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Ukraine – Ist ein Atomkrieg denkbar?

Die Lage war nach dem friedlichen Zusammenbruch der Sowjetunion in den folgenden 20 Jahren so entspannt wie nie zuvor seit dem Ende des zweiten Weltkrieges. Ein Atomkrieg zwischen den beiden Supermächten (oder richtiger: der verbliebenen Supermacht USA und dem Nachfolgestaat Russland der ehemaligen Supermacht UdSSR) war undenkbar geworden. Es folgte eine Zeit der Abrüstung und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, wobei letztere hauptsächlich darin bestand, dass die westlichen Wirtschaftsimperien versuchten sich ihr „Stück Kuchen“ im Goldgräberland Russland zu sichern und nicht alles den – überwiegend aus dem alten Machtapparat entwachsenen – Oligarchen zu überlassen.

Eine mögliche atomare Auseinandersetzung oder der Einsatz einzelner Atombomben zu politischen Zwecken schien lediglich durch Terroristen oder exotische „gestrige“ Diktaturen wie Nordkorea zu drohen. Einzig im Dauer-Konflikt Indien – Pakistan drohte zeitweise ein regelrechter Krieg mit dem Einsatz einer größeren Anzahl von Atomwaffen.[1]

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Lässt sich ein Atomkrieg noch verhindern?

Die Menschheit hat seit 1945 beträchtliches Glück gehabt. Obwohl eine vernichtende neue Waffe – die Atombombe – entwickelt worden war, wurde sie – nach einem zweimaligen Einsatz – bisher nie wieder im Kriegsfall verwendet. Betrachtet man rückwirkend, wie knapp entsprechende Entscheidungen und Handlungen an einem möglichen Einsatz vorbei gingen, lässt sich nur mit „großem Glück“ charakterisieren. Sachliche Überlegungen oder rationale Abwägungen waren in den entscheidenden Phasen zumindest nicht immer entscheidend.

Aus dem – über lange Zeit stabilen – Kreis der fünf Atommächte sind mittlerweile neun Staaten geworden, die über die Einsatzmöglichkeit von Atomwaffen verfügen. Hinzugekommen sind die sog. „Faktischen“ Atommächte Indien, Pakistan und Nordkorea, die alle drei den Besitz von Atomwaffen zugeben oder sich gar damit brüsten sowie Israel. Deren Besitz von Atomwaffen ist ein offenes Geheimnis, zeitweise verplaudert sich auch mal ein hochrangiger Politiker[1].

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Nukleare Hungersnot: eine Milliarde Menschen sind gefährdet

Im April 2012 veröffentlichte IPPNW den Bericht „Nukleare Hungersnot: eine Milliarde Menschen sind gefährdet“, in dem untersucht wurde, welche Folgen ein begrenzter, regionaler Atomkrieg für Klima und Landwirtschaft haben würde. Der Bericht behandelte vor allem die Rückgänge in der US-amerikanischen Mais-Produktion und in der chinesischen Reis-Produktion, die aus den vorhergesagten Klima-Störungen resultieren würden. Der Bericht folgerte, dass selbst ein begrenzter nuklearer Konflikt eine erhebliche Hungersnot hervorrufen würde, vor allem in den Entwicklungsländern. Mehr als eine Milliarde Menschen wären dem Hungertod ausgesetzt.

Die Zusammenfassung finden Sie HIER

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Haben Nordkorea und Iran das „Recht auf die Bombe“?

Vorbemerkung: Die erste eingestellte Version hat an einigen wenigen Stellen zu Rückfragen und Fehlinterpretationen geführt (etwa der Art, ich würde eine atomare Bewaffnung Nordkoreas und des Irans befürworten …). In der neuen Version versuche ich diese Unklarheiten zu vermeiden (und einige weitere Kleinigkeiten zu klären).

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Die Widersprüche des Atomwaffensperrvertrages zur Realität

10.04.2013, Aktualisierung 14.04.2013

Derzeit eskaliert die Lage in Korea, während gleichzeitig der Konflikt mit dem Iran weiter auf hohem Spannungs-Niveau stagniert und jederzeit zu einem Krieg führen kann. Hintergrund ist in beiden Fällen das tatsächliche oder unterstellte Streben nach atomarer Bewaffnung.

So unterschiedlich beide Ländern und ihre jeweiligen Bedingungen auch sind, so ähnlich sind die Beweggründe der Handelnden und die Hintergründe.

