vor Ort geschaffen, die Wertschöpfung landet nicht in den Taschen der Aktionäre. Den Oligopolisten RWE, EnBW, E.ON und Vattenfall wird das Wasser bzw. der Strom abgedreht. Wir brauchen schnell einen Ausbau an Speichermöglichkeiten. Wasserstoff und Windgas aus überschüssiger Photovoltaik und Windenergie werden im Gasnetz gespeichert. Kraftwärmekopplung (KWK) wird dort ausgebaut, wo ganzjähriger Wärmebedarf besteht. Mit dem SENERTEC/VW/Lichtblick-Programm zum Schwarmstrom liegen Konzepten auf dem Tisch, um in wenigen Jahren das Grundlastproblem zu entschärfen. Bürgerinnen und Bürger können mit bisherigen und weiteren Solarthermien, Photovoltaikanlagen – auch in Form von Bürgersolaranlagen – und Energiegenossenschaften, auch im Windenergiebereich, ihren Beitrag dazu leisten.

Dezentralisierung gegen die Marktbeherrschung durch EON, RWE, EnBW und Vattenfall entlastet die Netze und spart so viele Kilometer des teuren und naturbelastenden Netzausbaus. Die Stromgewinnung wandert mit unserer Unterstützung seit Jahren in die BürgerInnen-Hände, die Netze gehören dort ebenfalls hin, weg von den Blockierern und Abzockern der „Großen Vier“.

 

Europäischer Aspekt

Mit der Abstimmung in Italien am 13.6.2011 hat ein weiterer großer EU-Staat den Abschied von Atomkraft eindrucksvoll bestätigt:
Mit Dänemark, Deutschland, Österreich, Italien, Irland, Griechenland und Portugal haben immerhin bereits 36% der EU-Bevölkerung (182 von 500 Mio.) der Atomenergie die rote Karte gezeigt.

Wir können unsere Nachbarländer nicht zwingen, unserem Kurs zu folgen, aber wir können unsere Sicherheitsinteressen gegenüber unseren Nachbarn mit Anlagen nahe der deutschen Grenze geltend machen. Und wir können mit den Menschen dort zusammen grenzüberschreitend den Widerstand aufbauen. Das Beispiel Whyl könnte nochmals Schule machen.

  • Anders als 1986 von den französischen Behörden behauptet und mit gefälschten Werten belegt, macht Radioaktivität eben NICHT an Grenzen halt!

Insbesondere der Weiterbetrieb der alten und störanfälligen Meiler in Mühleberg (Schweiz), Cattenom und Fessenheim in Frankreich, Temelin in Tschechien und anderer wird von uns abgelehnt. Wir werden auf europäischer Ebene politisch und rechtlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, ein schnelles Abschalten dieser Reaktoren zu erreichen. Wir werden EURATOM beenden und in ein EUROSOL umwandeln!

Hermesbürgschaften dürfen – natürlich auch außerhalb Europas – nicht für den Export von Kernkraftwerken abgegeben werden.

Auch wir brauchen weder in Deutschland noch in Frankreich eine autarke Energieversorgung. Im Gegenteil bieten transeuropäische Netze Chancen für die regenerative Energieversorgung, das spart Speicherkapazität. Herrscht in Deutschland Flaute und Dunkelheit, so weht in Dänemark der Wind und in Spanien brennt die Sonne … Wir brauchen daher mittelfristig den Ausbau eines HGÜ-(Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-) Netzes, um Lücken in der Versorgung durch die EEs europaweit ausgleichen zu können.

  • Der Beweis, dass ein Industrieland binnen weniger Jahre sowohl aus „Atom“ als auch aus Kohle aussteigen kann, sich dabei aber weiterentwickelt und so zum Weltmarktführer bei Erneuerbaren Energien, Speicher und intelligenten Netzen wird, findet schnell Nachahmer bei anderen Ländern.

 

Fazit I: Der Sofortausstieg ist machbar!

Zur Umsetzung gehören größtmögliche Energie-Einsparungen, Effizienzsteigerung, Nachfragemanagement und der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien. Zur Effizienzsteigerung verweisen wir auf die Vorschläge der Ethikkommission: ein Erneuerungsprogramm für energieeffiziente Geräte in privaten Haushalten und die verbindlichen Einführung von „intelligenten“ Stromzählern sowie eine deutliche Ausweitung der Gebäudesanierungen. Zudem schlagen wir Maßnahmen zu einer deutlichen Erhöhung der Stromersparnismaßnahmen vor, die ohne relevante Investitionen zu machen sind, wie ein Verbot für Standby-Schaltung bei Neugeräten und prüfen die Einführung einer an die Haushalte vollständig ausschüttbaren Ökoumlage auf den Stromverbrauch. Der Ausbau der KWK und die schnelle Verbreitung von Schwarmkraftwerken (Modell Lichtblick / VW) schaffen weiteren Spielraum. Eine Nachfragesteuerung – vor allem in großen Dimensionen (Aluminiumindustrie) – kann unerwartete Kapazitätsengpässe ausgleichen.

Ein beschleunigter dezentraler Ausbau aller Erneuerbaren, inklusive weiterer Ausbau der Fotovoltaik statt der Einschränkungen durch Schwarzgelb sorgt für eine rasche und kostengünstige Steigerung bei den Erneuerbaren Energien. Den Vorrang beim Ausbau der Windenergie legen wir auf das Binnenland statt auf Offshore. Die Rahmenbedingungen werden in der Novellierung des EEG gesetzt

Ein maßvoller, aber schneller Ausbau der Netze durch bessere, transparente und beteiligungsfreundliche Planung und wirksame Investitionsanreize sowie Planung und Bau weiterer benötigter Speicher gewährleisten die sichere und klimafreundliche Energie-Versorgung in Deutschland. Beim Netzausbau setzen wir auf Erdkabel, wo immer diese machbar sind. Zudem werden wir die Dezentralisierung unserer Energieversorgung massiv vorantreiben, was die Netze ebenfalls entlastet. Für all dies werden wir umgehend die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.

 

Fazit II: Die Lichter werden in Deutschland nicht ausgehen!

In den letzten Jahren hat Deutschland große Mengen Strom exportiert, selbst Frankreich hat von Deutschland mehr Strom bezogen als geliefert wurde. Gerade dort herrscht Angst vor einem deutschen Ausstieg, weil Frankreich an kalten Wintertagen (hoher Bedarf der Elektroheizungen und die zugefrorenen Flüsse machen die Kühlung unmöglich) und an heißen Sommertagen (zu wenig und zu warmes Wasser in den Flüssen führt zu Kühlungsprobleme der AKWs) sein Land nicht selbst versorgen kann. In Deutschland gibt es genügend Reserven (Gas) und in Bau befindliche und rechtlich nicht mehr zu verhindernde Kohle- und Gaskraftwerke, die die Lücke der abgeschalteten AKWs innerhalb der Zeit der Umsetzungsverfahren bereits weitgehend schließen werden. Die von uns in Gang gesetzten Einsparungen und Effizienzsteigerung liefern mehr als den benötigten Rest der Kapazität.

 

Fazit III: Klimaschutz und Atomausstieg – beides ist nötig und beides geht!

Die Erreichbarkeit eines anspruchsvollen Klimaschutzes ist für uns unverhandelbar. Wir werden keine Kohle-Kraftwerk-Neubauten als Preis für den beschleunigten Ausstieg akzeptieren. Für einen beschleunigten Atomausstieg ist eine vorübergehende, mäßige Erhöhung des Treibhausgasausstoßes (etwa durch neue oder wieder aktivierte Gas-KWs) akzeptabel, weil dies den Weg zu einer dauerhaft wesentlich kostengünstigeren, klimaneutralen und sicheren Stromversorgung durch erneuerbare Energien ebnet und in der Summe der nächsten 20 Jahre die Treibhausgasbilanz Deutschlands gegenüber dem Merkel-Szenario deutlich verbessern wird.

 

Fazit IV: Der Strompreis wird nicht explodieren

Bei einem beschleunigten Ausstieg (Ausstieg 2015) beträgt laut Gutachten des PIK u.a. (Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) der Universität Leipzig im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung)  die zusätzliche Preissteigerung 0,8 ct/kWh (13%) gegenüber dem Ausstieg 2020 bzw. Ausstieg 2022. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien werden bis 2030 die Spotmarktpreise auf 5 – 6 ct/kWh sinken. Für die Haushalte, die der EEG-Umlage unterliegen, liegt der Strompreis beim Ausstieg 2020 und Ausstieg 2022 im Jahr 2015 bei 21,7 ct/kWh, beim Ausstieg 2015 bei 22,4 ct/kWh. Das Umweltbundesamt rechnet diesbezüglich ebenfalls nur mit geringfügigen Kostensteigerungen von „0,6 bis 0,8 Cent pro Kilowattstunde“.

