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Demonstration Hintergründe

Rede bei der Cattenom-Demo, 18.09.2010

Als letzter Redner wies der Verfasser dieser Zeilen, Autor von „Störfall Atomkraft“, auf die untrennbare Verflechtung von „ziviler“ und militärischer Nutzung an Beispiel „Iran“ hin. ALLEIN dies ist ein Grund für den sofortigen Ausstieg, von allen anderen Gründen wie Betriebs-Gefahrenpotential, Terroranschlägen und der unlösbaren Endlagerfrage abgesehen.

Als letzter Redner wies der Verfasser dieser Zeilen, Autor von „Störfall Atomkraft“, auf die untrennbare Verflechtung von „ziviler“ und militärischer Nutzung an Beispiel „Iran“  hin. ALLEIN dies ist ein Grund für den sofortigen Ausstieg, von allen anderen Gründen wie Betriebs-Gefahrenpotential, Terroranschlägen und der unlösbaren Endlagerfrage abgesehen.

Liebe Gleichgesinnte

Ich möchte nicht auf die Sicherheit der deutschen und französischen AKWs oder auf die ungelöste – ja unlösbare – Endlagerfrage eingehen. Dazu wurde bereits genug gesagt. Ich möchte einen Aspekt ansprechen, der in der Diskussion um die Atomenergie immer wieder zu kurz kommt und der – meiner Meinung nach – das wichtigste und entscheidendste Argument GEGEN die Nutzung der Atomenergie ist.

Richten wir den Blick auf den Iran: Da baut ein größenwahnsinniger Hitler-Verschnitt in aller Seelenruhe an der Atombombe. Und das Schlimme daran ist: DER DARF DAS!

Um es genauer zu formulieren: Natürlich darf er NICHT Atombomben bauen. Aber genau DAS muss ihm erst einmal gerichtsfest nachgewiesen werden. Dieser Nachweis, ein sog. „rauchender Colt“ steht bis heute aus, er liegt nicht vor. Und DAMIT darf der Irre das tun, was er macht: Die angeblich zivile Nutzung der Atomenergie voranbringen. Er darf Reaktoren bauen, er darf Anreicherungsanlagen betreiben, er darf Materialien und Techniken dazu importieren, ja er muss bei alledem sogar von den Atommächten UNTERSTÜTZT werden. [Zitat:] (Art. IV (2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen.)

Aber es ist technisch überhaupt keine Frage, angereichertes Uran für eine Atombombe oder für ein AKW zu verwenden. Der Unterschied ist der Grad der sog. „Anreicherung“. Auf wie viel Prozent wird der Gehalt an Uran-235 erhöht? Das ist aber nur eine Frage der Laufzeit der Zentrifugen: Werden es 3 bis 5 % für AKW-Brennstäbe oder werden es 85 % für die Bombe?

Wer immer auch die Technik zur Herstellung angereicherten Urans hat, DER HAT – wenn er will – AUCH DIE BOMBE!!

Die Geschichte belegt dies eindrucksvoll:

Frankreich lieferte Israel einen Atomreaktor … und Israel baute die Bombe.

Indien steigt mit russischer Hilfe ins zivile Atomprogramm ein und baut die Bombe

Pakistan wurde – mit deutsch-niederländischem Wissen und Technologie und chinesischem Uran zur Atommacht aufgerüstet. Kadir Khan ist eine der schillerndsten Persönlichkeiten der Zeitgeschichte und wird in den Geschichtsbüchern Erwähnung finden, als der Mann, der Pakistan die zivile Nutzung der Atomkraft brachte … und DIE BOMBE

Und Nordkorea wurde im Tausch gegen Raketentechnik von Kadir Khan gleich mit versorgt …

Übrigens, ALLES Verstöße gegen den NVV, genauso wie die neueste Zusammenarbeit der USA mit Indien!

Fazit:

1. Der NVV ist das Papier nicht wert, auf dem er steht!

2. Eine „friedliche Nutzung“ der Atomenergie ohne die Bombe gibt es nicht!

3. Daher bleibt nur eine Konsequenz: Ausstieg jetzt – WELTWEIT!

(Es gilt das gesprochene Wort)

Der Redebeitrag als pdf findet sich hier.

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Anlage: Auszüge aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen:

Art. III (3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden so durchgeführt, dass sie mit Artikel IV in Einklang stehen und keine Behinderung darstellen für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer Tätigkeiten, einschließlich des internationalen Austausches von Kernmaterial und Ausrüstungen für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit diesem Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der Sicherungsüberwachung.

Art. IV (2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.

Artikel X (1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der außergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

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