Die Regierungen und Diktatoren in beiden Staaten werden die Entwicklung in Libyen und zuvor im Irak aufmerksam verfolgt und ihre Lehren daraus gezogen haben: Ein Machthaber, der auf Entspannung setzt und sein atomares Potential freiwillig abgibt, wird wenige Jahre später vom Westen aus dem Amt gebombt.

Bisheriger Stand:

Beide Staaten beschreiten mittlerweile beide mögliche Wege zum bombenfähigen Material:

1. „Normale“ Kernkraftwerke können mit angereichertem Uran betrieben werden. Das hauptsächlich in der Natur vorkommende U238 enthält etwa 0,7 % des benötigten –spaltbaren – U235. Dessen Anteil muss durch Anreicherung erhöht werden. Bei dieser Anreicherung sind mit derselben Technik 3 bis 5 % für AKWs, 20 % für Forschungsreaktoren und > 90 % für Bomben zu erzielen, die Zentrifugen müssen „nur“ in größerer Stückzahl und länger laufen.

2. Reaktoren können mit Natururan betrieben werden, wenn sog. „schweres Wasser“ (enthält Deuterium – ein Wasserstoffatom mit einem zusätzlichen Neutron) verwendet wird. In den Brennstäben entsteht dabei Plutonium, welches abgetrennt und zum Bombenbau verwendet werden kann.

Offenbar gab es in der jüngeren Vergangenheit Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Dabei könnten sowohl Raketentechnik wie auch Anreicherungstechnik, aber auch gegebenenfalls Material getauscht worden sein[1].

Nordkorea betreibt derzeit die Anreicherung und möchte einen Schwerwasserreaktor (Yongbyon) wieder in Betrieb nehmen, der 2007 stillgelegt wurde[2]. Das bisherige Bombenmaterial (Plutonium) stammt offenbar aus dem Betrieb des Schwerwasserreaktor. Bei dem jüngsten Test könnte eine Uranbombe gewesen sein, eventuell mit Uran aus dem Iran[3].

Der Iran betreibt massiv und in großem Stil Anreicherung, angeblich für das AKW Busheer und den Forschungsreaktor in Teheran und strebt den Bau eines Schwerwasserreaktors an. Eine eigne Schwerwasserproduktion – technisch ähnlich anspruchsvoll wie die Anreicherung – ist offenbar bereits in Betrieb oder steht kurz vor der In-Betrieb-Nahme[4].

Problem Atomwaffensperrvertrag (NVV)

Fakt und Hauptproblem ist und bleibt der mittlerweile völlig unzeitgemäße Nicht-Verbreitungs-Vertrag (sog. Atomwaffensperrvertrag). Durch diesen wird offensichtlich, dass eine Minderheit der Länder aus – zumindest teilweise – eigennützigen Gründen anderen Ländern genau das verbieten wollen, was sie selbst nicht einhalten.

Belege dafür:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonst wie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen

Dagegen haben mittlerweile praktische alle offiziellen Atomstaaten verstoßen, u.a. die USA zuletzt im Fall Indien.[5]

 

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Dies ist dem Iran bisher nicht nachzuweisen, vermutlich hat er diesen Verstoß auch (noch?) nicht begangen. Nordkorea ist – wie erwähnt – kein Vertragsstaat mehr!

Artikel IV

(1)    Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.

Dies ist im Fall Iran aktuell, hierauf pocht die Führung in Teheran, nach den Buchstaben des Gesetzes zu Recht.

(2)     Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen.

Auch dies gilt nach den Buchstaben des Gesetzes für den Iran. Die Zusammenarbeit mit Russland in Fragen der zivilen Nutzung der Atomtechnik ist daher rechtens.

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Außer den SALT- und START-Abkommen hat sich da bisher kaum etwas bewegt. Die beiden Großmächte Russland und USA verfügen noch je über mehrere Tausend Atomwaffen. Eine „Nukleare Abrüstung in naher Zukunft“ sieht anders aus …[6] Dabei war einer der Hauptgründe der Mangel an Uran für die zivile Nutzung.[7]

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der außergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

Genau dies hat Nordkorea im Januar 2003 getan.[8] Eine Steilvorlage dafür („Gefährdung der höchsten Interessen des Landes“) liefert George W. Bush mit seiner Rede im Januar 2002, in der er Nordkorea in die „Achse des Bösen“ einordnete.

Der gesamte NVV ist HIER nachzulesen.