 

Nur der Sofortausstieg schafft den nötigen Druck

Nur ein Sofortausstieg erzeugt den notwendigen Druck, die Investitionen in den Leitungsbau, beim Repowering und bei den Speichertechnologien, bei den Einsparungen und den Effizienzsteigerungen voranzutreiben. Eine Energiewende, die den Namen verdient braucht Druck und kein „Weiter So“!

 

Kein Konsens

Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen beschließt daher die Ablehnung des scheinheiligen „Konsens“-Angebotes. Die in dem vorliegenden Gesetzesentwurf fehlenden Punkte wie die Sicherheitsfragen, die Unumkehrbarkeit des Ausstieges und ein Ausschluss von Gorleben bei der neuen „End“-Lagersuche sind für uns unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundestagsfraktion auf, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.

 

Begründung:

Sechs AKW sollen noch mehr als zehn Jahre – über drei Bundestagswahlen hinweg – am Netz bleiben. Damit ist der Ausstieg nicht unumkehrbar, sondern das öffnet Tür und Tor für eine spätere Revision der jetzigen Beschlüsse. Nach einer Forsa-Umfrage vom 5.6.2010 wollen dagegen 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher. Die Mehrheit will also einen schnelleren Ausstieg, als ihn selbst die Grünen fordern (2017) – aber in keinem Fall den Weiterbetrieb der letzten AKW bis 2022. Die Bundesregierung stellt sich eindeutig gegen ihre eigene Behörde = Umweltbundesamt (UBA). Das UBA schlussfolgert in seinem Bericht unmissverständlich, „technisch und wirtschaftlich wäre der Ausstieg sogar schon ab dem Jahr 2017 möglich“.

Einen weitgehend sichere Unumkehrbarkeit lässt sich durch eine Änderung des Grundgesetzes, einen Staatsvertrag oder eben durch den Ausstieg in EINER Legislaturperiode schaffen. Sind alle deutschen AKWs vom Netz, müssten sie im Fall des Falles bei einer erneuten 180°-Wende wieder neu zugelassen werden, auf dem Stand der heute gültigen Sicherheitsbestimmungen. DAS würde keiner der 17 schaffen … !

Es kann daher nicht einmal ein Zurück zum alten Ausstiegsbeschluss der ehemaligen Bundesregierung geben. Der von der Regierung Merkel vorgelegte angebliche „Konsens“ fällt jedoch deutlich dahinter zurück. Zudem enthält er eine unzumutbare Laufzeit der extrem gefährlichen Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C sowie für das erdbebengefährdete Neckarwestheim 2.

Studien der GRS haben gezeigt, dass es bei SWR (=Siedewasserreaktor) im Fall einer Kernschmelze u. a. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Versagen des RDB (Reaktordruckbehälters = …-gefäßes) in Form von Lecks bzw. Undichtigkeiten an Durchführungen (z. B. für die Kerninstrumentierung oder für die beim SWR von unten in den Kern einfahrenden Steuerstäbe, deren Antriebe außerhalb des RDB liegen) kommen kann.

Immer mehr Gemeinde- und Stadträte verfassen auf Grünen-Antrag Beschlüsse, in denen von den französischen, belgischen und tschechischen Nachbarn die Stilllegung auch neuerer Reaktoren gefordert wird, oder von den niederländischen, keine neuen zu bauen. So gut das ist – es wird unglaubwürdig, wenn man gleichzeitig zustimmt, bei uns gleich oder ähnlich alte aus den 80ern hier noch 10 Jahre laufen zu lassen.

Die Rechtssicherheit der vorliegenden Atomgesetznovelle ist völlig ungeklärt, Klagen der Unternehmen sind bereits VOR der Verabschiedung in Arbeit. Eine Stellungnahme von Wolfgang Renneberg besagt u.a.: „Der Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich anfechtbar. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird. … Art. 3 GG schützt auch die Betreiber von Kernkraftwerken gegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen durch den Staat.  Eine Ungleichbehandlung der Betreiber liegt darin, dass für  ihre Anlagen ganz unterschiedliche Laufzeiten festgelegt werden. Die Laufzeiten für die alten Anlagen, die mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden sollen, liegen deutlich unterhalb der Laufzeiten der anderen neueren Anlagen, die ab 2015 stillgelegt werden sollen. Darüber hinaus werden auch im Verhältnis der alten Anlagen untereinander sowie der neueren Anlagen untereinander verschiedene Laufzeiten festgesetzt.“ Weiterhin werden auch die vorgesehenen Regelungen zur Sicherheit, Rückstellungen und Endlagerfrage als angreifbar kritisiert.

Eine weitere Umkehrung des Ausstiegs bei erneutem Regierungswechsel oder „Energieknappheit“ 2020 ist somit Tür und Tor geöffnet. Und die Verhandlungspartner der Gegenseite haben mit ihrer Kündigung des rotgrünen Konsenses bei der 1. Gelegenheit gezeigt und zeigen aktuell durch ihre angedrohten Klagen, dass auf sie kein Verlass ist!

Zeitgleich muss in einem Konsens die „End“-Lagerfrage einvernehmlich geklärt werden. Dies bedeutet nach grüner Beschlusslage ein Ausklammern von Gorleben bei der kommenden bundesweite Suche nach einem geeigneten Konzept und einem Ort zu dessen Umsetzung. Auch dies ist in Merkels „Konsens“ nicht vorgesehen.

Das bisher geltende Energiekonzept der Bundesregierung reduzierte zugunsten der Laufzeitverlängerung den Ausbau der Erneuerbare Energien Sonne und Wind um bis zu 80% gegenüber den Vorjahren. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbare Energien wieder beschleunigen und können so die heute noch von den restlichen Atomkraftwerke gelieferten Strommengen 2015 vollständig ersetzen. Die Energiemengen aus den im Moratorium stillgelegten Atomkraftwerke haben wir bereits in den vergangenen zehn Jahren durch Erneuerbare Energien-Einspeisung im Rahmen des Erneuerbare Energien -Gesetzes ersetzt. Daher befanden wir uns bereits in einer Phase der Überkapazitäten im deutschen Strommarkt und haben bereits in den letzten Jahren bereits die Strommengen dieser Atomkraftwerke exportiert. Dadurch, dass der Ausbau der Erneuerbare Energien sehr viel schneller und erfolgreicher als ursprünglich geplant voranging, können wir heute den Atomausstieg in kürzerer Frist umsetzen, als im rotgrünen Ausstiegsszenario vorgesehen, ohne auf Kohle zurückgreifen zu müssen.

Der BuVo-Antrag sagt richtig: „Der Kampf geht weiter!“ Es stellt sich aber dann die Frage, wie dies nach 90% Zustimmung (inkl. einer Grüner Zustimmung) den WählerInnen noch vermittelt werden soll. Vielmehr sagen führende Politiker offen, dass mit der Zustimmung „Atom“ im Wahljahr 2013 KEIN WAHLKAMPFTHEMA mehr sein könne und würde!

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Henrik Paulitz, Energie- und Atomexperte der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW: „Der geplante Teil-Atomausstieg wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht verfassungsfest und entschädigungssicher geregelt, so dass dieser scheitern kann bzw. milliardenschwere Entschädigungsklagen Aussicht auf Erfolg haben. Die Regierung möchte zudem die Stilllegung von neun Atomkraftwerksblöcken auf die lange Bank verschieben und künftigen Mehrheiten die Option für erneute Laufzeitverlängerungen offen halten. Eine Absicherung des Atomausstiegs über eine Grundgesetz-Änderung lehnt sie daher vehement ab. Die Pläne der Bundesregierung beinhalten keine Energiewende, da der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Onshore-Windenergie, dezentrale Energiespeicher in Bürgerhand) weiterhin systematisch bekämpft wird. Die Regierung setzt vielmehr zugunsten der Energiekonzerne auf ein weiterhin zentralisiertes Energiesystem mit neun Atomkraftwerken, zahlreichen neuen Kohle-Großkraftwerken, auf einen überflüssigen Verbundnetzausbau und auf Offshore-Windparks. Die Bevölkerung soll dieses teure Energiesystem über drastisch steigende Energiepreise bezahlen, statt selbst von einer dezentralen Energiewende zu profitieren. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung dieses Antrags vollkommen richtig, die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aufzufordern, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.
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Unterstützung, mit sonnigen Grüßen, Franz Alt

