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Terrorgefahr

Terrorgefahr in Gronau

Waffen und Chemikalien in Urenco/Gronau

Da wird also ein Mitarbeiter „vernommen und befindet sich wieder auf freiem Fuß„, weil er Waffenteile in eine Atomanlage schmuggelt und daheim „kiloweise Chemikalien sicher, aus denen sich Schwarzpulver (also Sprengstoff) herstellen lässt“ und die Staatsanwalt sieht „aber keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund„.

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik Hintergründe Terrorgefahr

Sicherheitsunterlagen manipuliert

Die Aachener Zeitung meldet am 26.8. die Manipulation von Sicherheitsunterlagen von Mitarbeitern in Nuklearen Anlagen. Ein 40-jähriger Angestellter der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) hat die Sicherheitsdokumente für Arbeiter in nuklear sensiblen Bereichen manipuliert. Er verschaffte so Menschen Zutritt in die Sicherheitsbereiche von Zwischenlagern oder Atomkraftwerken, für die keine gültige oder gar keine Zuverlässigkeitsüberprüfung vorlag. Entdeckt wurde das Ganze nur durch Zufall. Die Fälle traten dann auf, wenn ein Arbeiter, dessen Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der JEN gemacht werden sollte, zu einem anderen Betreiber kerntechnischer Anlagen wechselte. Dabei wird keine erneute Überprüfung verlangt, sondern die gültige wird vom bisherigen Arbeitgeber („Quermeldung“) im Regelfall per Fax weiter geleitet. Das wurde nach bisherigem Stand in mind. 12 Fällen manipuliert.

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Akualisierungen des Buches Kongresse Störfälle Vorträge

Der Katastrophenschutz ist eine einzige Katastrophe …

Im durchaus möglichen Fall einer mit Fukushima vergleichbaren Atomkatastrophe in einem Rheinland-Pfalz benachbarten Atomkraftwerk, z.B. in Cattenom, wären die betroffenen BürgerInnen den Ereignissen völlig hilflos ausgeliefert. Ein angemessener Katastrophenschutzplan existiert nicht.

Hier die wichtigsten Links im Überblick:
Anfrage an die Verwaltung als pdf und als word.doc
ADD-Broschüre
50-km-Zone in der Schweiz
Stellungnahme des Umweltinstitutes München
BfS: Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz

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Akualisierungen des Buches Störfälle

Sofortabschaltung von Gundremmingen unvermeidlich!

Die unten dargestellten Hintergründe sollten m.E. zu einer umgehenden Forderung der grünen Fraktion und Partei zu einer SOFORTABSCHALTUNG von Gundremmingen führen. Wie gezeigt ist die Gefahr eines GAUs damit unberechenbar, die Folgen wären vermutlich nicht beherrschbar und würden somit zu einer Kernschmleze führen. Es sei daran erinnert, dass die beiden Blöcke in Gundremmingen SIEDEWASSERREAKTOREN von Typ Fukushima sind, d.h. dass bei einem Leck (oder Zerbersten!) des Reaktordruckgefäße SOFORT  große Mengen an Radioaktivität freigesetzt würden …

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Demonstration Termine

Cattenom: Aufruf zur Demo 2013

Metz, 14.9., 14:00 Uhr

Als Anfang Juni eine Rauchsäule über Cattenom aufstieg, waren viele Bürgerinnen und Bürger zutiefst besorgt. Wie sich herausstellte, war „nur“ ein Transformator in Brand geraten – und dies außerhalb des radioaktiven Bereichs. Also kein Grund zur Sorge? Der Transformator-Brand war bei weitem nicht der einzige Vorfall in den vergangenen Monaten. Nach Angaben des Betreibers EDF waren auch diese Vorfälle wieder ganz unten auf der Risikoskala angesiedelt.

PlakatA3-Seite1Doch bei den Bürgerinnen und Bürger der Großregion verstärkt sich der Eindruck, dass die Sicherheit von Leib und Leben nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Denn sicher ist nur das Risiko eines Super-GAUs! Auch durch konstruktionsbedingte Mängel: Eine Studie hebt z. B. hervor, dass der Brandschutz bei einem Erdbeben nicht gewährleistet sei.