 

Festzuhalten bleibt,

bei allen Vorbehalten den beiden Staaten gegenüber,

–   dass Nordkorea sich vertragsgemäß verhält

–   dass man dem Iran zunächst das Streben nach der Atombombe konkret nachweisen muss, bevor laut NVV Handlungsmöglichkeiten gegeben wären. Letzteres ist bisher – trotz zahlreicher Verstöße des Irans gegen Auflagen – nicht gelungen

–   dass nur eine weltweite Abrüstung aller Atommächte einen Atomkrieg verhindern kann

–   dass die zivile Nutzung der Atomenergie von der militärischen nicht zu trennen ist

–   dass somit nur der weltweite Ausstieg aus der zivilen Nutzung den militärischen Missbrauch verhindern kann.

Um dies klarzustellen: Ich rede hier ich definitiv NICHT einer atomaren Bewaffnung des Irans oder Nordkoreas das Wort. Das im Fall Nordkoreas erwiesene und erfolgreiche und das im Fall Iran nach logischen Ermessen zu unterstellende und auf hoher Vorstufe verharrende Streben nach „der Bombe“ ist zu verurteilen. Es wird die jeweiligen Regionen destabilisieren und langfristig den beiden Ländern selbst mehr schaden als nutzen. Aber m.E. ist nach den Buchstaben des NVV dieses Streben auf dem jeweiligen aktuellen Stand nicht rechtswidrig. Und genau DIES zeigt die Fehler und Schwächen des Atomwaffensperrvertrages und kann nur zur Forderung führen – da er nicht so revidierbar ist, dass diese Probleme lösbar wären – dass einzig die weltweite Abrüstung die sinnvolle Reaktion aller Beteiligten wäre. Davon sind wir leider weit entfernt. Wobei – auch dies habe ich an vielen Stellen schon aufgezeigt – die zivile Nutzung IMMER die militärische einschließt und somit auch ein weltweiter Ausstieg aus der zivilen Nutzung unumgänglich ist. Ich fürchte jedoch, dass dies ohne ein Eskalieren (sprich ein atomarer Schlagabtausch) nicht umsetzbar sein wird …

 

Hinweis: s.a. meine Seite zu „Der Irankonflikt mit weiteren Hintergründen und einer (auf Wunsch auch als Vortrag gehaltenen) sehr ausführlichen PPP.

 


[1] https://www.welt.de/politik/ausland/article114923669/Furcht-vor-iranischem-Atom-Know-how-in-Nordkorea.html

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Haben Nordkorea und Iran das „Recht auf die Bombe“?

Derzeit eskaliert die Lage in Korea, während gleichzeitig der Konflikt mit dem Iran weiter auf hohem Spannungs-Niveau stagniert und jederzeit zu einem Krieg führen kann. Hintergrund ist in beiden Fällen das tatsächliche oder unterstellte Streben nach atomarer Bewaffnung.

So unterschiedlich beide Ländern und ihre jeweiligen Bedingungen auch sind, so ähnlich sind die Beweggründe der Handelnden und die Hintergründe.

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Atommacht Nordkorea

(Erg. 14.2.2013) Nordkorea hat offenbar seine 3. Atombombe gezündet, wiederum (im Gegensatz zum 1. Versuch) erfolgreich. Dass es sich dabei um eine „miniaturisierte“ Bombe handelt, könnte die Entwicklung – vor allem im Zusammenhang mit dem kürzlich erfolgreichen Test einer Interkontinentalrakete – umso gefährlich machen. Damit droht den USA und Europa – nicht nur wie bisher den Nachbarländern Südkorea und Japan – ein direkter möglicher Angriff. Allerdings ist die Logik: Kleine Sprengkraft, deswegen kleiner Sprengkopf, deswegen passt er auf leichte Interkontinentalrakete, NICHT zwingend. Ob das NKOR Design überhaupt auf eine Rakete paßt oder eher zu Flugzeugen gehören würde, ist noch vollständig offen. Die Waffenanpassung des Sprengsatzes steht noch aus. Fast oder alle Atommächte haben mit Flugzeugwaffen angefangen, weil sie dann nicht passend zum Raketendurchmesser vund -tragkraft entwickeln mussten. Vgl eine ältere Präsentation von Tom Cochran, einem der führenden Spezialisten https://www.bits.de/public/pdf/boell240205kl.pdf.

Die Explosion ereignete sich um ca. 4:00 Uhr auf dem Atomtestgelände Punggye Ri, wo bereits die beiden bisherigen Tests in 2006 und 2009 stattfanden.