Atom-Risiko bis 2022? Nicht mit uns! Unterstützung, Marianne Fritzen, Mitbegründerin und langjährigen Vorsitzenden der Bürgerinitiative Umweltschutz, Petra-Kelly-Preisträgerin

 

UnterstützerInnen:

  1. Karl-W. Koch, KV Vulkaneifel
  2. Elmar Diez, KV Main-Kinzig
  3. Stefanie Dolling, KV Weimar
  4. Prof. Dr. Wolf Schluchter, KV Bad Dürkheim
    Initiator des Memorandums von über 1.000 ProfessorInnen und Habilitierte in „Die Zeit“ am 16.6. gegen eine Zustimmung
  5. Stephanie Nabinger, MdL, KV Trier-Saarburg
  6. Elisabeth Bröskamp, MdL KV Neuwied
  7. Eva Quistorp, MdEP a.D., KV Charlottenburg-Wilmersdorf, Gründungsmitglied der Grünen
  8. Roland Vogt, MdB a,D, KV DÜW, Gründungsmitglied der Grünen
  9. Norbert Dick  KV Schleswig-Flensburg
  10. Astrid Cramer, KV Dortmund

11. Klaas Ansmann, KV Ammerland

12. Peter Kallusek, KV DÜW

13. Patrick Gabler, KV Kempten (Allgäu)

14. Claudia Nobel, SV Oldenburg

15. David Hilzendegen, KV Worms

16. Christian Michalak, KV Bochum

17. Marco Petrikat, KV Köln

18. Jörg Rupp, KV Karlsruhe

19. Rüdiger Bender, KV Erfurt

20. Oliver Schlickau, KV Worms Kassierer

21. Ciler Firtina, KV-Köln

22. Sebastian Beer, Stadtverband Oldenburg

23. Corina Genuit, KV Vulkaneifel

24. Lutz Horn, KV Pforzheim

25. Martina Haardt, KV Lauenburg

26. Jürgen Diekmann, Kreisverband Oldenburg

27. Sengül Kilic KV Mainz

28. Arfst Wagner, KV Schleswig-Flensburg

29. Siegrid Braun,  KV Rhein-Hunsrück

30. Markus Mezger, KV Hochtaunus

31. Peter Meiwald, KV Ammerland

32. Tobias Balke, KV Charlottenburg-Wilmersdorf

33. Udo Engelbart, Stadtverband Oldenburg

34. Joachim Schäfer, KV Frankfurt am Main

35. Rudolf Ladwig, KV Hagen

36. Ronald Maltha, KV Mayen-Koblenz

37. Sebastian Krieg, RV Wartburgkreis / Stadt Eisenach

38. Frank Peters, KV DÜW

39. Barbara Streich, Kreistagsabgeordnete KV Unna

40. Sofrony Christow, KV Erlangen

41. Jürgen Klippert, KV Hagen

42. Ingrid Lambertus, KV Mainz

43. Till Westermayer, KV Breisgau-Hochschwarzwald

44. Annette Schmidt, KV Köln

45. Jochen Schmidt, KV Köln

46. Anne Lück, Stadtverband Oldenburg

47. Walter Lück, Stadtverband Oldenburg

48. Volker Droege, KV Hanau

49. Gunther Schmutzenhofer, KV Nordfriesland, Mitglied im Vorstand

50. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck

51. Irmgard Winkelnkemper, KV Hersfeld-Rotenburg

52. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck

53. Antje Lehnert-Jacobsohn, KV Dortmund

54. Rüdiger Höwler, KV Göppingen

55. Horst Schmidt, KV Main-Kinzig

56. Wolfgang Faller, KV Mainz

57. Martina Müller, KV Hochsauerlandkreis

58. Hilke Schwingeler, Sprecherin KV Dortmund

59. Jochen Pade, SV Oldenburg

60. Peter Nickels, KV Aachen

61. Werner Petry, KV Rhein-Pfalz-Kreis

62. Oliver Jirka, KV Oberhavel

63. Bernhard Kaiser, GAL Hamburg KV Eimsbüttel

64. Siegfried Leittretter, KV Marzhahn-Hellersdorf

65. Claudia Laux, KV Ahrweiler

66. Carsten Meyer, KV Weimar

67. Lutz Oschmann, KV Kiel

68. Ludwig Stolz, KV Neuwied

69. Dieter Kaufmann, KV Frankfurt am Main

70. Franz Josef Bayer, KV Spandau

71. Ritva Harju, KV Spandau

72. Ingo Mayer, KV Mainz

73. Karsten Schilling, KV-Donnersberg

74. Stefan Barth, KV Vulkaneifel

75. Dominique Barth, KV Vulkaneifel

76. Felicitas Flörchinger, KV Kaiserslautern-Stadt

77. Hans-Jürgen Lutz, KV- SÜW

78. Sascha Feldes, Stadtverordneter KV Hanau

79. Jens Rowold, KV Ammerland

80. Reiner Perschke, KV Ludwigshafen

81. Frank Koslowski KV Spandau

82. Maria-Luisa Werne, KV Emmendingen

83. Jaime Timoteo-Gonzalez, KV Breisgau-Hochschwarzwald

84. Sascha Brüggemann, Stadtverband Oldenburg

85. Lydia Bauer-Hechler, Kreisverband Fürth-Stadt

86. Cornelia Rein, RV Schmalkalden-Meiningen-Suhl

87. Bernd Rosbach, KV Neuwied

88. Lars Andersen, KV Hamburg-Altona

89. Bernd Frieboese, Berlin-Reinickendorf

90. Roberto Faulstich, KV Neuwied

91. Dr. Michael Jüngt, KV Vulkaneifel

92. Annelie Scharfenstein, KV Westerwald

93. Herbert Divossen, KV Vulkaneifel

94. Hans Aust, KV Städteregion Aachen

95. Dr. Frank Brozowski, KV Dessau-Roßlau

96. Wilhelm Ritz, KV Göttingen

 


[1] = zusätzliches Vorhandensein funktions-, inhalts- oder wesensgleicher Objekte wie Wasserleitungen oder Stromkreisen

Kategorien
Störfalle

Update 04.06.2011, 0:00 (und zurückliegende Tage ….)

Update 04.06.2011, 0:00 (und zurückliegende Tage ….)

 

Ein „Ausstieg“, der keiner ist … und Neues aus Fukushima:

Die Kanzlerin bittet zum Energiegipfel, die Sozialdemokraten signalisieren Zustimmung: Sie seien „sehr interessiert“ an einer Einigung mit Schwarz-Gelb, doch es gibt eine neue Forderung. Der Atomausstieg müsse in die Verfassung, nur so sei er unkündbar.

Vollständig auf:

https://www.sueddeutsche.de/politik/energiegipfel-im-kanzleramt-spd-will-atomausstieg-ins-grundgesetz-schreiben-1.1104563

Einen interessanten Überblick zur Diskussion bietet die SZ auf https://www.sueddeutsche.de/thema/Atomausstieg, eine weitere gute Seite zum Überblick über die aktuelle Lage und Daten der AKWs bietet https://www.spiegel.de/flash/flash-24377.html

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Kommentar: Grüne in der Zwickmühle – friss oder stirb?

(KWK) Schneller als uns allen lieb ist und als wir noch vor wenigen Monaten gedacht haben, müssen wir hier und jetzt die Diskussion zur Entscheidung führen, ob wir Grüne uns auf eine – wie auch immer aussehende – Konsenslinie einlassen oder Mehrheiten für einen Sofortausstieg anstreben. BEIDES geht leider nicht! Ich bin bereit (wider besseres Wissen als Chemiker, aber mit dem Wissen um die Abläufe und Hintergründe in dieser unserer Partei) ersteres mit zu tragen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Hürde so hoch gelegt wird, dass wir von den Inis, den Umweltverbänden und unseren WählerInnen gegenüber nicht noch einmal als „wortbrüchige Verräter“ wahrgenommen werden. DAS gilt für die zu erzielende Ergebnisse, NICHT für unsere Startposition in die Verhandlungen hinein!

Geht der Großteil der Flügel und somit der Partei diesen Weg mit, so ist in dieser „Loose-Loose“-Situation des bestmögliche Ergebnis erreichbar, nämlich ein schneller, unumkehrbarer Ausstieg innerhalb einer Legislaturperiode.

In beiden anderen Fällen (die Partei verweigert den Dialog mit den anderen Parteien und setzt auf den Sofortausstieg ODER die Partei geht auf die Vorschläge von Merkel ein und lässt sich auf einen weichgespülten Ausstieg ein, der auf oder hinter den rotgrünen Konsens zurückfällt/) drohen große Verluste an Glaubwürdigkeit und/oder WählerInnenstimmen.