Viele Menschen sind mittlerweile davon überzeugt das diese Technik nicht vollständig beherrschbar ist. Es ist vor allem auch die Angst vor einem verheerenden Zwischenfall, der enorme Auswirkungen auf die Umwelt haben kann – oder sogar zur Verstrahlung weiter Gebiete führen  würde. Schätzungen zufolge wären dabei über eine Million Menschen in der Großregion gefährdet, die in diesem Falle ihre Heimat zurücklassen müssten, und auch nur eine geringe Entschädigung erhalten würden.

Denn das Atomkraftwerk ist veraltet – genauso wie jenes von Fessenheim. Und müsste wie dieses geschlossen werden. Fast alle sind sich darüber einig, in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Luxemburg fordern die politischen Verantwortlichen die sofortige Schließung, auch viele Politiker im nördlichen Teil Frankreichs haben mittlerweile größte Bedenken. Nicht überzeugt von der Notwendigkeit, Cattenom zu schließen, sind dagegen diejenigen, welche die Entscheidung treffen könnten. Ganz im Gegenteil: Die Laufzeit wurde noch verlängert – ein regelrechter Schlag ins Gesicht für die Bürgerinnen und Bürger der Großregion.

Geändert hat sich bislang nichts. Cattenom läuft weiter – wenn es den Betreibern nach geht, bis zum Jahr 2051. Noch vier Jahrzehnte lang soll also die Sicherheit von Hunderttausenden Menschen aufs Spiel gesetzt werden. Es ist deshalb an der Zeit, den Druck zu verstärken.

Das Atomkraftwerk Fessenheim soll laut der französischen Umweltministerin nicht aus Sicherheits-, sondern aus politischen Gründen stillgelegt werden. Wenn es ein weiteres Atomkraftwerk gibt, das politischen Zündstoff bietet, ist es mit Sicherheit Cattenom.

Unsere Bundesregierung CDU/CSU/FDP hat sich dazu entschlossen, nicht über die Abschaltung der Reaktoren bei Cattenom mit der Französischen Regierung den nötigen Druck auszuüben, den wir aus Rheinland-Pfalz fordern. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden hierbei eindeutig nicht vertreten.

Deswegen ist es diesmal besonders wichtig das wir selbst, die Bürgerinnen und Bürger aus der Großregion, ein sehr eindeutiges politisches Zeichen setzten.

Es ist der richtige Moment für eure Rechte auf die Straße zu gehen, tut es.

Denn ihr tut es für euch und eure Kinder!

CATTENOM SOFORT ABSCHALTEN!

Atomsteffi
Stephanie Nabinger
Sprecherin des IAC
P.S. Weiterleiten, Verlinken, Einladen.
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Akualisierungen des Buches Endlagersuchgesetz Entsorgung Terrorgefahr

Zwischenlager Brunsbüttel rechtswidrig – die Folgen?

Atomzwischenlager in Brunsbüttel ohne gültige Betriebsgenehmigung

Klage von Anlieger war erfolgreich

Mit dem Urteil des OVG des Landes Schleswig-Holstein, gegen das keine Revision zugelassen ist (gegen diese Nicht-Zulassung kann allerdings geklagt werden, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig) wurde mit einem Federstrich das Kartenhaus der deutschen Quasi-Entsorgung entsorgt! Da die anderen deutschen Zwischenlager genauso schlecht oder noch schlechter geschützt sind, muss damit gerechnet werden, dass aufgrund weiterer Klagen sämtlichen noch laufenden deutschen AKWs die Genehmigung für ihre Zwischenlager (Entsorgungsnachweis!) und damit letztlich die Betriebsgenehmigung entzogen wird (s.a. HIER). Für das Endlagersuchgesetz, das in seinem Kompromiss auch die Unterbringungen weiterer Castoren aus Sellafield in Brunsbüttel vorgesehen hatte, dürfte die Emtscheidung zumindest ein weiterer Rückschlag, wenn nicht das AUS sein … (s.u.: Aus für Endlagersuchgesetz?)