Die US-Atomwaffen wurden 1991 u.a. aufgrund von Verhandlungen mit Nordkorea aus dem Süden des geteilten Landes abgezogen. Weitere Gründe waren technische Sicherheitsbedenken und der zeitgleiche Abzug des Großteils der US-Atomwaffen aus Europa (s.a.: https://www.bits.de/public/ndrinfo/20121006.htm). Allerdings ist bis heute nicht völlig klar, ob wirklich alle Atomwaffen abgezogen wurden. Nordkorea hat den Atomwaffensperrvertrag (NVV) 2003 einseitig gekündigt (s.u.).

Nordkorea verfolgt beide Möglichkeiten, an waffenfähiges Spaltmaterial zu kommen. Zum einen werden Brennstäbe aus Reaktoren aufgearbeitet und das Plutonium daraus gewonnen, zum anderen wurde mithilfe von Kadir Khan und Pakistan (wahrscheinlich im Tausch gegen Raketentechnik) eine Anreicherung mit Zentrifugen aufgebaut, um (bombenfähiges) Uran 235 zu gewinnen.

Zwar ist es Nordkorea per UN-Resolutionen verboten, Raketen- oder Atomtechnik zu entwickeln. Allerdings ist dies in Anbetracht der nicht sanktionierten Verstöße anderer Staaten gegen den Atomwaffensperrvertrag (NVV) unglaubwürdig:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.

Verstöße dagegen: USA – Indien, China – Pakistan, Frankreich – Israel … übrigens auch Deutschland mit der faktischen Verfügungsgewalt über die Atomwaffen in Büchel!

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Verstöße dagegen: USA – Indien, China – Pakistan, Frankreich – Israel …

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens(!!) in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung(!!) sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Verstöße dagegen: USA – Russland…

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch aussergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der aussergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

DAS hat Nordkorea als Unterzeichnerstaat (1985) am 9. Januar 2003 ordnungsgemäß gemacht.

  • Der gesamte Text des NVV findet sich hier.
  • Eine gute Zusammenfassung der Entwicklung in Nordkorea und des Umgangs mit dem NVV – auch seitens der USA gibt Uli Cremer hier
  • sowie die IPPNW-Seite Atomwaffena-z.

 

weitere Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/ausland/obama-verurteilt-nordkoreas-atomtest-als-angriff-auf-weltfrieden-a-882762.html

https://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1417430

https://www.tagesschau.de/ausland/nordkorea630.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Nordkoreanisches_Kernwaffenprogramm

https://www.naturefund.de/erde/atlas_der_welt/aufstieg_asiens/atomwaffen_und_hungersnot_in_nordkorea.html

 

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Iran: AKW Bushehr am Netz

https://german.ruvr.ru/2013_01_09/AKW-Buschehr-in-Iran-an-Stromnetz-des-Landes-angeschlossen/

Radio Stimme Russlands

Iran: AKW Bushehr an Stromnetz angeschlossen

9.01.2013, 17:08 Uhr

Das AKW Bushehr im Iran sei am letzten Samstag, den 5. Januar an das nationale Energiesystem angeschlossen worden und werde zu 100 Prozent seiner Kapazität betrieben. Dies berichtete der Leiter der Organisation für Atomenergie des Iran Fereidoon Abbasi Davani.

Der Bau des ersten im Iran und in der Nahostregion Kernkraftwerks war im Jahr 1975 durch den deutschen Konzern „Kraftwerk Union“ begonnen worden. Aber im Jahre 1979 wurde der Vertrag wegen der islamischen Revolution gekündigt.

Am 8. Januar 1995 wurde der russisch-iranische Vertrag zur Fertigstellung des ersten Energieblocks des AKW Bushehr unterzeichnet, und 1998 eine Ergänzung zum Vertrag für den Abschluss des schlüsselfertigen Baus des Objekts durch das russische Unternehmen Atomstrojexport.

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IPPNW: Naher Osten ohne Massenvernichtungswaffen

Das verschneite Helsinki sollte Austragungsort einer historischen Konferenz sein. Einziger Punkt auf der Tagesordnung: die Einrichtung einer Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen Osten. Eine Woche vor Weihnachten, am 17. Dezember, sollten die Verhandlungen beginnen – die vielleicht wichtigsten für Frieden und Sicherheit im Nahen Osten. Die Konferenzräume blieben jedoch leer. Wer kam, das waren etwa 40 VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt. Auf Einladung einiger finnischer Friedensorganisationen trafen sie sich vom 14. bis 16. Dezember 2012 unter dem Motto: »Ein Naher Osten ohne Massenvernichtungswaffen«. Mehr auf dem atomwaffenfreien Blog (Link: https://atomwaffenfrei.wordpress.com/2012/12/22/die-staaten-an-den-verhandlungstisch-schubsen/ )