Als unverzichtbare Untergrenze einer grünen Zustimmung sehe ich:

–    Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz ODER Ausstiegsende bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode

–    Sofortabschaltung der gefährlichsten acht bis zehn AKWs (Siedewasserreaktoren!)

–    bundesweiten Konsens zum Endlager-Konzept und darauf aufbauend zur Endlagersuche UNTER AUSSCHLUSS VON GORLEBEN

–    bundesweiten Konsens zum Ausbau der Netze, Speicher und EEs inkl. der langfristigen Finanzierungen und einer festgeschriebenen Dezentralisierung

–    bundesweiten Konsens zur Umwandlung des Euratom-Vertrages

–    Keinen zusätzlichen Ausbau oder weitere Genehmigung für Kohle-Kraftwerke

–    Ausstieg aus der gesamten nuklearen Verwertungskette

 

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang neben dem unten folgenden Beitrag aus der Süddeutschen („Streit über den Atomausstieg Das Trauma der Grünen“) der gestern Nacht gepostete Beitrag von Jochen Stay – ausgestrahlt: „Sekt oder Selters“!

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Während  die Ethikkommission in etwa die Linie für die Ausstiegsplanung von Merkel vorgezeichnet hat (zumindest, das was NACH der Verhandlung mit den Ländern rausgekommen ist), geht sie in der Endlagerfrage völlig neue Wege. So soll der Atommüll dauerhaft rückholbar gelagert werden. (s.a.: SZ „Abschalten ist noch kein Ausstieg vom 30.5.)

Wer den Bericht der Ethikkommission im Einzelnen nachlesen will, findet ihn hier

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Koalitionsspitzen billigen Zeitplan für AKW-Abschaltung

(SZ) Die Atomkraftwerke in Deutschland gehen bis 2022 nach und nach vom Netz. Der von Angela Merkel mit den Ländern vereinbarte Fahrplan wurde bei einem Treffen im Kanzleramt von den Spitzen der schwarz-gelben Koalition gebilligt.

Vollständig auf:

https://www.sueddeutsche.de/politik/treffen-im-kanzleramt-koalitionsspitzen-billigen-zeitplan-fuer-akw-abschaltung-1.1105133

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Streit über den Atomausstieg – Das Trauma der Grünen

(SZ) 01.06.2011, 11:54

Ein Kommentar von Michael Bauchmüller

Siegen sich die Grünen zu Tode? Der wohl endgültige Atomausstieg könnte ohne den größten Kernkraftgegner stattfinden. Die Merkel’sche Energiewende spaltet die Grünen – und nimmt ihnen das einzige Thema, das alle Gräben in der Partei überwinden konnte.

Vollständig auf:

https://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-den-atomausstieg-das-trauma-der-gruenen-1.1104064

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Führt das Atom-Moratorium zu Stromimporten?

Publiziert am 25. Mai 2011 von Thiemo Nagel

In den Diskussionen um das AKW-Moratorium kommt häufig die Frage auf, ob nach Abschaltung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke jetzt (Atom-)Strom aus dem Ausland importiert wird oder werden muss.

Die folgende, regelmäßig aktualisierte Grafik des deutschen Netto-Stromimports bzw. -exports soll helfen, etwas Objektivität in die erhitzte Diskussion zu bringen. Die Achsenbeschriftung ist in GWh/Tag angegeben, dabei bedeuten positive Werte, dass an einem Tag mehr Strom exportiert als importiert wurde, umgekehrt stehen negative Werte für ein Überwiegen des Imports. Mit den Steuerelementen unterhalb der Grafik kann zwischen verschiedenen Kurvenglättungen gewählt oder zur kumulativen Ansicht gewechselt werden, bei der die Werte Tag für Tag addiert werden (Einheit dort: GWh). Weiter: https://thiemonagel.de/2011/05/moratorium-strom-import/
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Lage in Japan

Fukushima: 100.000 Tonnen verseuchtes Wasser in Atomruine

(Hamburger Abendblatt) Im zerstörten Atomkraftwerk Fukushima schwappen mehr als 100.000 Tonnen hochgradig radioaktiv verseuchtes Wasser. Das gab der Betreiber Tepco am Freitag bekannt. … Neben Millionen Litern Wasser, die die Reparaturtrupps im AKW zur Kühlung in die Reaktoren pumpten, haben auch starke Regenfälle bei einem Taifun das verseuchte Wasser in der japanischen Atomruine weiter steigen lassen.

Vollständig auf (dpa/abendblatt.de) …

https://www.abendblatt.de/vermischtes/article1912252/Fukushima-100-000-Tonnen-verseuchtes-Wasser-in-Atomruine.html

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Neue Schäden am AKW Fukushima

(Tagesanzeiger) Ausgetretenes Öl und eine kleinere Explosion setzen die Pannenserie beim Atomkraftwerk Fukushima fort. Angesichts der Regenzeit bereitet auch der steigende Pegel von verseuchtem Wasser Sorgen. Arbeiter entdeckten im Meer in der Nähe der abgeschalteten Fukushima-Reaktoren 5 und 6 ausgetretenes Öl. Vollständig auf:

https://www.tagesanzeiger.ch/ausland/asien-und-ozeanien/Neue-Schaeden-am-AKW-Fukushima/story/11503923?dossier_id=885

(Anmerkung: Die erneute Explosion lässt auch die Möglichkeit offen, dass die Kernschmelze im Abklingbecken 4 noch nicht beendet ist. Auf jeden Fall herrscht weiterhin das blanke Chaos, wenn nach einer Explosion noch nicht einmal die Ursache ausgemacht werden kann …)
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weitere Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/energiegipfel-im-kanzleramt-spd-will-atomausstieg-ins-grundgesetz-schreiben-1.1104563

https://www.sueddeutsche.de/politik/treffen-im-kanzleramt-koalitionsspitzen-billigen-zeitplan-fuer-akw-abschaltung-1.1105133

https://www.sueddeutsche.de/thema/Atomausstieg

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,766503,00.html

https://www.spiegel.de/flash/flash-24377.html

https://www.focus.de/politik/deutschland/atomausstieg/bund-laender-treffen-atomkraftwerke-gehen-stufenweise-vom-netz_aid_633811.html

https://www.abendblatt.de/vermischtes/article1912252/Fukushima-100-000-Tonnen-verseuchtes-Wasser-in-Atomruine.html

https://www.tagesanzeiger.ch/ausland/asien-und-ozeanien/Neue-Schaeden-am-AKW-Fukushima/story/11503923?dossier_id=885

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/__Anlagen/2011/05/2011-05-30-abschlussbericht-ethikkommission,property=publicationFile.pdf

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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle Terrorgefahr

Atomausstieg sofort!

– ein Kommentar

Jeder Tag länger ist ein Tag zuviel!

Die entsetzlichen Ereignisse von Fukushima haben uns allen endgültig vor Augen geführt, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie nicht zu verantworten ist. Ein Ereignis wie in Fukushima ist auch in Deutschland nicht auszuschließen und deshalb ist einem „Weiter-so“ in der Atompolitik kategorisch entgegen zu wirken. Aber auch ein Zurück zu dem rot-grünen Atom-Konsens macht unter diesen Vorzeichen keinen Sinn mehr und ist nicht zu vertreten.

Fukushima hat die Welt verändert, das bisher vernachlässigbare „Restrisiko“ gibt es nicht mehr. Denn diesem Restrisiko konnte unterstellt werden, es werde nie eintreten. Fukushima hat uns aber gezeigt, dass das nicht so ist, dass eben genau dieses Restrisiko eintreten kann und eintreten wird. Ein wie auch immer gearteter Weiterbetrieb bis zum Tag x schließt nun einmal das Risiko eines Super-GAUs, selbst noch am vorletzten oder am letzten Tag des Weiterbetriebes, also am Tag x – 1, ein. Daher kann es keinen neuen Konsens unterhalb eines Sofortausstiegs geben.

Mögliche Erdbeben bedrohen auch etliche deutsche AKWs. Zwar ist hier nicht mit derart verheerenden Beben wie in Japan zu rechnen, allerdings sind unsere AKWs sicherheitstechnisch auch auf deutlich geringere Beben ausgelegt, als sie z.B. im Rheingraben denkbar wären …

Klimaschutz und Gefährdung durch Atomenergie können und dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Der Ausstieg aus beidem ist möglich, auch ein Sofortausstieg aus der Atomenergie bei gleichzeitigem Fortschreiben der geplanten Klimaschutzmaßnahmen durch einen mittelfristigen Ausstieg aus den fossilen Energien ist kein Widerspruch. Hierbei wird bei der Argumentation pro Klimaschutz contra Sofortausstieg bisher regelmäßig die Umweltbelastung durch den zusätzlich produzierten Atommüll unterschlagen.