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Endlagersuchgesetz Gesetzestexte

Scheitert das Endlagersuchgesetz?

Am 7.6.2013 wurde vom Fachausschuss folgende (s.u.) Änderungsvorschläge an den Bundesrat eingebracht.  Dazu ein

Erstes Fazit (Stand 7.6.2013):

Die Stellungsnahmen des Fachausschusses gehen in die richtige Richtung und zeigen einen Teil der Schwachstellen auf. Die Änderungsvorschläge an den Bundesrat sind allerdings viel zu kurz gegriffen (wie schon erwartet, es sind ja (Zitat) „nur Änderungen im Konsens der 4 Parteien“ möglich … Einzig die Enteignungsfrage bzgl. Gorlebens wird ansatzweise (mit dem Wörtchen „wird“ statt „wurde“) aufgegriffen, ob dies reicht, müssten Juristen klären.

Mit diesen minimalen Änderungen ist das Endlagersuchgesetz (StandAG) für die Grüne Fraktion im Bundestag und für die grünen Landesregeierungsparteien im Bundesrat nicht zustimmungsfähig, ohne massiv gegen gültige BDK-Beschlüsse zu verstoßen!

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Atom und Politik Endlagersuchgesetz Gesetzestexte Hintergründe Störfalle

Nur ohne Gorleben!

Oder:

Warum das jetzt vereinbarte Endlagersuchgesetz mehr schadet als nutzt …

(geschrieben für den „Stachel“, KV Spandau, April 2013)

Aktueller Stand:

Nach jahrzehntelanger Diskussion haben sich Spitzenvertreter von Bund und Ländern und damit Vertreter der Parteien CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne auf ein Verfahren für die Standortsuche nach einem Atommüll-Endlager verständigt. Gemäß der am 9.4.2013 erzielten Übereinkunft soll eine Expertenkommission eingesetzt werden und bis Ende 2015 Kriterien für die Auswahl eines Endlagers erarbeiten. Zuvor, möglichst noch in dieser Legislaturperiode soll das entsprechende Gesetz verabschiedet werden.

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Demonstration Laufzeitverlängerung Störfalle Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

Aufruf / Bitte aus Japan

Aus Japan erreichte mich die dringende Bitte um Unterstützung. Die japanischen Freunde wollen einen dritten „Anti-Atom-Gedenktag“ (neben dem 6. August für Hiroshima und den 9. August für Nagasaki) einrichten. Die japanische Regierung, die zuständigen Ministerien, die Präfekturverwaltung in Fukushima und der Stromkonzern TEPCO versuchen nun mit allen denkbaren Mitteln die „Fukushima-Anti-Atom-Aktion am 11. März 2013“ zu verhindern.

Ich bitte Euch alle ganz herzlich darum, das angehängte Schreiben „Aufruf“ zu lesen und das Formlar der Solidaritätserklärung für die „Fukushima-Anti-Atom-Aktion am 11. März 2013“ ausgefüllt an Kazuhiko Kobayashi zu retournieren. Kazuhiko Kobayashi spricht und schreibt vorzüglich Deutsch, er war im November im Wendland und auf Europatournee, um Vorträge über die aktuelle Situation in Japan zu halten.

Karl-W.

Hier findet Ihr den vollständigen Aufruf

und hier die Solidaritätsadresse als word.doc zum Unterzeichnen und zurücksenden (Solidaritätserklärung Fukushima anklicken und mit Word /Open Office etc. öffnen)

Viele herzliche Grüße an Euch alle,
Kazuhiko Kobayashi
12-1-1108, Chuo-Honcho-3chome, Adachi-ku, Tokyo
Tel: +81-3-3889-0108 Mobile: +81-90-2479-0092
Email: soundio-2@k7.dion.ne.jp / kleinerhain@gmail.com

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Akualisierungen des Buches Hintergründe Terrorgefahr