In Helsinki verabschiedete Resolution

(Link: https://www.tlaxcala-int.org/article.asp?reference=8896 ) Signal aus Helsinki für Nahen Osten ohne Kernwaffen

(Link: https://www.neues-deutschland.de/artikel/807634.signal-aus-helsinki-fuer-nahen-osten-ohne-kernwaffen.html ),ND, 18.12.2012IPPNW-Fachgespräch am 28.1.2013

(Link: https://www.ippnw.de/aktiv-werden/termine/artikel/6fe6c2cb2d/friedenpolitische-alternative-im-kon.html ): UN-Konferenz für eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Mittleren und Nahen Osten

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Der Iran-Konflikt

– Wie gerieten wir hinein?

Und gibt es einen Ausweg?

23.12.2012

Druckversion mit Fußnoten

Von Matthias van der Minde

Bedeutung des Konflikts um das iranische Atomprogramm für eine zukünftige Friedenspolitik

Was ist schlimmer: Die teuflischste Waffe, die jemals entwickelt wurde, in der Hand des iranischen Regimes? Oder ein israelisch-US-amerikanischer Angriff auf Irans Atomprogramm, bei dem die Beteiligten möglicherweise in einen neuen jahrelangen Krieg im Nahen und Mittleren Osten schlittern? Und: Würde ein westlicher Angriff eine iranische Bombe überhaupt verhindern können? Weiter gefragt: Sind dies die einzigen Alternativen? Oder besteht Hoffnung, sowohl einen Krieg als auch einen neuen Atomwaffenstaat verhindern zu können? Obwohl uns der gegenwärtige Konflikt mit dem Iran seit zehn Jahren beschäftigt, sind nach wie vor alle Szenarios möglich. Die Stellschrauben dieses Konflikts sind verteilt auf verschiedene Akteure, insofern ist der deutsche Einfluss, zumal jener einer zukünftigen Friedenspolitik, begrenzt. Doch es ist wichtig, die Geschichte des Konflikts und die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten zu kennen, denn zu viel Vertrauen ist schon verspielt worden, zu viele Chancen wurden schon vertan.

weiterlesen auf „Grüne Friedensinitiative“…

 

Die Eingangsfragen von Matthias („Würde ein westlicher Angriff eine iranische Bombe überhaupt verhindern können? Weiter gefragt: Sind dies die einzigen Alternativen? Oder besteht Hoffnung, sowohl einen Krieg als auch einen neuen Atomwaffenstaat verhindern zu können? „) beantworte ich etwas anders. M.E. ist die einzige gangbare Lösung die Schaffung einer Atomwaffen-freien Zone im Nahen Osten, ohne „Wenn-und-Aber“. Wer dies und weiteres Material oder Hintergründe nachlesen will, sei nochmals auf folgende Artikel verweisen:

Fragen, Hintergründe und Fakten zum Iran-Konflikt

23.02.2012

Fragen, Hintergründe und Fakten zum Iran-Konflikt

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Kann eine zivile Nutzung der Atomenergie ohne die Gefahr einer militärischen Nutzung überhaupt funktionieren?

Mit dieser Frage der sog. „Proliferation“ (= Verbreitung von waffentauglichen Kernmaterial und/oder dem Wissen und der Technik zur Herstellung und Anwendung) beschäftigte sich bereits früh der Nichtverbreitungsvertrag NVV.

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EIN mögliches Szenario eines Präventivschlages gegen die „Iranische Atombombe“

21.04.2012

Das aufgezeigte Szenario ist hochgradig spekulativ, beruht aber auf Fakten (wie die Verteilung der iranischen Anlagen) oder auf belegbaren Vermutungen (wie die politische Stimmung der Mehrheiten in den genannten Ländern oder dem nötigen Einsatz von Mini-Nukes, um die unterirdischen Anlagen treffen zu können).

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und zusammenfassend:

Atommacht Iran?

14.12.2012

Eine Präsentation (PPP) zum Thema finden Sie hier: Atommacht Iran_kurz. Verbände, Parteigliederungen, Bürger-Inis etc. können sich bei Interesse am dazu gehörenden Vortrag gern bei mir melden: Kwkoch(a)gmx.de.

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Atommacht Iran?

Eine Präsentation (PPP) zum Thema finden Sie hier: Atommacht Iran_kurz. Verbände, Parteigliederungen, Bürger-Inis etc. können sich bei Interesse am dazu gehörenden Vortrag gern bei mir melden: Kwkoch(a)gmx.de.