Details:

1.   Sichere Versorgung
Ein Atomausstieg bis 2015 ist machbar, ohne dass dies zu irgendeinem Zeitpunkt die sichere Versorgung gefährdet. Bestehende Überkapazitäten, Reserven im Kraftwerkspark und bereits geplante, rechtlich leider nicht mehr zu verhindernde Kraftwerkszubauten können den Wegfall aus der Atomkraft komplett kompensieren. Alleine rund 20 neue Erdgaskraftwerke und 10 Windparks auf dem Meer werden in den nächsten 5 Jahren ans Netz gehen. Hinzu kommen im Bereich Erneuerbarer Energien neue Kapazitäten bis 2020 von über 30 Gigawatt (GW) Solarstrom- und weitere 20 GW Windenergie-Leistung.
Die jahres- und kraftwerksgenauen Berechnungen zum Atomausstiegsplan zeigen, dass die Stromversorgung bis 2020 somit in jedem Jahr und zu jeder Zeit ohne zusätzliche Stromimporte gewährleistet werden kann. Selbst in extremen Zeiten, in denen die Last am größten ist, aber kaum Strom aus Wind- und Sonnenenergie zur Verfügung steht, ist die Versorgung sicher.[1]

2.      Lüge von den ausgehenden Lichtern:
Hier eine Beispielstunde vom 04.04.2011 (11 – 12 Uhr):
Importe                                                      Exporte
Aus Frankreich + 1.309 MW        In die Schweiz ‐ 2.536 MW
Aus Dänemark + 45 MW             Nach Polen ‐ 619 MW
Aus Tschechien + 937 MW         Nach Schweden ‐ 436 MW
__________________________Nach Dänemark ‐ 101 MW
__________________________Nach Österreich ‐ 291 MW
In die Niederlande 1.405 MW______________________
Importe Gesamt + 2.291 MW     Exporte gesamt ‐ 5.388 MW

Bilanz: Der Export übersteigt den Import in dieser Stunde um: 3.097 MW (wie viele andere Stunden auch)[2]

3.   Kernschmelze und Super-Gau ist in Deutschland möglich …. JEDEN Tag!
Alle 17 noch betreibbaren AKWs sind nicht gegen eine Kernschmelzkatastrophe geschützt. Fälschlicherweise werden einige von ihnen in der Debatte oft als „neu“ bezeichnet, obwohl auch diese schon 25 Jahre und etliche Störfälle auf dem Buckel haben. Wird die Haftpflicht den Risiken angepasst, dann sind alle 17 Reaktoren fällig. Auch bei einer „Neu“-Bewertung (was lediglich eine angemessene, realistische Bewertung wäre) der hinlänglich bekannten Risiken würde kein Meiler seine Betriebsgenehmigung behalten.
Wie diese Neubewertung konkret aussehen kann, hat interessanterweise der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) anhand der Gefahr eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 verdeutlicht. „Alles was möglich ist, muss ausgeschlossen sein“, erklärte er. Oder genauer: Bisher habe er bezüglich eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 nur die Wahrscheinlichkeit im Blick gehabt; die erschien ihm so gering, dass er den Betrieb für verantwortbar hielt. Jetzt schaue er stattdessen, ob es möglich sei, dass ein Flugzeug den Reaktor treffe. Und siehe da: Die Möglichkeit besteht, und deshalb ist Seehofer nun für die Stilllegung von Isar 1.
Wendet man dieses Seehofer’sche Gesetz jetzt aber auf alle anderen Atomkraftwerke an, bleibt kein einziges übrig. Denn überall ist die Kernschmelze möglich. Überall können Notstromversorgung und Kühlsystem ausfallen.

Der Sofortausstieg ist möglich
… und er ist nötig. Wenn nun Umweltorganisationen und Oppositionsparteien Szenarien entwickeln, dass wahlweise bis 2015, 2017 oder 2020 ausgestiegen werden kann, dann sind sie in ihrer Abwägung deutlich weniger konsequent als Horst Seehofer. Dann sagen auch sie letztlich nichts anderes als die Atomkraft-Befürworter: „Wird schon gutgehen.
Es ist klar, dass es bei diesen Konzepten in erster Linie darum geht, den skeptischen Teil der Bevölkerung mitzunehmen, die sich vor Stromlücken und teuren Energiepreisen fürchten. Realpolitisch ist dieses Vorgehen vielleicht sogar erfolgreich. Aber es macht auch ein Stück unglaubwürdig.[3]

4.   Gesetzeslage
Pressemitteilung vom 17.03.2011
Zu der aktuellen Debatte um das deutsche Atom-Moratorium und die künftige Energiepolitik erklärt Netzwerkmitglied Felix Ekardt, Professor für Umweltrecht an der Uni Rostock und Leiter der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik:
(1) Ein deutsches „Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken“ ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. § 17 und § 19 Abs. 3 Nr. 3 Atomgesetz erlauben genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil stets verlangt. Das Atomgesetz ist im Lichte dieser Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen.
(2) Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die Atomenergie nur „derzeit“ noch verfassungskonform sei, da ihr Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der Kraftwerksgenehmigungen nach § 17 Atomgesetz möglich. Ferner muss der Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.
(3) Die Debatte um die künftige Energiepolitik ohne Atomenergie braucht keinen Aktionismus, sondern eine konsequente Umsetzung bisheriger Erkenntnisse. Mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein genügen voraussichtlich nicht; es muss auch die absolute Energieverbrauchsmenge reduziert werden(Suffizienz), erst recht aus klimapolitischen Gründen. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte Erneuerbare-Energien-Einspeisevergütungen. Auf Dauer ist dies bei weitem billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg. Dagegen ist die in der EU und Deutschland bisher praktizierte Konzentration auf eine Vielzahl kleiner energiepolitischer Maßnahmen oft wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv.

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht
Juristische Fakultät/ Universität Rostock
Richard-Wagner-Straße 31
D-18119 Rostock
Tel.+Fax +49-341-9260883

BRIEFPOSTADRESSE und Leipziger Büro:
Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik
Könneritzstraße 41
D-04229 Leipzig
Tel.+Fax +49-341-9260883

 


[1] „Der Atomausstieg bis 2015 ist machbar, Neue Greenpeace-Berechnung für eine sichere Stromversorgung ohne Atomstrom“ Greenpeace

[2] Info-Mail von Hans-Josef Fell MdB vom 06.04.2011, 14:50 Uhr

[3] Jochen Stay in: https://www.ausgestrahlt.de/hintergrundinfos/politische-analyse/artikel/e72afac4f2/mitte-juni-faellt-die-entscheidung.html

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Hintergründe Störfälle

Update 18.05.2011, 01:00 (und zurückliegende Tage ….)

Prüfberichts der Reaktor-
sicherheitskommission:

Katastrophale Arbeitsbedingungen mit noch katastrophaleren Ergebnissen

Der heute vorgelegte Bericht zur Reaktorsicherheit offenbart gravierende Mängel, auch wenn sie teilweise schöngeredet werden. KEIN EINZIGES deutsches AKW ist – nun amtlich bescheinigt – gegen den Absturz einer großen Verkehrsmaschine gesichert, vier der ältesten sind faktisch überhaupt nicht gegen irgendwelche Flugzeugabstürze gesichert. „Die Meiler Biblis A und B sowie Brunsbüttel und Philippsburg I hätten keine nachgewiesene Sicherheitsauslegung. … Insgesamt verfügten die sieben ältesten AKW hier über keinen oder nur einen geringen Schutz „, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) bei der Vorstellung des Prüfberichts der Reaktorsicherheitskommission (RSK) in Berlin.

(SpON) Hier seien die AKW in drei Sicherheitskategorien eingestuft worden:
Keinen „nachgewiesenen baulichen Schutz“ haben die AKW Biblis A und B, Brunsbüttel und Philippsburg.

  • Die Kernkraftwerke Unterweser, Isar I und Neckarwestheim I besitzen einen Schutz der Stufe eins, also gegen leichtere Flugzeuge.
  • Die anderen zehn deutschen AKW stuften die Experten auf die Schutzstufe 2 ein.
  • Die Stufe 3 – ein ausreichender Schutz gegen den Einschlag schwerster Flugzeuge – werde von keinem deutschen AKW erreicht.