Atommacht Nordkorea

(Erg. 14.2.2013) Nordkorea hat offenbar seine 3. Atombombe gezündet, wiederum (im Gegensatz zum 1. Versuch) erfolgreich. Dass es sich dabei um eine „miniaturisierte“ Bombe handelt, könnte die Entwicklung – vor allem im Zusammenhang mit dem kürzlich erfolgreichen Test einer Interkontinentalrakete – umso gefährlich machen. Damit droht den USA und Europa – nicht nur wie bisher den Nachbarländern Südkorea und Japan – ein direkter möglicher Angriff. Allerdings ist die Logik: Kleine Sprengkraft, deswegen kleiner Sprengkopf, deswegen passt er auf leichte Interkontinentalrakete, NICHT zwingend. Ob das NKOR Design überhaupt auf eine Rakete paßt oder eher zu Flugzeugen gehören würde, ist noch vollständig offen. Die Waffenanpassung des Sprengsatzes steht noch aus. Fast oder alle Atommächte haben mit Flugzeugwaffen angefangen, weil sie dann nicht passend zum Raketendurchmesser vund -tragkraft entwickeln mussten. Vgl eine ältere Präsentation von Tom Cochran, einem der führenden Spezialisten https://www.bits.de/public/pdf/boell240205kl.pdf.

Die Explosion ereignete sich um ca. 4:00 Uhr auf dem Atomtestgelände Punggye Ri, wo bereits die beiden bisherigen Tests in 2006 und 2009 stattfanden.

Die US-Atomwaffen wurden 1991 u.a. aufgrund von Verhandlungen mit Nordkorea aus dem Süden des geteilten Landes abgezogen. Weitere Gründe waren technische Sicherheitsbedenken und der zeitgleiche Abzug des Großteils der US-Atomwaffen aus Europa (s.a.: https://www.bits.de/public/ndrinfo/20121006.htm). Allerdings ist bis heute nicht völlig klar, ob wirklich alle Atomwaffen abgezogen wurden. Nordkorea hat den Atomwaffensperrvertrag (NVV) 2003 einseitig gekündigt (s.u.).

Nordkorea verfolgt beide Möglichkeiten, an waffenfähiges Spaltmaterial zu kommen. Zum einen werden Brennstäbe aus Reaktoren aufgearbeitet und das Plutonium daraus gewonnen, zum anderen wurde mithilfe von Kadir Khan und Pakistan (wahrscheinlich im Tausch gegen Raketentechnik) eine Anreicherung mit Zentrifugen aufgebaut, um (bombenfähiges) Uran 235 zu gewinnen.

Zwar ist es Nordkorea per UN-Resolutionen verboten, Raketen- oder Atomtechnik zu entwickeln. Allerdings ist dies in Anbetracht der nicht sanktionierten Verstöße anderer Staaten gegen den Atomwaffensperrvertrag (NVV) unglaubwürdig:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.

Verstöße dagegen: USA – Indien, China – Pakistan, Frankreich – Israel … übrigens auch Deutschland mit der faktischen Verfügungsgewalt über die Atomwaffen in Büchel!

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Verstöße dagegen: USA – Indien, China – Pakistan, Frankreich – Israel …

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens(!!) in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung(!!) sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Verstöße dagegen: USA – Russland…

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch aussergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der aussergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

DAS hat Nordkorea als Unterzeichnerstaat (1985) am 9. Januar 2003 ordnungsgemäß gemacht.

  • Der gesamte Text des NVV findet sich hier.
  • Eine gute Zusammenfassung der Entwicklung in Nordkorea und des Umgangs mit dem NVV – auch seitens der USA gibt Uli Cremer hier
  • sowie die IPPNW-Seite Atomwaffena-z.

 

weitere Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/ausland/obama-verurteilt-nordkoreas-atomtest-als-angriff-auf-weltfrieden-a-882762.html

https://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1417430

https://www.tagesschau.de/ausland/nordkorea630.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Nordkoreanisches_Kernwaffenprogramm

https://www.naturefund.de/erde/atlas_der_welt/aufstieg_asiens/atomwaffen_und_hungersnot_in_nordkorea.html