Die Erdbebenauslegung der meisten AKWs ist unzureichend. Dabei wurden nicht einmal die Einhaltungen der Zulassungskriterien geprüft: Für eine Vor-Ort-Prüfung fehlte schlicht die Zeit: Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht kritisierte vor der Übergabe des Abschlussberichts das enge Zeitfenster bei der Überprüfung. Es müsse festgestellt werden, „dass in dem gewählten engen zeitlichen Rahmen viele Fragen von den Betreibern nicht mit der für eine atomaufsichtliche Bewertung erforderlichen Qualität beantworten werden konnten und erst recht keine atomaufsichtliche Bewertung möglich war„, heißt es in dem Schreiben an das Umweltministerium und den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, Rudolf Wieland.
Weiterhin gilt, dass „kein deutsches Atomkraftwerk vor Terroranschlägen sicher (ist). Hätte die Reaktorsicherheitskommission ihre eigenen Kriterien für die Sicherheit ernst genommen, wäre die endgültige Stilllegung aller Atomkraftwerke die logische Konsequenz. Alle Meiler haben nicht zu beseitigende Sicherheitslücken und sind auch mit Nachrüstmaßnahmen nicht hundertprozentig sicher zu machen. Deshalb müssen sie alle vom Netz und zwar unumkehrbar und noch in der laufenden Legislaturperiode“, sagte der BUND-Vorsitzende Weiger.
TAZ: Die Wissenschaftler haben sich nur mit extremen Ereignissen beschäftigt, „auf die Fragen, die sich aus Fukushima neu ergeben„, so Röttgen. Was passiert, wenn Terroristen eine Rakete auf den Meiler schießen, Mitarbeiter Fehler machen, ließen sie beiseite. Und ob etwa Bauteile spröde werden, spielte keine Rolle.
Ausdrücklich NICHT überprüft wurde, ob die AKWs noch die ZULASSUNGSKRITERIEN erfüllen. Dies zu prüfen habe die Zeit gefehlt. Für eine ausführliche Prüfung auch unter diesen Aspekten seien 12 bis 18 Monate erforderlich, so Fachleute.
https://www.ippnw.de/startseite/artikel/d73010a483/akw-stresstest-war-nur-eine-freun.html
https://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/flugzeugabstuerze-sind-nicht-mitgedacht/
https://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,763028,00.html
https://www.heute.de/ZDFheute/pda/inhalt/0,3729,8239554_counter:4-openerType:image-p:8239554,00.html
https://www.bund.net/nc/bundnet/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/pressemitteilungen/artikel/bericht-der-reaktorsicherheitskommission-ist-keine-akzeptable-grundlage-fuer-atomausstieg-flugzeuga/

Erdbebensicherheit?

Prüfergebnis: Wie gut sind deutsche AKWs gegen starke Erdbeben gesichert? Nur drei AKWs halten Erdbeben aus, die eine Intensitätsstufe höher sind als bisher: Neckarwestheim 1 und 2 sowie Brokdorf. Für alle anderen AKWs gibt es dafür keine gesicherten Beweise der Betreiber! Dr. Gerhard Jentsch, Erdbebenforscher Uni Jena: „Wenn man die Prognose (eines möglichen Erdbebens größerer Intensität) berücksichtigt, wird man die meisten AKWs abschalten müssen!
Video: https://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1338102/Atomausstieg-Wer-muss-wann-vom-Netz%253F
https://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html

Der „Störfall“-Beitrag zum Thema „Erdbebensicherheit“ vom 27.4.2011 ist hier nachzulesen

 

 

Ausstieg per Gesetz?

Die DUH (Deutsche Umwelthilfe) schlägt vor, in einer Novelle des Atomgesetzes die bisherige Festlegung der Reaktorlaufzeiten auf Basis von Reststrommengen, die noch erzeugt werden dürfen, aufzugeben und stattdessen die Laufzeiten aller 17 Atomkraftwerke einheitlich auf 28 Kalenderjahre seit der Aufnahme des kommerziellen Betrieb zu begrenzen. (Die daraus resultierenden Abschalttermine ergeben sich aus der Anlage.) DUH-Geschäftsführer Baake erläuterte, dass sich die Investitionen in die Anlagen spätestens nach 28 Jahren amortisiert und einen im Rechtssinne „angemessenen Gewinn“ abgeworfen hätten. Entschädigungsforderungen der Betreiber wären unbegründet. Um kein unnötiges Risiko bei einer zu erwartenden Klage der Betreiber vor dem Bundesverfassungsgericht einzugehen, empfiehlt die DUH dennoch, eine Entschädigungsklausel für noch nicht amortisierte Sicherheitsinvestitionen in die Reaktoren seit dem „Atomkonsens“ von 2001 ins Gesetz aufzunehmen. … Als letzter Reaktor würde im April 2017 Neckarwestheim 2 stillgelegt, der 1989 als letzter Meiler der alten Bundesrepublik den kommerziellen Betrieb aufnahm.
Der gesamte Artikel:
https://www.hannover-zeitung.net/aktuell/vermischtes/37186216-schneller-atomausstieg-die-lichter-bleiben-an-ueberall

 

Erdbeben löste bereits die Kernschmelze aus

Wenig überrascht reagierten Fachleute auf Meldungen aus Japan, nach denen jetzt (!!) Tepco und die japanische Regierung eingestanden, dass die Kernschmelze, zumindest im Reaktor 1, bereits unmittelbar nach dem Erdbeben ausgelöst wurde. Bisher wurde vage die „Möglichkeit“ eingeräumt „die Brennstäbe könnten beschädigt sein„. Anders als bisher verlautbart, war der Tsunami (und damit der vollständige Ausfall der Notkühleinrichtungen NICHT entscheidend. Das Erdbeben hatte ein Leck im Reaktordruckbehälter verursacht, wodurch der Kühlwasserspiegel noch am selben Nachmittag zu sinken begann. Schon nach fünf Stunden begann die Kernschmelze.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/atomkatastrophe-in-fukushima-der-unbemerkte-gau-1.1098291

Hier der Tepco-Bericht:

Vorläufige TEPCO-Analyse zum Zustand des Reaktorkerns in Block 1 (Fukushima Daiichi):

Am 15.05.2011 veröffentlichte der Betreiber TEPCO die Ergebnisse einer vorläufigen Analyse zum aktuellen Zustand des Reaktorkerns in Block 1 des KKW Fukushima-Daiichi. Die zusammenfassende Präsentation von TEPCO ist hier  abrufbar.

Aktuelle Messwerte zu Füllstand und Temperatur
Nach der Kalibrierung einer Vorrichtung zum Messen des Füllstands im Reaktordruckbehälter (RDB) am 10.05. hatte sich herausgestellt, dass im RDB deutlich weniger Wasser vorhanden ist, als die vorher vorhandenen Messdaten ausgewiesen hatten. Während bis zur Kalibrierung davon ausgegangen wurde, dass das Wasser bis etwa 1,65 m unter der Oberkante der Brennelemente steht und diese damit noch zu über der Hälfte von Wasser bedeckt sind, ist nun kein Füllstand mehr messbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Messeinrichtungen den Füllstand nur bis zu einer bestimmten, deutlich unterhalb der ursprünglichen Unterkante der Brennelemente liegenden Höhe erfassen können.
An der Außenwand des RDB werden bereits seit längerer Zeit Temperaturen von ca. 100° – 120° Celsius gemessen. Diese Werte legen nahe, dass sich nach wie vor Wasser im RDB befindet und dadurch eine Kühlung des Brennstoffs gegeben ist.
Ergebnisse der vorläufigen Analyse
Die aktuelle TEPCO-Analyse beruht auf der Annahme, dass die Systeme zur Notkühlung (insbesondere der sog. „isolation condenser“) des Reaktors unmittelbar nach dem Eintreffen des Tsunamis am 11.03. (gegen 15:30 Ortszeit) komplett ausgefallen waren und damit bis zum Beginn der Einspeisung von Wasser am 12.03. (gegen 05:50) keine Kühlung des Reaktorkerns gegeben war.
Den Berechnungen der Analyse zufolge sank der Füllstand im RDB innerhalb von rund 3 Stunden nach der Reaktorschnellabschaltung (durch das Beben gegen 14:45 ausgelöst) bis zur Oberkante der Brennelemente. Ab diesem Zeitpunkt stieg die Kerntemperatur an. Nach etwa 4,5 Stunden war die Unterkante erreicht, so dass die Brennelemente ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Wasser bedeckt waren. Innerhalb weniger Stunden wurde die Schmelztemperatur der Brennstabhüllen und schließlich des Brennstoffs (ca. 2.850° C) erreicht.
Die Analyse ergab, dass die Schmelze des Kerns in dessen Mitte begann. Rund 16 Stunden nach der Reaktorschnellabschaltung soll der größte Teil des Kerns infolge der Schmelze auf den Boden des RDB gelangt sein. Aufgrund des Füllstands und der Ergebnisse der Analyse geht TEPCO davon aus, dass der RDB beschädigt ist und Lecks aufweist. Die Kühlung des zerstörten Kerns soll aber angesichts der aktuell gemessenen Temperaturen gegenwärtig ausreichend sein.
TEPCO hat angekündigt, weitere Untersuchungen durchzuführen. Presseberichten zufolge sollen vergleichbare Analysen auch für die Blöcke 2 und 3 durchgeführt werden.
https://fukushima.grs.de/content/tepco-analyse-zustand-reaktorkern-block-1-fukushima-daiichi

Fazit: Wie vermutet war der Auslöser der Wasserstoffproduktion, die der Explosion des Blocks 1 vorausging, eine Kernschmelze in Reaktordruckbehälter 1! Da es in Block 3 ebenfalls eine Explosion gab und diese in Block 2 offenbar nur durch rechtzeitiges Ablassen des Gasgemisches vermieden wurde, ist davon auszugehen, dass hier vergleichbare Prozesse abgelaufen sind.

 

Experten warnen vor Explosion in AKW Fukushima

(Welt, 12.5.2011) Die Schäden am havarierten Reaktor Fukushima sind schlimmer als bisher angenommen. Betreiberfirma Tepco agiert angeblich „im totalen Blindflug“.
Die Betreiberfirma Tepco hatte eine Messeinrichtung für den Kühlwasserstand im Druckbehälter von Block 1 repariert. Prompt wurde deutlich, dass alle Angaben der letzten Wochen zur Wasserhöhe falsch waren: Wenn – was niemand weiß – noch intakte Brennstäbe existieren, liegen sie vollkommen frei und sind damit ungekühlt. Teile der Brennstäbe seien auf jeden Fall geschmolzen, die Schmelze lagere am Boden des Druckbehälters, so ein Tepco-Sprecher. Und: Es gebe ein Leck im Druckbehälter. Anders sei der anhaltend niedrige Wasserstand nicht zu erklären, schließlich werden täglich 150 Tonnen Kühlwasser hineingepumpt. …
Einige Experten hatten seit Tagen vor möglichen katastrophalen Folgen des geplanten Flutens gewarnt. „Wenn der Druckbehälter mit dem Kernbrennstoff ein Leck hat, so wie Tepco es jetzt zugeben musste, ist die Gefahr groß, dass das radioaktive Schmelzmaterial austritt“, befürchtet beispielsweise der schottische Atomexperte Shaun Burnie. „Wenn dann eine Mischung aus diesem Material und dem geschmolzenen Metall des Reaktordruckbehälters auf Wasser trifft, kann es zu einer Explosion kommen.“
Auch der britische Ingenieur John Large hält ein Fluten des Containments für besonders riskant. Er hat am Mittwoch eine Kurzstudie vorgelegt, die er im Auftrag von Greenpeace erstellt hat („Brief opinion on the Tepco plan to flood the primary containment of unit 1, Fukushima-Daiichi“). Large sollte untersuchen, welche Auswirkungen ein Fluten des Containments auf den Reaktor hätte. Auch er kommt zu dem Schluss, dass eine erhebliche Gefahr besteht. „Wenn es zu einer Explosion kommt, weil der Druckbehälter schmilzt, kann es Schockwellen geben, die den Reaktor zerstören“, sagte Large. Das wiederum würde eine erhebliche Menge an Radioaktivität freisetzen. …
In Fukushima gibt es weiter viele offene Fragen – und zwei Gewissheiten. Erstens: Die Daten, die Tepco veröffentlicht, haben äußerst begrenzten Wert. Und zweitens: Entgegen allen anders lautenden Behauptungen sind die Reaktoren noch lange nicht unter Kontrolle.
Der vollständige Artikel:
https://www.welt.de/vermischtes/article13368802/Experten-warnen-vor-Explosion-in-AKW-Fukushima.html

 

 

WHO-Chefin gibt es erstmals zu

Radioaktive Strahlung immer gefährlich

(TAZ, 5.5.2011) „Es gibt keine ungefährlichen Niedrigwerte radioaktiver Strahlung“, erklärte WHO-Generaldirektorin Margaret Chan am Mittwoch bei einem kurzfristig anberaumten Treffen mit Mitgliedern der kritischen „Initiative für eine unabhängige WHO“. Die von ukrainischen, russischen und westeuropäischen Ärzten und Strahlenbiologen sowie ehemaligen WHO-MitarbeiterInnen gegründete Initiative demonstriert seit über vier Jahren täglich vor der WHO-Zentrale für eine Kündigung des Abkommens mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA).
Bislang hatte die WHO immer die von der IAEA vorgegebene Position vertreten, radioaktive Strahlung unterhalb bestimmter Grenzwerte sei ungefährlich. Chan bezog sich bei ihrer Aussage auf die interne Strahlung radioaktiver Partikel – beispielsweise Jod131, Cäsiums137, Strontium90, Plutonium – die über Nahrungsmittel, Wasser oder Atemluft in den Körper aufgenommen werden und sich in der Schilddrüse, Knochen oder inneren Organen ablagern und dort weiterstrahlen. …
Chan distanzierte sich auch von den bisherigen Aussagen der WHO zu den Folgen von Tschernobyl. „Ich persönlich glaube nicht, dass der Nuklearanfall in Tschernobyl nur 50 Todesopfer gefordert hat“ erklärte die WHO-Generaldirektorin laut Mitschrift des Gesprächs mit der Kritiker-Initiative. Im Einklang mit der IAEA behauptet die WHO bis heute offiziell, in Folge der Tschernobyl-Katastrophe seien lediglich 52 verstrahlte Personen gestorben und bis zu 6.000 weitere an Schildrüsenkrebs erkrankt. Diese Zahlen hat auch die UN-Wissenschaftlerkommission UNSCEAR übernommen und zuletzt im Februar dieses Jahres veröffentlicht. …

WHO hält Fukushima-Messergebnisse unter Verschluss

Die „Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik“ (ZAMG) in Wien, die ebenfalls Zugriff auf die Messergebnisse der CTBT0 hat, stellte bereits Ende März einen deutlich höheren Austritt von Radioaktivität aus Fukushima fest, als die japanischen Behörden – und gestützt auf deren Angaben die WHO und die IAEA – öffentlich bekannt gaben. Chan erklärte, die WHO würde die CTBTO-Messdaten „nur veröffentlichen, wenn sie gefährliche Werte anzeigen“. Ob das der Fall sei, entscheide sie „allein“.
https://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/radioaktive-strahlung-immer-gefaehrlich/

 

Gefährliche Strahlengurke

(TAZ, 3.5.2011) Die Strahlenbelastung der weiteren Umgebung des havarierten Atomkraftwerks Fukushima Daiichi hat an manchen Stellen gefährliche Werte erreicht, dies ist jetzt offiziell bestätigt. …Vor allem in der „Abgasfahne“ Richtung Nordwesten überschreiten die Messergebnisse teilweise deutlich die Grenzwerte. Diese Tatsache, die bisher von Umweltschützern und internationalen Organisationen moniert wurde, wird jetzt durch offizielle japanische Daten bestätigt. Gestern begannen die Behörden in Japan mit der Veröffentlichung der Werte, die bisher laut Regierung „aus Angst vor Panik“ zurückgehalten wurden.
Alle Messungen zeigen eine Zone der Belastung, die sich ähnlich einer Gurke nach Nordwesten erstreckt. Im Kern der Zone haben die Behörden zwischen dem 12. März und dem 24. April Belastungen von 100 mSv … . Bis an die Grenze der 20-Kilometer-Zone, aus der die Menschen evakuiert wurden, wurden immer noch 50 Millisievert … . Der gesamte Artikel:
https://taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/gefaehrliche-strahlengurke/

 

Arbeiter in Fukushima

Ein hochinteressanter Bericht (ARD Weltspiegel vom 15.5.2011) zu den sozialen wie gesundheitlichen Arbeitsbedingungen der Arbeiter in Fukushima zeigt u.a. Bilder aus dem Inneren der Reaktorblöcke: Ein Wirrwarr zusammen gestöpselter Hilflosigkeit. Die Arbeiter können aufgrund der Strahlung höchstens 10 Minuten hier arbeite. In dem Bericht wird u.a. von einem Zeugen bestätigt, dass die Arbeiter keineswegs (wie immer von Tepco behauptet) mit Dosimeter ausgestattet werden.
Der Bericht findet sich hier:
https://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/329478_weltspiegel/7168596_japan–die-arbeiter-von-fukushima?buchstabe=W

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Entsorgung

Zwischenbericht zum Gorleben-Untersuchungsausschuss

Nach acht Monaten Arbeit hat die grüne Bundestagsfraktion die ersten Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Gorleben in einem Zwischenbericht zusammengetragen. Darin wird klar: Die Standortauswahl war willkürlich und ignorierte die Geologie im Wendland, kritische Wissenschaftler wurden systematisch diskreditiert und die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen. Die Akten zeigen zudem, dass auch der Erkundungsprozess offensichtlich auf einer Rechtsverdrehung basiert. Den Link zur grünen Seite und dem Bericht finden Sie hier.

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Laufzeitverlängerung

Tigerenten-Demokratie-Verständnis

Gestern (26.10.2010) Abend haben die schwarz-gelben Bundestagsfraktionen die Atomgesetznovelle und das Energiekonzept der Bundesregierung durch den Umweltausschuss gepeitscht. Den Oppositionsfraktionen wurde es sogar untersagt, weitere Geschäftsordnungsanträge zu stellen, nach Geschäftsordnung des Bundestages mögliche mündliche Änderungsanträge wurden ebenfalls nicht zugelassen. Die Minderheitenrechte der Opposition wurden ebenso mit Füßen getreten wie die Geschäftsordnung des Parlamentes. Auch wurde die Opposition von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Bericht und die Beschlussfassung des Umweltausschusses zu kontrollieren. Die Regierungsfraktionen hatten mit ihrer Mehrheit durchgestimmt, dass nur ein Vertreter der Regierungsfraktion den Bericht und die Beschlussfassung mit seiner Unterschrift bestätigen darf. Pikanterweise hatten die Regierungsfraktionen hinzugefügt, dass die Unterschrift bereits vor der Sitzung abgegeben wurde. Eine Kontrolle der Beschlüsse fand somit überhaupt nicht statt.

Bereits am Montag Abend hatte sich abgezeichnet, dass die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung mit dem Kopf durch die Wand wollten. Der Bundesumweltminister war erst gar nicht erschienen und der Bericht der Bundesregierung zu den Gesetzen wurde mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgesetzt. Bei der Befragung der Bundesregierung während der völlig unzureichenden Anberatung der Atomgesetznovellen weigerte sich die parlamentarische Staatssekretärin, Reiche, des Bundesumweltministeriums, die Fragen der Parlamentarier zu beantworten. Energiekonzept, Brennelementesteuergesetz, der neue Energiefonds sowie die Energiekonzepte der Bundesregierung sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden im Umweltausschuss am Montag nicht einmal anberaten.

Am Dienstag Abend wurden sämtliche Tagesordnungsanträge der Opposition abgelehnt, die einzelnen Gesetze und Anträge zu beraten. Weitere Anträge wurden nicht zugelassen.
Danach stimmten die Regierungsfraktionen die Änderungsanträge der Grünen runter, obwohl sie die Anträge z.T. nicht einmal inhaltlich zur Kenntnis genommen und sich weigerten, sich die Anträge und Begründungen anzuhören. Einige Änderungsanträge wurden überhaupt nicht zur Abstimmung angenommen.

Abschließend stimmten die Regierungsfraktionen ihre Atomgesetze durch. Die weiteren Punkte wurden überhaupt nicht befasst, so dass im Umweltausschuss weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung zu dem Brennelementesteuergesetz, zu dem Energiefonds sowie zu den Anträgen zu dem Energiekonzept der Bundesregierung statt fand. Des Weiteren fiel die Beratung des Grünen Energiekonzepts gänzlich runter.

Die Atomgesetze werden somit wie von der Regierung geplant, am Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Danach soll dann der Bundesrat in seinem Zustimmungsrecht umgangen werden. Die nächste Runde findet dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.

Fazit: Die Regierung und Regierungsfraktionen haben in einem höchst ungewöhnlich Vorgang und in womöglich bislang einmaliger Weise die Rechte der Oppositionsabgeordneten eingeschränkt, um die Gesetze zur Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten möglichst schnell durchzupeitschen. Damit die Öffentlichkeit davon möglichst wenig mitbekommt, hatten CDU/CSU und FDP gleich zu Beginn der Sitzung sämtliche Anträge abgelehnt, die Beteiligung der Öffentlichkeit zuzulassen. Dies steht ganz in der Tradition der Geheimberatungen und Geheimverträge mit den Energiekonzernen, die massiv von der Politik der schwarz-gelben Regierung profitieren.

Berlin, den 27.10.2010

Ihr Hans-Josef Fell MdB

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Laufzeitverlängerung Störfalle

Weiterer Werdegang des Ausstiegs-Ausstiegsgesetz

Atomgesetz-Novellen diese Woche im BT und am 26.11. abschließend im Bundesrat

Die Atomgesetz-Novellen 11 (Laufzeitenverlängerung) und 12 (Sicherheitsanforderungen) werden diese Woche am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten, am 26. November muss dann der Bundesrat entscheiden.

Am 26.10. tagt der federführende Umweltausschuss des BT, bis Mitternacht muss er seinen Abschlussbericht abliefern. Am Donnerstag ab 9 Uhr werden die Atomgesetznovellen (und auch das Gesetz zur Brennelementesteuer) in 2./3. Lesung im Plenum abschließend beraten. Dazu wird es voraussichtlich eine ganze Reihe namentlicher Abstimmungen etc. geben, so dass sich das Ganze bis in den Mittag hineinziehen könnte. Doch die Koalitionsmehrheit steht.

Nach Verabschiedung im BT gehen die Gesetze an den Bundesrat, der gemäß der regulären Fristen in seiner Sitzung am 26. November über die Gesetze zu entscheiden haben wird.

Da die 11. und 12. Atomgesetznovellen als Einspruchsgesetze formuliert sind – und der Bundesrat selber dies nicht ändern kann, auch wenn er mehrheitlich anderer Meinung sein sollte – brauchen die Gesetzesvorlagen keine zustimmende Mehrheit des Bundesrates.

Die Zustimmungspflichtigkeit zu überprüfen kann erst der Bundespräsident und im Fall massiver Zweifel, könnte er seine Unterschrift verweigern. Danach kann das unterzeichnete Gesetz vor dem BVerfG beklagt werden.

Der Bundesrat am 26.11. kann daher nur entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss (und mit welchen Gründen welche Teile der Gesetze) anruft. Dafür braucht es eine Mehrheit der Stimmen, sprich: 35. Rot-Grün,
Rot und Rot-Rot haben 21 Stimmen, Für die VA-Anrufung bräuchte es also noch 14 weitere Stimmen, die aber Länder beisteuern müssten, die von der CDU bzw. CSU mitregiert werden. Ob in HH, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Sachsen-Anhalt kann die Union gegenüber ihren Koalitionspartnern von SPD oder Grünen die Koalitionskarte ziehen und damit Enthaltung des eigenen Landes erzwingen. Dass schwarz-gelbe Länder wie Schleswig-Holstein sich gegen die schwarz-gelbe Bundesregierung stellen würden und den VA mit anrufen, ist wenig wahrscheinlich.

Käme es zu einer Anrufung des VA und in ihm wird keine Einigung erzielt, gehen die angerufenen Gesetze an den Bundesrat zurück, der einen Einspruch gegen ein Gesetz mit Mehrheit aussprechen kann, den aber der
Bundestag anschließend mit Koalitionsmehrheit überstimmen kann. Würde er den Einspruch nicht überstimmen, wäre das Gesetz gescheitert. Würde eine Einigung erzielt – im VA per Mehrheit möglich! – muss ihr erst der BT zustimmen und dann der BR billigen, d.h. nicht mit Mehrheit einen Einspruch aussprechen, der wieder vom BT überstimmt werden kann.

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Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

MdB: Direkten Kontakt mit Campact

Campact hat Ende September eine Aktion über drei Tage zum Anrufen bei den Abgeordneten von CDU/CSU und FDP gestartet. Wir verlängern …

Rufen Sie jetzt Ihre/n Abgeordnete/n an!

den Link zum Auffinden Ihrer/Ihrer Bundestagsabgeordneten finden Sie hier. Wenn Sie den Namen schon kennen oder über die Liste gefunden haben, so finden Sie hier für die Buchstaben von A bis K und hier für die Buchstaben von L bis Z!